Anlass der Medienorientierung

Kurze Zeit vor dem Erscheinen des Artikel von Daniel Amman in der heutigen Ausgabe der Weltwoche wurde der GPDel zugetragen, dass ein mit dem Absender VBS versehener Fragenkatalog in Umlauf war, mit welchem Wouter Basson vom Untersuchungsbeauftragten des VBS insgesamt elf Fragen zur direkten Beantwortung unterbreitet worden sein sollen.

Getroffene Massnahmen

Nachdem die GPDel in den Besitz des Fragenkatalogs samt zugehörigem Begleitschreiben gelangt war, hielt sie am 21. Oktober 2002, 19.00 Uhr eine Sitzung ab, um das weitere Vorgehen zu beraten. Aufgrund des Informationsstandes standen grundsätzlich drei mögliche Varianten zur Diskussion. Es konnte sich 1. um eine Totalfälschung handeln; es war 2. denkbar, dass das Begleitschreiben echt, der Fragebogen aber gefälscht war; und es konnte 3. tatsächlich vom Untersuchungsbeauftragten VBS ein Fragebogen verfasst und an Wouter Basson weitergeleitet worden sein.

Auch wenn die Administrativuntersuchung VBS grundsätzlich unabhängig von den Abklärungen der GPDel durchgeführt wird, bestand für die GPDel dringender Handlungsbedarf. Sowohl die allfällige Zustellung eines Fragenkatalogs an einen ausländischen Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland auf offiziellem Briefpapier einer schweizerischen Behörde wie auch der mögliche Missbrauch durch eine allfällige Drittperson erschienen geeignet, die Abklärungen der GPDel zu beeinträchtigen. Die GPDel entschloss sich in dieser Situation, unverzüglich alle Vorkehrungen zu treffen, um möglichst rasch und umfassend Klarheit in dieser Angelegenheit zu erlangen.

Die GPDel informierte Bundesrat Samuel Schmid am folgenden Morgen, 22. Oktober 2002, 09.00 Uhr, über die ihr zugegangenen Informationen. In Absprache mit dem Vorsteher VBS wurden im unmittelbaren Anschluss daran die notwendigen Abklärungen durchgeführt. Diese zielten in erster Linie darauf ab, entweder die Authentizität des Fragenkatalogs und Begleitschreibens zu verifizieren oder aber den Nachweis für eine Fälschung zu erbringen. Nachdem Klarheit darüber bestand, dass der Fragenkatalog vom Untersuchungsbeauftragten VBS erstellt und in seinem Auftrag versandt worden war, wurden - wiederum in Absprache mit Bundesrat Samuel Schmid -Unterlagen, die in irgendeinem Zusammenhang mit dem Fragenkatalog stehen können, von der GPDel einstweilen sichergestellt und vorläufig versiegelt.

Gesicherte Erkenntnisse

Die GPDel war bereits im Februar 2002 an den Bundesrat gelangt. Sie informierte ihn darüber, dass im Verlauf der weiteren Untersuchungen allenfalls auch ein Bedarf der GPDel nach Abklärungen in Südafrika bestehe, und ersuchte ihn, zur Frage der Opportunität Stellung zu nehmen und zugleich die entsprechenden Möglichkeiten für direkte Abklärungen in Südafrika in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu sondieren. Der Bundesrat nahm in einer ersten Antwort nur zur Frage der politischen Opportunität aus Sicht der Schweizerischen Eidgenossenschaft Stellung und riet der GPDel ab, eigenständige Untersuchungen in Südafrika zu tätigen. Die GPDel hörte in der Folge Vertreter des EDA an und erneuerte gestützt auf das Ergebnis dieser Anhörungen ihre Anfrage an den Bundesrat. Die entsprechende Antwort steht heute immer noch aus.

Erst nachträglich stellte die GPDel fest, dass das VBS von der Bundeskanzlei mit der Vorbereitung der ersten Antwort des Bundesrats beauftragt worden war. In einem internen Papier vom 21. Februar 2002 hielt das VBS fest, die GPDel verfüge über keine Kompetenzen für hoheitliches Handeln im Ausland. Allfällige offizielle Kontakte nach Südafrika wären über das EDA vorzunehmen. Im Anschluss daran findet sich in der internen Stellungnahme des VBS das wörtliche Zitat "ziemlich heikle aussenpolitische Angelegenheit".

Die nun von der GPDel eingeleiteten Abklärungen haben im Zusammenhang mit dem Fragenkatalog Basson zu folgenden Erkenntnissen geführt:

- Prof. Rainer Schweizer hatte in seiner Eigenschaft als Untersuchungsbeauftragter VBS u.a. auch Dr. X, den ehemaligen Verwaltungsratspräsidenten der Medchem AG, angehört. Zur Erläuterung muss angefügt werden, dass Wouter Basson anfangs der 90-er Jahre ebenfalls dem Verwaltungsrat der Medchem AG angehört und zu Dr. X. relativ enge Beziehungen unterhalten hatte. Bei Gelegenheit dieser Anhörung erkundigte sich der Untersuchungsbeauftragte VBS bei Dr. X. nach Möglichkeiten, Wouter Basson allenfalls auf schriftlichem Weg Fragen unterbreiten zu können. Auf eine zur Zeit noch nicht restlos geklärte Art kam es in der Folge zu einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme von Prof. Rainer Schweizer mit Wouter Basson in Südafrika.

