Nach einer sehr kontrovers geführten Diskussion tritt die WAK-N mit 13 zu 11 Stimmen auf die Vorlage des Bundesrats zur befristeten Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen bis Ende 2035 (26.026) ein und heisst sie in der Gesamtabstimmung mit 14 zu 11 Stimmen gut.

Die Beurteilungen über die Berechtigung und den Nutzen des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für die Hotellerie gehen in der Kommission stark auseinander. Die Kommissionsmehrheit betont, dass es sich dabei um ein bewährtes, für den Bund finanziell gut verkraftbares Instrument handle, das eine breite Entlastung der Tourismusbranche zum Ziel habe. Dieses Ziel sei angesichts des starken Frankens und der Tatsache, dass der Tourismus stark auf Krisen reagiere und immer wieder Einbrüche einstecken müsse – man denke etwa an den Irankrieg – nach wie vor gerechtfertigt. Die Kommissionsminderheit weist darauf hin, dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz nicht zielgerichtet und sein Effekt auf den Tourismus nachweislich gering sei. Profitieren können vor allem sehr grosse Beherbergungsbetriebe, die die Entlastung kaum an ihre Gäste weitergeben. Der Schweizer Tourismus sei nach einem Einbruch durch die Corona-Pandemie in einem Rekordhoch und nicht mehr auf einen Sondersatz für die Hotellerie angewiesen.

Mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen lehnt die Kommission es ab, ausschliesslich Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 10 Millionen Franken in den Genuss des reduzierten Mehrwertsteuersatzes kommen zu lassen. Aus Sicht der Mehrheit wäre diese Massnahme zu bürokratisch und kaum verfassungskonform.

Ausländische Online-Handelsplattformen in die Pflicht nehmen

Viele Produkte, die über ausländische Online-Handelsplattformen in Schweiz gelangen, erfüllen hiesige Produktesicherheits-, oder anderweitige rechtliche Vorgaben nicht. Die WAK-N sieht deshalb in verschiedener Hinsicht Handlungsbedarf. Mit 14 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen unterstützt sie die Motion Würth 25.4776 («Ausländische Online-Handelsplattformen. Transparenz über in der Schweiz verbotene Produkte herstellen»), mit der ausländische Plattformen verpflichtet werden sollen, Abweichungen von Schweizer Standards zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten zu kennzeichnen. Neben dem Konsumentenschutzes sind für die WAK-N auch faire Wettbewerbsbedingungen wichtig. Schweizer KMU, die sich an hohe Standards halten müssen, dürften nicht das Nachsehen haben. Die Kommission beantragt deshalb mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, auch die Motion Regazzi 25.4666 («Kleinsendungen. Für grössere Produktesicherheit und gegen unlauteren Wettbewerb zulasten der Schweizer KMU») anzunehmen, die eine verstärkte Kontrolle von Kleinsendungen aus Asien verlangt. Die genaue Umsetzung der beiden Motionen könne im Rahmen der vom Bundesrat ohnehin geplanten Revision des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit und des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse diskutiert werden. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung der beiden Motionen.

Starker Franken und internationale Handelspolitik als Herausforderungen für die Wirtschaft

Anlässlich einer Aussprache mit dem Nationalbankpräsidenten Martin Schlegel und einer anschliessenden Anhörung von Delegationen von Economiesuisse und des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes vertiefte die Kommission die Auswirkungen des starken Frankens auf die Schweizer Wirtschaft, die durch aktuelle handelspolitische Tendenzen (z.B. auch die Strategie «Made in Europe») zusätzlich unter Druck steht. Dennoch sieht die Kommission mit 16 zu 7 Stimmen keinen Bedarf, das Mandat der Schweizerischen Nationalbank (SNB) in Artikel 5 des Nationalbankgesetzes anzupassen. Das aktuelle Mandat der SNB sei auch in diesen herausfordernden Zeiten passend und biete ihr genügend Handlungsspielraum.

Änderung bei der Regulierungsfolgenabschätzung gefordert

Die Kommission empfiehlt ihrem Rat die vom Ständerat bereits angenommene Motion 25.4179 mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung zur Annahme. Demnach sollen die Regulierungsfolgenabschätzungen (RFA) nicht mehr vom jeweils federführenden Amt, sondern generell vom Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) durchgeführt werden. Die Mehrheit argumentiert, das WBF wäre unbefangener als die zuständigen Ämter und da das SECO den besseren Überblick über die Wirtschaft und die Folgen von Regulierungen für die Unternehmen habe, würde es eine verlässlichere Schätzung liefern. Die Minderheit ist hingegen der Meinung, eine Übertragung der RFA an das WBF würde den gesamten Prozess verteuern und verkomplizieren. Sie plädiert dafür, zuerst die Auswirkungen des Unternehmensentlastungsgesetzes zu analysieren und erst anschliessend über allfällige Anpassungen zu befinden.

