Das Museumsgesetz nimmt die erste Hürde: Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) hat an ihrer Sitzung die gesetzliche Grundlage der bundesrätlichen Museumspolitik gutgeheissen. Hauptdiskussionspunkte waren die Zielsetzungen des Schweizerischen Nationalmuseums sowie die künftige Finanzierung von nicht bundeseigenen Museen, die jedoch bisher vom Bund unterstützt wurden.

Die WBK-S hat sich an ihrer Sitzung vorrangig mit der Beratung des Bundesgesetzes über die Museen und Sammlungen des Bundes ( 07.075 s ) befasst. Nachdem auf Antrag der ständerätlichen Kommission beide Räte die Vorgängervorlage, welche die heutige MUSEE-SUISSE-Gruppe in eine Stiftung überführen wollte (Bundesgesetz über die Stiftung Schweizerisches Landesmuseum, 02.088 s), mangels einer kohärenten Gesamtstrategie einer Museumspolitik des Bundes im Jahr 2002 an den Bundesrat zurückgewiesen hatten, trat die WBK-S auf die neue Vorlage ein. Diese bildet eine gesetzliche Grundlage für alle Museen und Sammlungen des Bundes. Mit dem neuen Gesetz will der Bundesrat, entsprechend der Forderung des Parlaments, die bundeseigenen Museen und Sammlungen auf gemeinsame Ziele verpflichten und ihnen einen einheitlichen Grundauftrag erteilen. Ihre Aktivitäten sollen überdies besser aufeinander abgestimmt werden. Kernstück der Vorlage ist es, vier der gegenwärtig in der MUSEE-SUISSE-Gruppe zusammengefassten acht Museen in eine öffentlich-rechtliche Anstalt zu überführen und zu verselbständigen. Das Schweizerische Nationalmuseum (SNM) wird somit auf folgende Standorte beschränkt, die klar als kulturhistorische Museen zu qualifizieren sind: Das Landesmuseum in Zürich, das Schloss Prangins, das Forum der Schweizer Geschichte in Schwyz sowie als Dienstleitungsorgan das Sammlungszentrum in Affoltern am Albis.

Die Kommission begrüsst den vorliegenden Gesetzesvorschlag, der eine zukunftsträchtige und ausreichend dynamische politische Sicht des Auftrags und der Zusammensetzung der bundeseigenen Museen und Sammlungen darstellt. Die im Museumsgesetz verankerten Ziele und Steuerungsinstrumente wurden in der Kommission im Grundsatz gutgeheissen. Ein Grossteil der Kommissionsmitglieder äusserte jedoch den Wunsch, dass die Zielsetzungen in der Verordnung präzisiert werden müssen, insbesondere im Bereich der Vermittlung. Zustimmung fand der Antrag, dass die Museen und Sammlungen des Bundes einen Beitrag zur einem attraktiven Wissenschafts-, Wirtschafts- und Tourismusstandort der Schweiz zu leisten haben. Anlass zu einer längeren Diskussion bot die Frage der Unterstützung von Museen von nationaler Bedeutung, die nicht im Besitz des Bundes sind. Die Kommission ist der Ansicht, dieses Anliegen sei im Artikel 9 des vom Bundesrat verabschiedeten und ans Parlament überwiesenen Kulturförderungsgesetzes zu regeln.

Mit dem vorliegenden Museumsgesetz erachtet die Kommission die Anliegen, die zur Rückweisung der ersten Vorlage geführt hatten, als erfüllt und beantragt ihrem Rat, diese Vorlage ( 02.088 s ) abzuschreiben.

Die Kommission tagte am 14. Februar 2008 unter dem Vorsitz von Ständerat Hermann Bürgi (SVP/TG) im Schweizerischen Landesmuseum in Zürich.

 Bern, 15. Februar 2008 Parlamentsdienste