Nachdem die Kommission an ihrer letzten Sitzung auf die Vorlage eingetreten war, hat sie nun die Beratung des Gesetzesentwurfs fortgesetzt und vom mündlichen Mitbericht der Finanzkommission des Ständerates (FK-S) Kenntnis genommen. In der Detailberatung hat sich die Kommission vor allem mit der Finanzierung (Art. 9) und dem Zeitplan für die Förderung der Landesausstellungen durch den Bund (Art. 13) befasst.
Die befürwortenden Kommissionsmitglieder möchten mit diesem Gesetz den laufenden Projektinitiativen eine Perspektive und zugleich mehr Planungssicherheit geben. Zudem erachten sie die bestehenden gesetzlichen Grundlagen als ungenügend und ungeeignet, weshalb sie die Rahmenbedingungen für künftige Landesausstellungen mit diesem Spezialgesetz regeln wollen. Die gegnerischen Stimmen verneinen diese Notwendigkeit einer neuen gesetzlichen Grundlage und mahnen aus finanzpolitischen Gründen zur Zurückhaltung.
Die Kommission beantragt mit 8 zu 4 Stimmen, am Finanzierungsmodell des Bundesrates, das eine maximale Beteiligung des Bundes von 30 Prozent vorsieht, festzuhalten. Eine Minderheit will diese Beteiligung auf 50 Prozent erhöhen und den finanziellen Beitrag der Kantone und Gemeinden auf ein angemessenes Mass begrenzen.
Mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, den in Artikel 13 des bundesrätlichen Entwurfs vorgesehenen zeitlichen Aufschub (Verbot eines parlamentarischen Planungsbeschlusses bis ins Jahr 2035) zu streichen. Eine Minderheit spricht sich aus finanzpolitischen Gründen für die Beibehaltung dieser Bestimmung aus, um eine Unterstützung von Landesausstellungen durch den Bund vor 2035 auszuschliessen.
In der Gesamtabstimmung hat die Kommission mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid ihres Präsidenten beschlossen, die Annahme des Gesetzesentwurfs in der abgeänderten Fassung zu beantragen.
Zustimmung zum Bundesgesetz über die Raumfahrt
Die WBK-S hat zudem das Bundesgesetz über die Raumfahrt (26.032) vorberaten und spricht sich klar für die Vorlage aus. Sie ist ohne Gegenantrag auf die Vorlage eingetreten und hat von den Mitberichten der SiK-S und der KVF-S, welche einstimmig Zustimmung zum Raumfahrtgesetz beantragen, Kenntnis genommen. In der Diskussion hat die Kommission insbesondere Fragen der nationalen Sicherheit und Cybersicherheit, der finanziellen Konsequenzen des Gesetzes und Bewilligungs- und Haftungsfragen diskutiert.
In der Detailberatung folgt die Kommission vollumfänglich den Anträgen des Nationalrats und spricht sich in der Gesamtabstimmung einstimmig für die Annahme des Gesetzes aus. Das Geschäft wird in der Wintersession im Ständerat beraten.
Mehr Geld für internationale Sportanlässe in den Jahren 2027–2029 und Verlängerung der Verpflichtungsfrist für Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK 5)
Die Kommission hat sich mit zwei Bundesbeschlüssen zum Sportbereich befasst (26.053).
Einstimmig befürwortet sie den vom Bundesrat beantragten und vom Nationalrat angenommenen Verpflichtungskredit für die Finanzierung von internationalen Sportanlässen in der Schweiz in den Jahren 2027–2029. Die WBK-S hat beschlossen, zusätzlich zu den Beiträgen an die vom Bundesrat vorgeschlagenen sieben internationalen Sportanlässen zusätzlich einen Maximalbeitrag von einer Million Franken für die Frauen-Eishockeyweltmeisterschaft 2028 in der Schweiz vorzusehen. Im Unterschied zum Zeitpunkt der bundesrätlichen Botschaft ist heute deren Planung ausreichend fortgeschritten und soll unterstützt werden.
Im Weiteren spricht sich die Kommission einstimmig für die Annahme des Bundesbeschlusses über die Verlängerung der Verpflichtungsfrist für Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung 2022–2027 aus. Sie zeigt sich auf diese Weise einverstanden damit, die Frist, innert welcher Verpflichtungen im Rahmen des vom Parlament genehmigten NASAK-5-Kredit eingegangen werden können, um zwei Jahre zu verlängern.
Keine sechste Ferienwoche für Lernende
Die WBK-S hat die Motion 25.4163 vorberaten, mit der das Ziel verfolgt wird, den gesetzlichen Ferienanspruch von Lernenden auf mindestens sechs Wochen festzulegen. Sie hat Kenntnis genommen vom Ergebnis der Arbeiten des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), dem sie den Auftrag erteilt hatte, einen Bericht vorzulegen, in dem mehrere Aspekte vertieft werden, namentlich die Bedeutung des Ferienanspruchs bei der Berufswahl, die psychische Gesundheit von Lernenden und die Auswirkungen einer zusätzlichen Ferienwoche auf die Kosten und den Reingewinn von Unternehmen. Dieser Bericht wird noch vor der Ratsdebatte zu diesem Geschäft im Dezember veröffentlicht.
Die Kommission beantragt mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung die Ablehnung der Motion. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass der Ferienanspruch nur ein Element von vielen ist, welche die Attraktivität einer Lehrstelle ausmachen, und erachtet die Erhöhung des gesetzlichen Ferienanspruchs als unnötigen punktuellen Eingriff in den Verantwortungsbereich der Arbeitgebenden. Es obliegt diesen, über die heutigen gesetzlichen Vorgaben hinaus die Arbeitsbedingungen zu gestalten, zum Beispiel durch Gesamtarbeitsverträge. Die Kommissionsminderheit sieht die Erhöhung des Ferienanspruchs auf sechs Wochen als klares Bekenntnis zur Berufsbildung und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Lernenden.
Sistierung der Beratungen der Motion Copernicus und der parlamentarischen Initiative 26.404
Die Kommission hat die Motion 24.3717 beraten, die verlangt, dass der Bundesrat so rasch wie möglich eine Teilnahme der Schweiz am Erdbeobachtungsprogramm Copernicus aushandelt. Sie hat beschlossen, die Behandlung der Motion so lange auszusetzen, bis der Bericht des Bundesrates über die Pläne für die Zusammenarbeit mit der Europäischen Union in anderen Bereichen als dem Marktzugang vorliegt. Dieser Bericht ist für die nächsten Monate angekündigt.
Die WBK-S hat zudem entschieden, die Behandlung der Initiative 26.404 betreffend die Anerkennung der Gebärdensprachen zu sistieren. Bevor sie über diese Initiative entscheidet, möchte sie Kenntnis nehmen vom Stand der Arbeiten am Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)».
Die Kommission hat am 5. November 2026 unter dem Vorsitz von Ständerat Matthias Michel (FDP, ZG) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Guy Parmelin, Vorsteher des WBF, in Bern getagt.