Die Kommission setzt ihre Arbeiten zum Bereich Bildung, Forschung und Innovation im Kontext des Pakets Schweiz-EU (26.023) fort und spricht sich für den Bundesbeschluss 9 (Erasmus+) aus

In ihrer Beratung zum Bundesbeschluss 9 des Pakets Schweiz-EU befasste sich die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) mit der Finanzierung der Assoziierung am EU-Bildungsprogramm Erasmus+ für 2027. Dabei wurde von der Mehrheit der Kommission der Mehrwert von Erasmus+ für den Standort Schweiz unterstrichen: Eine Teilnahme an Erasmus+ sei eine Investition in die Bildungslandschaft. So würden die Kompetenzen der Auszubildenden und Studierenden gestärkt, insbesondere auch im Bereich der Berufsbildung. Dies komme letztlich auch der Wirtschaft zugute. In der Diskussion wurde ebenfalls die Frage aufgeworfen, ob eine Assoziierung bereits ab 2027 zielführend sei. Die Kommission beschloss mit 5 zu 5 Stimmen, mit Stichentscheid ihres Präsidenten, auf den Bundesbeschluss einzutreten, und hiess diesen in der Gesamtabstimmung mit gleichem Stimmenverhältnis gut.

Die Minderheit begründete ihr Votum gegen den Bundesbeschluss 9 mit finanzpolitischen Argumenten. In Anbetracht der aktuellen Situation der Bundesfinanzen - insbesondere angesichts der kürzlich verabschiedeten Entlastungsmassnahmen - seien solche Mehrausgaben aktuell nicht zu rechtfertigen.

Weiter unterstrich die Kommission die europapolitische Dimension des Bundesbeschlusses 9. Daher sprach sie sich dafür aus, den Bundesbeschluss 9 gleichzeitig mit dem ganzen Paket Schweiz-EU zu behandeln. Mit der vorgesehenen Behandlung in der Herbstsession des Ständerates respektiert die Kommission den Entscheid des Büros des Ständerates für eine gesamtheitliche Behandlung und ermöglicht es dem Bundesrat und dem Nationalrat, die entsprechenden Finanzierungsbeschlüsse rechtzeitig zu treffen und somit die Finanzierung für 2027 sicherzustellen. Dieses Vorgehen ist kohärent mit den aktuellen Arbeiten im Bereich des Pakets Schweiz-EU.

Die WBK-S spricht sich für die Assoziierun​​g an EU-Programmen aus.

Weiter beschäftigte sich die Kommission mit dem Bundesbeschluss 1 (Stabilisierungsteil), namentlich der Elemente zur Assoziierung bei den Programmen der Europäischen Union (EUPA) und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA). Sie sprach sich dafür aus, einen Mitbericht zuhanden der zuständigen Aussenpolitischen Kommission des Ständerats zu verfassen. Darin bekräftigt die Kommission ihre Unterstützung für die beiden Abkommen. Hinsichtlich EUPA zeigt die Kommission auf, dass EUPA aus ihrer Sicht einen bedeutenden Mehrwert für den Bereich Bildung, Forschung und Innovation in der Schweiz darstellt, insbesondere hinsichtlich der Teilnahme bei Horizon. Somit stelle eine Assoziierung eine wichtige Investition in den Wissenschafts- und Innovationsraum Schweiz und deren Volkswirtschaft dar. Bezüglich EUSPA argumentiert die Kommission weiter, dass eine Teilnahme aus sicherheits- und aussenpolitischer Perspektive gewinnbringend ist. Mit diesem unterstützenden Mitbericht bekräftigt die Kommission, dass der Zusammenarbeit im Innovations- und Forschungsbereich zwischen der Schweiz und der EU gestärkt werden soll.

WBK-S nimmt Detailb​​eratung zu Bundesbeschluss 3 zur Lebensmittelsicherheit auf

Die WBK-S hat die Detailberatung zum Bundesbeschluss 3 zur Lebensmittelsicherheit aufgenommen, nachdem sie bereits an ihrer letzten Sitzung auf die Vorlage eingetreten war.

Zu Beginn befasste sich die Kommission mit der Referendumsfrage und sprach sich mit 6 zu 4 Stimmen für das fakultative Referendum zum Abkommen über die Lebensmittelsicherheit aus. Eine Minderheit beantragt das obligatorische Referendum und möchte, dass diese Diskussion im Rat nicht nur für den Stabilisierungsteil, sondern auch für die Weiterentwicklung, geführt wird.

In der inhaltlichen Beratung behandelte die Kommission verschiedene Aspekte des neuen Lebensmittelgesetzes: Einen Antrag auf Aufhebung der Pflicht zur Angabe des Produktionslandes lehnte sie mit 6 zu 5 Stimmen ab, wobei eine Minderheit an der Aufhebung festhält.

Sie unterstützte ohne Gegenstimme, dass Alkoholtestkäufe durch Fachorganisationen im Auftrag der kantonalen Vollzugsbehörden durchgeführt werden können, und beschloss ebenfalls ohne Gegenstimme, ausländische Online-Plattformen zur Bezeichnung einer Kontaktstelle in der Schweiz zu verpflichten.

Die Kommission lehnte mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung weitergehende Kompetenzen des Bundesrates ab, Vorschriften zu Untersuchungsprogrammen zu erlassen und die kantonalen Vollzugsbehörden zu verpflichten, Fälle von Lebensmittelbetrug dem Bund melden zu müssen. Gleichzeitig lehnte sie mit gleichem Stimmenverhältnis ab, dass der Bund die Kantone anweisen kann, konkrete Massnahmen zu treffen. Eine Minderheit bevorzugt diesbezüglich den Entwurf des Bundesrates.

Im Bereich der Strafverfolgung entschied die Kommission mit 8 zu 3 Stimmen, am geltenden Recht festzuhalten.

Die Verwaltung wurde beauftragt, einzelne offene Fragen bis zur nächsten Sitzung zu klären, damit die Kommission die Detailberatung abschliessen und die Gesamtabstimmung durchführen kann.

Anerkennung von​​ Berufsqualifikationen und Studiengebühren

Die Kommission liess sich zudem über die im Paket Schweiz–EU vorgesehenen Änderungen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen sowie zu den Studiengebühren informieren. Diese sind in den Anhängen 2 und 6 zum Bundesbeschluss 1 enthalten. Die Beratung der Vorlagen erfolgt an einer kommenden Sitzung der WBK-S.

Die Kommission hat am 4./5 Mai 2026 unter dem Vorsitz von Ständerat Matthias Michel (FDP, ZG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, Vorsteherin des EDI, in Bern getagt.