Der WAK-N wurden zwei Vorlagen zur innenpolitischen Umsetzung des Pakets Schweiz-EU (Bilaterale III, 26.023) zum Mitbericht zugewiesen, einerseits das neue Beihilfeüberwachungsgesetz (BHÜG, Anhang 1 zum Bundesbeschluss 1) und andererseits das Massnahmenpaket zum Lohnschutz (Änderung des Entsendegesetzes, Anhang 5 zum Bundesbeschluss 1). Hinzu kommen die Protokolle zum MRA (Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen) sowie das Änderungsprotokoll zum Landwirtschaftsabkommen. Die Kommission befasste sich zunächst mit grundsätzlichen Aspekten zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Bilateralen III und erhielt von zwei Experten (Prof. Beatrice Weder di Mauro, Prof. Mark Schelker) eine wirtschaftspolitische Einordnung. Zum Beihilfeüberwachungsgesetz äusserte sich eine Vertretung der Wettbewerbskommission, zum Entsendegesetz nahmen die Dachverbände der Sozialpartner (Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizerischer Gewerbeverband, Schweizerischer Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse) Stellung. Zu spezifischen Punkten (Quoren – Massnahme 12, Kündigungsschutz – Massnahme 14) hörte die Kommission Vertretungen des Schweizerischen Baumeisterverbands, von Swissmem, des Centre patronal und von HotellerieSuisse an. Zum Änderungsprotokoll zum Landwirtschaftsabkommen schliesslich legten Vertretungen der Fédération romande des consommateurs, des Schweizer Bauernverbands und der LAVEBA Genossenschaft ihre Standpunkte dar. Die Kommission hat der Verwaltung mehrere Aufträge erteilt. Sie wird die Detailberatung an ihrer Novembersitzung führen.
Die Kommission hat am 26./27. Oktober 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrat Samuel Bendahan (PS/VD) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Guy Parmelin in Bern getagt.