Auf den Bundesbeschluss betreffend den Fonds de Roulement ist die Kommission nur dank Stichentscheid des Präsidenten eingetreten (6 zu 6 Stimmen, 1 Enthaltung), Eintreten auf den Bundesbeschluss betreffend die Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung hat sie mit 6 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen. In der Detailberatung hat sie eine weitergehende Aufstockung des Fonds de Roulement (25.077) mit 11 zu 2 Stimmen ebenso wie die beantragte Erhöhung des Verpflichtungskredits (25.087) deutlich abgelehnt, in der Gesamtabstimmung schliesslich hat sie beide Bundesbeschlüsse mit jeweils 6 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung durch Stichentscheid des Präsidenten unverändert angenommen. Es liegen zu allen Entscheiden Minderheitsanträge vor.
In den Augen der Kommissionsmehrheit handelt es sich sowohl beim Fonds de Roulement als auch beim Verpflichtungskredit um bewährte Instrumente, mit deren Hilfe auch finanzschwachen und mittelständischen Haushalten der Zugang zum Wohnungsmarkt gesichert werden kann. Sie gesteht zwar zu, dass es ausserdem eine Beschleunigung der Baubewilligungsverfahren und möglicherweise Anpassungen im Raumplanungsrecht bräuchte, angesichts der verbreiteten Wohnungsknappheit möchte sie aber sämtliche vorhandenen Instrumente einsetzen, statt sie gegeneinander auszuspielen. Der Ständerat befasst sich in der Sommersession mit den beiden Geschäften.
Offenverkauf von Früchten und Gemüse
Weiter hat die Kommission die vom Nationalrat bereits angenommene Motion 25.4313 «Früchte und Gemüse wieder unbürokratisch einkaufen» beraten. Diese will die auf 2025 abgeschaffte Bagatellregel über die Mengenangabe im Offenverkauf wieder einführen. Wer Früchte und Gemüse offen einkauft, soll somit künftig das Gewicht des Säckchens nicht mehr abziehen müssen. Die Kommission beantragt einstimmig, die Motion anzunehmen.
Die Kommission hat am 27. April 2026 unter dem Vorsitz von Ständerat Erich Ettlin (M-E, OW) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Guy Parmelin in Bern getagt.