- Am 7. August 2002 nahm Wouter Basson mit der Schweizer Botschaft in Pretoria Kontakt auf. Er teilte mit, dass er vor rund zwei Wochen von Prof. Rainer Schweizer telefonisch kontaktiert worden sei, der ihn für ein Interview in der Schweiz angefragt habe. Er sei noch immer mit den Amerikanern im Gespräch und möchte gegenwärtig nicht aus Südafrika hinaus. Der Untersuchungsbeauftragte VBS habe ihm entsprechend angeboten, über die Botschaft eine Reihe von Fragen zukommen zu lassen. Die Schweizer Botschaft in Pretoria informierte umgehend das EDA über diesen Telefonanruf.

- Am 16. August 2002 fand dann in Bern eine Unterredung zwischen Prof. Rainer Schweizer und Vertretern des EDA statt. In deren Verlauf äusserte der Untersuchungsbeauftragte VBS den Wunsch, Personen in Südafrika zu befragen bzw. ihnen durch die Botschaft in Pretoria einen Fragebogen zukommen zu lassen. Von Seiten des EDA wurde Prof. Rainer Schweizer erklärt, dass ein derartiges Vorgehen nicht problemlos sei. Erstens sei in ähnlichen Fällen jeweils die Erlaubnis des Gaststaates eingeholt worden und zweitens verwahre sich die Schweiz gegen vergleichbare Aktionen von anderen Staaten. Die Wiener-Konvention erlaube derartige Befragungen nicht; vielmehr bedürfe es dazu einer ad-hoc Bewilligung des Gaststaates. Der Untersuchungsbeauftragte VBS erklärte abschliessend, dass er vorderhand die Antwort der südafrikanischen Regierung auf die offizielle Anfrage der GPDel abwarten und gleichzeitig die ihm vom südafrikanischen Staatsanwalt Anton Ackermann angebotene Hilfe in Anspruch nehmen wolle.

- Am 4. September dann stellte das Sekretariat VBS im Auftrag des Untersuchungsbeauftragten Dr. X. folgendes Begleitschreiben auf offiziellem Papier des VBS zu:

"Sehr geehrter Herr Dr. X.

Herr Dr. W. Basson hat mich vor etwa drei Wochen angerufen und seine Bereitschaft zur Auskunftserteilung bekundet. Da ich nicht über seine Adresse verfüge, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie beiliegende Fragen an Herrn Dr. Basson weiterleiten könnten, damit er diese zu meinen Handen beantworten kann.

Besten Dank für Ihre Bemühungen.

Generalsekretariat VBS

Der Untersuchungsbeauftragte

der Administrativuntersuchung VBS

sig. i.A. X.Y.

Professor Rainer J. Schweizer

Annex: Questions to Wouter Basson

- Der dem Schreiben an Wouter Basson beigelegte Fragenkatalog ist in englischer Sprache verfasst und weist insgesamt elf Fragen auf.

- Nach Erhalt des Fragenkatalogs hatte sich Wouter Basson mit der Schweizer Botschaft in Pretoria in Verbindung gesetzt und sich über die Hintergründe der Aktion erkundigt. In einem Telefongespräch vom 16. September 2002 wurde Rainer Schweizer von einem Vertreter des EDA die Problematik eines derartigen Vorgehens - gleichzeitig offizielle Anfrage der GPDel, u.a. die gleiche Person zu befragen, und Verletzung der Souveränität Südafrikas durch allfällige Amtshandlungen auf fremdem Staatsgebiet- (noch einmal) erläutert.

Vorläufige Wertung

Zum heutigen Zeitpunkt steht für die GPDel die Beweissicherung im Vordergrund. Es erscheint ihr deshalb noch verfrüht, bereits zu den Konsequenzen des Fragenkatalogs Basson für den weiteren Gang ihrer, aber auch anderer Untersuchungen Stellung zu nehmen. Angesichts der Tatsache, dass die Vorgänge um den Fragenkatalog Basson jedoch in den Medien publik gemacht worden sind, erachtet es die GPDel im Interesse der Wahrheitsfindung und zur Vermeidung unzutreffender Verdächtigungen als angezeigt, die Öffentlichkeit über die von ihr getroffenen Massnahmen zur Sicherung der Beweise unverzüglich zu informieren.

Mit der vorliegenden Medienorientierung ist die Information der Öffentlichkeit einstweilen abgeschlossen. Die GPDel wird keine weiteren Fragen zu ihrem Untersuchungsgegen-

Stand beantworten und auch keine weiten Stellungnahmen abgeben. Die GPDel wird eine abschliessende Darstellung und Würdigung des Sachverhalts erst in ihrem Schlussbericht vornehmen können. Dieser ist spätestens auf Frühjahr 2003 zu erwarten.

Abschliessend bleibt festzuhalten, dass es nicht Aufgabe der GPDel ist, sondern allein im Verantwortungsbereich des Vorstehers des VBS liegt, über die Folgen der Vorfälle für die Administrativuntersuchung und insbesondere über das weitere Schicksal der von ihm angeordneten Administrativuntersuchung zu befinden.

Originaltext: deutsch

Bern, 24.10.2002    Parlamentsdienste