Keine voreiligen Beschlüsse zur Stärkung des Produktions- und Forschungsstandorts

Weiter wurden die beiden vom Ständerat bereits angenommenen Motionen 25.4264 «Investitionsbedingungen für Unternehmen verbessern» und 25.4265 «Stärkung des Produktions- und Forschungsstandorts Schweiz» von Ständerat Mühlemann beraten. Mit jeweils 13 zu 11 Stimmen ohne Enthaltung beantragt die Kommission, die Motionen abzulehnen. Sie anerkennt zwar die Wichtigkeit steuerlicher Anreize zur Förderung der Standortattraktivität, will allerdings die Beantwortung des Postulates Walti «Attraktiv bleiben, Finanzen sichern. Die Schweiz braucht eine langfristige Steuer- und Standortstrategie» (23.3752) abwarten, bevor sie neue Fördermassnahmen in Auftrag gibt. Zudem sollen die Veröffentlichung der Vorgaben der OECD bezüglich der sog. «related benefits » im Rahmen des Mindeststeuerregimes abgewartet werden. Eine Minderheit unterstützt die Motionen.

Anpassung der Methodik beim Einkommensvergleich in der Landwirtschaft

Mit 18 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung hat die Kommission eine Kommissionsmotion 26.3530 («Aussagekräftige Einkommensvergleiche in der Landwirtschaft») verabschiedet. In den Augen der Kommissionsmehrheit braucht es zur Erstellung eines relevanten Einkommensvergleichs im Sinne von Artikel 5 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) eine Berechnungsmethode, welche die ganze Bandbreite der landwirtschaftlichen Betriebe berücksichtigt. Sie fordert deshalb die Verwendung des Medians als neuer Referenzwert. Aus Sicht der Minderheit sprengt das Anliegen der Kommissionsmotion den in Artikel 5 LwG definierten gesetzlichen Rahmen und muss im Rahmen der Agrarpolitik 2030+ behandelt werden.

Regeln für den Veredelungsverkehr

Mit 15 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission eine Motion (26.3531) verabschiedet, mit der sie den Bundesrat beauftragt, die Rahmenbedingungen für den aktiven Veredelungsverkehr mit Milchgrundstoffen so auszugestalten, dass die betroffenen Organisationen über die entsprechenden Gesuche der Verarbeitungsindustrie nicht nur informiert, sondern dass sie dazu konsultiert werden. Damit will die Kommission sicherstellen, dass inländische Anbieter von Milchgrundstoffen rechtzeitig von den Bewilligungsgesuchen Kenntnis haben und offerieren können. Bei Gleichwertigkeit in Bezug auf Preis, Qualität und Mengenverfügbarkeit sollen inländische Grundstoffe ausserdem den Vorrang vor importierten Grundstoffen erhalten. Die Kommission begründet ihren Vorstoss damit, dass Schweizer Anbieter heute selbst dann nicht zum Zug kämen, wenn ausreichend inländische Grundstoffe in vergleichbarer Qualität und zum gleichen Preis vorhanden seien, weil die Verträge zum Zeitpunkt der Information bereits gemacht seien. Eine Minderheit hält den Vorstoss für unnötig.

Solidarhaftung für Sozialabgaben: Eckwerte definiert

Die Kommission hat der Verwaltung den Auftrag gegeben, zwei Varianten für die Umsetzung der parlamentarischen Initiative Gutjahr (24.432 «Wettbewerb und Sozialversicherungen mit Solidarhaftung schützen») auszuarbeiten: Die erste soll gemäss dem Wortlaut der Initiative vollständig im Entsendegesetz umgesetzt werden, die zweite teils im Entsendegesetz, teils in verschiedenen sozialversicherungsrechtlichen Erlassen. Die Kommission wird sich voraussichtlich im 4. Quartal mit den Vorentwürfen befassen.

Weitere Geschäfte

Einstimmig bzw. ohne Gegenstimmen beantragt die Kommission, die Änderungsprotokolle der Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien (25.091) bzw. Kroatien (25.090) zu genehmigen.

In Anlehnung an die Verjährungsfrist bei der direkten Bundessteuer soll auch für die Verrechnungssteuer und für die Stempelsteuer eine Verjährungsfrist von 10 Jahren eingeführt werden. Mit 17 zu 7 Stimmen beantragt die WAK-N, der vom Ständerat in diesem Sinn vorgenommen Textänderung ihrer Motion 25.3940 zuzustimmen.

Schliesslich befasste sich die Kommission mit dem Thema «Digitale Franken», das sie auch in Zukunft beschäftigen wird. Sie informierte sich einerseits über die Position der SNB und liess sich anderseits die im Auftrag von TA-Swiss erstellte Studie zu diesem Thema von den Autorinnen vorstellen.

Die Kommission hat am 18./19. Mai 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrat Samuel Bendahan (PS/VD) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Guy Parmelin und Bundesrätin Karin Keller-Sutter in Bern getagt.