Die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) hat an ihrer jüngsten Sitzung Kenntnis genommen vom Zwischenbericht über das Projekt «Entflechtung 27», der Ende April von der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) und der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) veröffentlicht worden war. Dieser Bericht wurde seit Beginn der parlamentarischen Arbeiten zum Entlastungspaket 27, das in der Frühjahrssession 2026 verabschiedet worden war, mit Spannung erwartet. Für die FK-N ist jedoch klar: Die derzeitigen Ergebnisse entsprechen nicht den berechtigten Erwartungen der Kommission.

Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ist für die FK-N ein zentrales Thema, mit welchem sich die Kommission immer wieder befasst. So beschloss sie unter anderem das Postulat 23.3971 («Für eine bessere Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen») und widmete ihr finanzpolitisches Seminar im Jahr 2025 diesem Thema. Vor Kurzem diente die Aufgabenteilung als Richtschnur bei der Beratung des Entlastungspakets 27 (25.063 s).

Die EFV und das Generalsekretariat der KdK haben der FK-N den Zwischenbericht «Entflechtung 27» präsentiert. Die Kommission zeigt sich sehr enttäuscht über die Ergebnisse der bisherigen Arbeiten. Sie ist sich zwar bewusst, dass die Aufgabe schwierig ist, hält die gesetzten Ziele jedoch für nicht sehr ambitioniert und fragt sich, ob es sinnvoll ist, das Projekt in seiner jetzigen Form weiterzuführen. Die FK-N bedauert, dass zahlreiche Themenbereiche aus den Analysen ausgeklammert wurden, und hält mit Besorgnis fest, dass die KdK und das Eidgenössiche Finanzdepartement (EFD) bei vielen Aufgabengebieten keinen Konsens für Entflechtungsvarianten finden konnten.

Das ist für die Kommission nicht nachvollziehbar. Bei der Beratung des Entlastungspakets 27 mahnten die Kantone regelmässig zur Vorsicht. Sie verwiesen darauf, dass die strukturellen Entscheide im Rahmen der Entflechtung 27 zu treffen sind, und verlangten, keine übereilten Kürzungen vorzunehmen, bevor eine fundamentale Analyse vorgenommen wurde. Heute ist ernüchternd festzustellen, dass zahlreiche Themen aufgrund eines fehlenden Konsenses ausgeklammert oder blockiert sind. Da die technische Phase des Projekts abgeschlossen ist, tritt es nun in die politische Phase ein: Die Kantone werden beweisen müssen, dass sie diese strukturellen Reformen durchführen können. Die Kommission ist der Meinung, dass die Argumente, die zur Verhinderung von Sparmassnahmen angeführt wurden, nicht mehr überzeugen, da das Projekt Entflechtung inhaltlich ausgehöhlt wurde. Vor diesem Hintergrund wird die FK-N an ihrer nächsten Sitzung ihre Forderungen an die Kantonsregierungen und das EFD richten.

Staatsrechnung 2025

Die FK-N hatte bereits im Februar 2026 Kenntnis genommen von der Staatsrechnung 2025 (26.003 ns). Erstmals seit der Covid-19-Pandemie erzielt der Bund mit einem Finanzierungssaldo von 259 Millionen Franken wieder ein positives Rechnungsergebnis. Dieses Ergebnis stellt eine deutliche Verbesserung gegenüber dem ursprünglich veranschlagten Defizit von 815 Millionen Franken dar und rührt daher, dass mit dem Überschuss von 1,185 Milliarden Franken im ordentlichen Haushalt das Defizit von 925 Millionen Franken im ausserordentlichen Haushalt ausgeglichen werden konnte. Die FK-N hält fest, dass dieses positive Ergebnis in erster Linie auf zusätzliche Steuereinnahmen von bestimmten Unternehmen mit Sitz im Kanton Genf zurückzuführen ist.

An ihrer Sitzung vom 11. und 12. Mai 2026 hat sich die Kommission im Detail mit der Staatsrechnung 2025 befasst. Dabei haben ihre Subkommissionen die FK-N über die Erkenntnisse orientiert, die sie bei der Detailanalyse der Rechnungen der Bundesstellen im zweiten Quartal gewonnen hatten.

Die FK-N beantragt ihrem Rat einstimmig, die Staatsrechnung 2025 und die Sonderrechnungen des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) sowie des Bahninfrastrukturfonds (BIF) zu genehmigen. Damit folgt die Finanzkommission einer Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK), welche sich – in ihrer Funktion als Revisionsstelle – für die Genehmigung der Bundesrechnungen, der Kreditüberschreitung im Umfang von 1,86 Milliarden Franken und der Bildung neuer Reserven in Höhe von 569 Millionen Franken ausgesprochen hat.

