Mit der Aussprache mit dem Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank und dem Eintretensreferat des Finanzministers nahm die Kommission die Beratung des Budgets 2020 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2021-2023 (19.041 sn) auf. Sie beantragt zudem Zustimmung zur Immobilienbotschaft EFD 2019 (19.034).

​Hochrechnung zum voraussichtlichen Jahresergebnis 2019 und Voranschlag 2020

Mit der traditionellen Aussprache mit dem Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB) startete die Kommission die Beratungen zum Voranschlag 2020 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2021-2023 (19.041 sn). Diskutiert wurden mit dem Präsidenten diverse Themen wie die internationale Wirtschaftslage, die erwartete Wirtschaftsentwicklung in der Schweiz im kommenden Budgetjahr, die Entwicklung an den Finanz- und Devisenmärkten, die Lage auf dem Immobilienmarkt sowie die aktuelle Geldpolitik der SNB. Angesprochen wurde auch der Übergang vom Libor zum SARON.

Die Finanzverwaltung präsentierte die Hochrechnung per 30. Juni 2019 über das voraussichtliche Jahresergebnis 2019. Der Bund rechnet mit einem Einnahmenüberschuss von 2,8 Milliarden Franken (siehe Medienmitteilung des Bundesrates vom 14. August 2019). Budgetiert war ein Überschuss von lediglich 1,2 Milliarden. Die Kommission ist erfreut über das gute Ergebnis. Es gab aber auch Stimmen, welche darauf hinwiesen, dass das Rechnungsergebnis voraussichtlich wiederum viel besser sei als budgetiert.

Im Anschluss stellte der Finanzminister die Eckwerte des Voranschlags 2020 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2021-2023 (19.041 sn) vor. Im Voranschlag 2020 resultiert bei Einnahmen von 75,666 Milliarden Franken und Ausgaben von 75,077 Milliarden Franken ein ordentlicher Überschuss von rund 590 Millionen Franken. 2020 sind weder ausserordentliche Einnahmen noch ausserordentliche Ausgaben budgetiert (siehe zu den Einzelheiten Band 1 des Voranschlags 2020). In der Allgemeinen Aussprache (Eintretensdebatte zum Budget) zum Voranschlag 2020 wurde dieser hohe Überschuss von der Kommission grundsätzlich begrüsst. Es wurde auf die Gefahr hingewiesen, dass die Wirtschaft sich in nächster Zeit aufgrund der internationalen Lage schlechter als bisher angenommen entwickeln könnte, was einen negativen Einfluss auf die Höhe der Steuereinnahmen in der Finanzplanperiode hätte. Es sei deshalb Vorsicht angebracht mit Ausgabensteigerungen. Von anderer Seite wurde verlangt, dass aufgrund der guten Lage des Bundeshaushalts wieder vermehrt investiert werden müsse. Die Subkommissionen werden im Oktober die Detailberatung durchführen.

Immobilienbotschaft 2019 des EFD

Die Kommission beantragt dem Nationalrat mit 15 Stimmen (9 Enthaltungen) Zustimmung zur Immobilienbotschaft EFD 2019 (19.034). Aus der vorberatenden Subkommission kamen drei Minderheitsanträge, welche die einzelnen Verpflichtungskredite für die Bundesasylzentren Altstätten, Le Grand-Saconnex sowie Schwyz streichen wollte. Die Kommission folgte bei Altstätten mit 12 zu 9 Stimmen (3 Enthaltungen) und bei Le Grand-Saconnex und Schwyz je mit 12 zu 10 Stimmen (2 Enthaltungen) dem Antrag der Mehrheit der Subkommission, die dem Bundesrat folgt. Abgelehnt mit 14 zu 9 Stimmen (1 Enthaltung) wurde ein Antrag, der verlangt, dass bei der Realisierung des Verwaltungsgebäudes in Zollikofen die Biodiversität besser als geplant gefördert wird (Art. 1 Abs. 2; siehe zu den Anträgen auch die veröffentlichte Fahne). Der Nationalrat behandelt das Geschäft in der Herbstsession.

Berichte zur Entwicklung der Budgetunterschreitung, Personalbeurteilung und zum Einkaufstourismus

Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) erläuterte den Bericht zur Entwicklung der Budgetunterschreitung. Die Kommission wird die Entwicklung weiterverfolgen.

Das Eidgenössische Personalamt (EPA) stellte einen Bericht zur Personalbeurteilung beim Bundespersonal vor. Die Kommission beschloss mit 13 zu 9 Stimmen (2 Enthaltungen) ein Kommissionspostulat, welche den Bundesrat beauftragt, in einem Bericht die Entkoppelung der Lohnentwicklung von der Leistungsbeurteilung zu prüfen (19.3974).

Intensiv diskutiert wurde der Bericht des Bundesrates vom 29. Mai 2019 in Erfüllung des Postulats 17.3360n, Auswirkungen der Frankenüberbewertung auf die MWST. Die Kommission beschloss eine Kommissionsmotion, welche die Steuergerechtigkeit im Warenfluss des kleinen Grenzverkehrs verbessern soll (19.3975).

Oberaufsichtsgeschäfte der Finanzkommission

Die Finanzkommission liess sich von ihren zuständigen Subkommissionen über deren Erkenntnisse zu Informationsbesuchen bei der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV), beim Bundesamt für Kultur (BAK) sowie bei Switzerland Global Enterprise und beim Centro Svizzero di Milano orientieren. Bezug nehmend auf die Berichterstattung in den Medien ist die Finanzkommission der Auffassung, dass das System der Exportförderung und Standortpromotion gut aufgestellt ist. Verbesserungspotential erkennt sie zum Beispiel in einem einheitlicheren Auftritt nach aussen. Die Finanzdelegation orientierte über die wichtigsten Erkenntnisse aus den letzten Sitzungen. Sie erhält von der FK den Antrag, die EFK mit der Prüfung der Mehrwertsteuer-Abrechnung der Billag bzw. des BAKOM zu beauftragen.

Die Finanzkommission tagte am 5./6. September 2019 unter der Leitung ihres Präsidenten, Markus Hausammann (SVP/TG), in Bern. Zeitweise anwesend waren Bundespräsident Ueli Maurer, Vorsteher des Eidg. Finanzdepartements sowie weitere Mitarbeitende seines Departements, der Präsident des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank sowie eine Vertretung der Eidgenössischen Finanzkontrolle.