Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) beantragt dem Nationalrat, rund 14 Milliarden Franken für die Jahre 2000  2003 für die Landwirtschaft zu bewilligen. Die WAK will zudem an ihrem gegenüber dem Ständerat grosszügigeren Konzept der Förderung neuer Unternehmen mit Risikokapital festhalten, schlägt aber eine neue Variante vor. Trotz zahlreicher Anträge setzte sich bisher die Linie des Bundesrates bei der Änderung des Konsumkreditgesetzes durch.

Mit der neuen Agrarpolitik findet eine Verlagerung von der produktegebundenen Stützung zu den Direktzahlungen statt. Mit den Zahlungsrahmen von rund 14 Milliarden Franken für 4 Jahre werden der Landwirtschaft stabile staatliche Rahmenbedingungen angeboten (98.069). In der WAK war die Höhe der vom Bundesrat beantragten Mittel umstritten. Ein Antrag auf Erhöhung des Kredits für Massnahmen zur Förderung von Produktion und Absatz (insbesondere für Milch und Milchprodukte) um 160 Millionen Franken unterlag mit 15:9 Stimmen ebenso wie ein Antrag um Senkung um 400 Mio. Franken (18:5 Stimmen). Bedauert wurde seitens der WAK, dass nicht alle Ausgaben für die Landwirtschaft im Zahlungsrahmen enthalten sind. Zusätzliche Kredite über 570 Mio. Franken werden jährlich mit dem Budget beantragt.

National- und Ständerat haben bereits beschlossen, die Gründung von Risikokapital mittels erleichtertem Zugang zu Risikokapital zu fördern (97.400). Allerdings besteht bei der Ausführung zu diesem Grundsatz eine wichtige Differenz. Der Ständerat befürwortet ausschliesslich fiskalische Erleichterungen für Risikokapitalgesellschaften. Demgegenüber schlug der Nationalrat zusätzlich Steuerermässigungen für Investoren vor. Die WAK beantragt dem Nationalrat an seinem Konzept grundsätzlich festzuhalten, aber die fiskalischen Erleichterungen für Investoren enger zu fassen. Der Steuerabzug soll auf 50 Prozent der Investition, maximal jedoch auf 500‘000 Franken während 10 Jahren begrenzt werden. Neu sollen zudem Investitionen von "business angels" steuerlich bevorzugt behandelt werden.

Die vorgeschlagene Revision des Konsumkreditgesetzes (98.078) verfolgt ein doppeltes Ziel. Auf der einen Seite dient sie dem Konsumentenschutz, d.h. sie verstärkt die Rechte jener, die einen Konsumkredit beanspruchen. Auf der andern Seite stellt sie sicher, das auf dem ganzen Gebiet der Schweiz wieder nach gleichen Grundsätzen Konsumkredite vergeben werden können. Diese Möglichkeit ging verloren, nachdem verschiedene Kantone eigene Bestimmungen über den Konsumkredit erliessen.

Nachdem die WAK an ihrer letzten Sitzung ohne Gegenstimme auf den Gesetzesentwurf eingetreten ist, hiess sie die Vorschläge des Bundesrates grossenteils gut. So lehnte sie zahlreiche Anträge, durch die der Konsumentenschutz verstärkt, oder der Freiraum der Kreditgeberin ausgeweitet werden sollten, ab.

Namentlich lehnte sie mit 12:11 Stimmen die Festsetzung des Höchstzinssatzes auf 15 Prozent ab. Die Mehrheit unterstützt den Vorschlag, dass der Bundesrat die Kompetenz erhalten soll, den höchsten zulässigen Zinssatz festzulegen. Auch eine Verschärfung des Widerrufsrechts fand vor der WAK keine Mehrheit. Die Kommission hiess zudem den Grundsatz gut, die Kreditgeberinnen zu verpflichten, eine gemeinsame Informationsstelle für Konsumkredit zu führen. Damit erhält die bereits bestehende Zentralstelle für Kreditinformation eine gesetzliche Grundlage. Als wichtige Änderung beantragt die WAK, den Geltungsbereich des Gesetzes einzuschränken. Kreditverträge von mehr als 80’000 Franken, oder Verträge, bei denen der Konsument ausreichende Vermögenswerte bei der Kreditgeberin hält, fallen nicht unter dieses Gesetz. Hingegen sollen Leasingverträge neu unter dieses Gesetz fallen.

Die WAK hat wesentliche Elemente des neuen Gesetzes noch nicht beraten.

Einhellige Zustimmung fand das Abkommen mit den Philippinen (98.079) zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Einkommenssteuern.

Die Kommission tagte am 26./27. April 1999, teilweise im Beisein von Bundesrat Couchepin, in Bern.

Bern, 27.04.1999    Parlamentsdienste