Voranschlag 2026. Nachtrag I

Mit 16 zu 8 Stimmen beantragt die FK-N ihrem Rat, den Bundesbeschluss über den Nachtrag I zum Voranschlag 2026 (26.007 ns) anzunehmen. Eine Minderheit beantragt, den Nachtragskredit über 67,3 Millionen Franken für die Forschungsprogramme der EU abzulehnen. Die Kommission beantragt einstimmig, alle anderen vom Bundesrat beantragten Kredite zu genehmigen, insbesondere diejenigen für die Europäische Weltraumorganisation (ESA) und für den Schienenverkehr. Der Nachtrag I, der Mehrausgaben von insgesamt 98 Millionen Franken vorsieht, wird in der Sommersession von den eidgenössischen Räten behandelt.

Finanzaufsicht durch die Eidgenössische Finanzkontrolle

Die FK-N liess sich vom Direktor der EFK über die Ergebnisse eines noch nicht publizierten Audits zu den von der EFV durchgeführten periodischen Subventionsüberprüfungen informieren. Im Fokus der Prüfung stand die Frage, ob diese Subventionsüberprüfungen sinnvoll ausgestaltet und für die Steuerung der Subventionslandschaft des Bundes nützlich sind. Im Anschluss befasste sich die FK-N mit dem konkreten Fall der vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ausgerichteten Subventionen, welche im Rahmen der Staatsrechnung 2025 überprüft wurden. Gegenstand der diesjährigen Überprüfung waren 32 Subventionstatbestände mit einem Ausgabenvolumen von rund 1,7 Milliarden Franken.

Die Kommission hat ferner mit dem Direktor der EFK deren Jahresbericht 2025 beraten. Diskutiert wurden die seit mehreren Jahren hängigen Empfehlungen der EFK, die Risiken im Zusammenhang mit den vom Bund gewährten Bürgschaften und Garantien sowie die Informatikprojekte des Bundes. Die FK-N hat den Mitarbeitenden der EFK unisono für die hohe Qualität von deren Arbeit und für deren Einsatz für das Gemeinwohl gedankt.

Mitbericht der FK-N zu einer Vorlage mit finanziellen Auswirkungen

In einem Mitbericht an die WAK-N beantragt die FK-N, auf die Vorlage «Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen» (26.026 n) einzutreten und dieser gemäss Entwurf zuzustimmen. Sie erachtet die daraus resultierenden Mindereinnahmen von rund 300 Millionen Franken jährlich als vertretbar. Der Sondersatz habe sich bewährt, stärke die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Tourismus und wirke den Folgen des starken Frankens entgegen. Zudem trage er den geringen Margen und tiefen Löhnen in der Branche Rechnung. Eine Minderheit lehnt die Verlängerung ab. Angesichts der angespannten Bundesfinanzen sei ein Verzicht auf diese Einnahmen nicht tragbar. Die Massnahme sei ursprünglich als befristete Krisenlösung eingeführt worden und heute nicht mehr gerechtfertigt, da sich der Tourismus positiv entwickle.

Weitere Geschäfte

Weiter beriet die FK-N die von der ständerätlichen Finanzkommission eingereichte Motion 25.4412 zur Zentralisierung gemeinsamer Verwaltungsdienste. Die Motion wird parteiübergreifend unterstützt, wenngleich einzelne Vorbehalte bestehen. Reformen sind mit Augenmass umzusetzen: Zentralisierung ist gezielt dort vorzunehmen, wo nachweisbare Effizienz und Qualitätsgewinne erzielt werden; Doppelspurigkeiten sind abzubauen. Personalreduktionen sollen sozialverträglich erfolgen, insbesondere über natürliche Fluktuation und interne Umplatzierungen. Die Stossrichtung entspricht den Zielsetzungen des Parlaments, wobei darauf hingewiesen wird, dass bestehende Sparpotenziale weitgehend ausgeschöpft sind und weitere Querschnittkürzungen kritisch beurteilt werden.

Die Kommission liess sich zudem über die Informationssitzung ihrer zuständigen Subkommission beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) orientieren. Weiter berichteten die Subkommissionen der FK‑N im Rahmen der Finanzoberaufsicht über ihre Erkenntnisse zur Steuerung und Aufsicht der Bundesinformatik in den Departementen, einschliesslich des Programms «SUPERB». Beim Letzteren wurde das Vorliegen eines funktionsfähigen ERP‑Systems positiv hervorgehoben. Das Programm soll Ende 2026 abgeschlossen werden; ein Prüfbericht der EFK ist für 2027 vorgesehen. Abschliessend wurde die FK‑N über den Stand der Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz informiert.

Die Kommission hat am 11. und 12. Mai 2026 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Nationalrat Jacques Nicolet (SVP, VD), und teilweise in Anwesenheit der Vorsteherin des EFD, des Direktors der EFK sowie von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesverwaltung und des Generalsekretariats der KdK in Bern getagt.