Die Behandlung des Gleichstellungsgesetzes geht in die zweite Runde. Der Nationalrat hatte in der ersten Beratung in der Herbstsession zwei Differenzen zum Ständerat geschaffen: Neu sollen Unternehmen erst ab 100 Vollzeitstellen alle 4 Jahre zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse verpflichtet werden – und nicht ab 100 Arbeitnehmenden. Zudem sollen Lernende bei der Ermittlung der Unternehmensgrösse nicht angerechnet werden.
Die ständerätliche Kommission hat die zwei verbliebenen Differenzen vorberaten. Die Mehrheit der Kommission spricht sich für einen Kompromiss aus: Festhalten möchte die Kommission am Beschluss des Ständerates bei der Frage der Vollzeitstellen: Sie weist darauf hin, dass vor allem Frauen Teilzeitstellen bekleiden und durch den Beschluss des Nationalrats weniger Unternehmen erfasst würden, die viele Teilzeitstellen aufweisen. Diesen Beschluss hat sie mit 10 zu 2 Stimmen gefasst. Hingegen beantragt sie dem Rat, die Lernenden bei der Ermittlung der Unternehmensgrösse nicht zu berücksichtigen und damit dem Nationalrat zu folgen. Der Beschluss wurde nach eingehender Diskussion ohne Gegenantrag gefasst. Sollten beide Kammern dem Antrag der Kommission folgen, so würden 0.9% der Unternehmen und 46% der Arbeitnehmenden vom Gesetz erfasst. Dies zeigen Berechnungen auf der Grundlage der Statistik der Unternehmensstruktur (STATENT) 2016.
18.017 n Manipulation von Sportwettbewerben. Übereinkommen des Europarates
Die Kommission hat einstimmig beschlossen, dem Ständerat die Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates gegen die Manipulation von Sportwettbewerben zu beantragen. Die sogenannte Magglinger Konvention enthält Standards zur Verhütung, Ermittlung, Ahndung und Bestrafung von Spielmanipulationen und fördert die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren auf nationaler und internationaler Ebene. Die Kommission hebt insbesondere die Wichtigkeit von Ethik und Respekt sowie eines fairen und sauberen Sports hervor. Sie merkt zudem an, dass die Schweiz die Anforderungen des Übereinkommens bereits mit dem neuen Geldspielgesetz erfüllt, so dass bei der Umsetzung der Magglinger Konvention keine zusätzlichen Ausgaben und Personalressourcen notwendig sind. Als voraussichtlich fünftes ratifizierendes Land könnte die Schweiz für das Inkrafttreten des Übereinkommens sorgen.
18.3144 n Mo. Nationalrat (Hausammann). Stärkung der Schweizer Pflanzenzüchtung jetzt!
Die Kommission beantragt ihrem Rat ohne Gegenstimme, die
Motion 18.3144 Stärkung der Schweizer Pflanzenzüchtung jetzt! anzunehmen und damit das Engagement des Bundes in eine standortgerechte Pflanzenzüchtung substanziell zu erhöhen. Für die Umsetzung des auf der «Strategie Pflanzenzüchtung 2050» basierenden Massnahmenplans empfiehlt die Kommission nun den Einsatz von zusätzlich mindestens 3 Millionen Franken pro Jahr. Somit unterstützt sie den einstimmigen Entscheid des Nationalrates sowie den Antrag des Bundesrates. Für die Kommission ausschlaggebend ist dabei die Tatsache, dass die Pflanzenzüchtung eine zentrale Grundlage für die Schädlingsbekämpfung, die Reduktion des Pflanzenschutz-mitteleinsatzes und die Bewältigung der Auswirkungen des Klimawandels darstellt. Die Kommission betont abschliessend die Wichtigkeit, dass die Schweiz bei der Ausgestaltung ihres Pflanzenbestandes auf die zukünftigen Bedürfnisse Rücksicht nimmt.
Die Kommission hat am 11. Oktober 2018 unter dem Vorsitz von Ständerat Ruedi Noser (RL, ZH) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin des EJPD, in Bern getagt.