Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) hat mit 10 Stimmen und einer Enthaltung dem Verpflichtungskredit von 386,12 Millionen Franken zugestimmt, den der Bundesrat für militärische Immobilen beantragt. Unter diesen Betrag fallen erstmals sämtliche Vorhaben, einschliesslich jene unter 10 Millionen Franken, aber auch vertragliche Leistungen sowie Unterhalts- und Liquidationsvorhaben. Die SiK-S begrüsst diese Neuorganisation, da dadurch im Bereich der militärischen Bauten und Anlagen mehr Transparenz geschaffen wird.
In der Detailberatung richtete die SiK ihr Augenmerk insbesondere auf folgende drei Vorhaben:
Die Erneuerung des Lehrgebäudes auf dem Waffenplatz Bülach (5,95 Millionen) ; die Kommission fragte sich, ob die Ausführung dieses Vorhabens angesichts der im Rahmen der Armee XXI angekündigten Reformen nicht verfrüht seiverschiedene Renovationsarbeiten auf dem Gelände des Nationalen Pferdezentrums (EMPFA) in Bern (4,5 Millionen); die Kommission befürchtet, dass die Train-Schule in St. Luzigsteig mit der Zeit geschlossen und der gesamte Armeepferdebereich nach Bern verlegt werden könnteeinen Sammelkredit von 113,9 Millionen Franken für Unterhaltsarbeiten. Die Kommission hat mit Genugtuung erfahren, dass mit diesem Kredit der Unterhalt eines grossen Teils des Militärimmobilienparks abgedeckt wird; dieser Betrag entspricht 0,6% des Gesamtwertes der militärischen Bauten und Anlagen, was in den Augen der Kommission durchaus vertretbar ist.Schliesslich setzte sich die Kommission mit zwei formellen Fragen auseinander: die erste betrifft das Beratungsverfahren, die zweite die Ausgabenbremse. Was die Beratung der Botschaft anbelangt, ersucht die Kommission den Bundesrat, die Botschaft inskünftig so zu überweisen, dass sie im üblichen - und nicht wie dieses Jahr im beschleunigten - Verfahren geprüft werden kann. Bezüglich der zweiten Frage ist die Kommission erstaunt über die Verpflichtungskredite, die gemäss Artikel 2 des Bundesbeschlusses nicht - wie dies ihrer Meinung nach gemäss Art. 88 Abs. 2 der Bundesverfassung erforderlich wäre - der Ausgabenbremse unterstellt sind. Da sich diese Frage auch für die Verpflichtungskredite für Zivilbauten sowie für die Hochschulen stellt, hat die Kommission beschlossen, diese von den Büros der eidgenössischen Räte abklären zu lassen.
Im Weiteren empfiehlt die Kommission einhellig (mit 10 : 0 Stimmen), die Motion des Nationalrates (Samuel Schmid, 97.3619) als Postulat zu überweisen. Die Motion verlangt, dass ein permanent einsatzbereites Leitorgan für den Nachrichtendienst geschaffen wird mit der Aufgabe, die bestehenden Dienste zu koordinieren. Die SiK-S ist zwar mit dem Inhalt der Motion durchaus einverstanden; auch ist es ihrer Meinung höchste Zeit, dass der Bundesrat endlich die auf diesem Gebiet erforderlichen Vorkehren trifft, dies umso mehr, als verschiedene seit 1990 eingereichte parlamentarische Vorstösse bisher toter Buchstabe geblieben sind. Indes fallen ihrer Meinung nach die vorgeschlagenen Massnahmen in den alleinigen Kompetenzbereich des Bundesrates. Eine Annahme dieser Motion stünde deshalb im Widerspruch zum Geschäftsreglement des Ständerates. Allerdings ist die Kommission entschlossen, hier weiterhin Druck auszuüben, damit die Reformen baldmöglichst umgesetzt werden, und sie behält sich weitere parlamentarische Schritte vor, falls dieses Postulat keine Wirkung zeigen sollte.
Die Kommission hat am 22. Oktober unter dem Vorsitz von Ständerat Eric Rochat (L, VD) in Thun getagt.
Bern, 22.10.1999 Parlamentsdienste: