Nach Abschluss der Detailberatung des Entlastungspakets 2027 für den Bundeshaushalt (EP 27) hat die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) vom Ergebnis der Staatsrechnung 2025 Kenntnis genommen. Zudem hat sie sich mit der Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) über die aktuelle Finanzlage des Bundes ausgetauscht, nachdem der Bundesrat zwei Tage zuvor die neusten Zahlen zum Bundeshaushalt veröffentlicht hatte. Wie der Bundesrat ist auch die Kommissionsmehrheit der Auffassung, dass angesichts der sich auf Bundesebene abzeichnenden finanzpolitischen Herausforderungen (u.a. AHV und Armee) Vorsicht geboten ist.

Die Kommission hat im Rahmen der finanzpolitischen Standortbestimmung durch die EFD-Vorsteherin vom provisorischen Ergebnis der Staatsrechnung 2025 Kenntnis genommen. Zum zweiten Mal in Folge schliesst der Bund das Jahr mit einem Überschuss im ordentlichen Haushalt ab. Dieser Überschuss dürfte sich für 2025 auf 1,2 Milliarden Franken belaufen. Die ausserordentliche Rechnung weist hingegen ein Defizit von 926 Millionen Franken auf. Unter dem Strich ergibt die Staatsrechnung 2025 einen Finanzierungsüberschuss von 259 Millionen Franken. Im Voranschlag vorgesehen war hingegen ein Finanzierungsdefizit von 815 Millionen Franken. Die FK-N hat zur Kenntnis genommen, dass das bessere Ergebnis vor allem auf zusätzliche Unternehmenssteuereinnahmen aus dem Kanton Genf zurückzuführen ist. Die Finanzkommissionen werden die Staatsrechnung 2025 im zweiten Quartal im Detail beraten.

Die FK-N hat sich im Weiteren eingehend mit der aktuellen Finanzlage des Bundes und mit dem vom Bundesrat am 18. Februar festgelegten Rahmen für die Erstellung des Voranschlags 2027 und für die Finanzplanjahre 2028 bis 2030 befasst. Die Kommission ist sich bewusst, dass die Aussichten für die Jahre 2027 und 2029 angesichts der erheblichen strukturellen Defizite sehr herausfordernd sind – trotz des Entlastungspakets 2027 und der vom Bundesrat vorgesehenen Mehrwertsteuererhöhung zur Finanzierung der sicherheitspolitischen Ausgaben.

Für die FK-N ist 2026 aus haushaltspolitischer Sicht ein Schlüsseljahr. Die eidgenössischen Räte werden ihre Arbeiten am Entlastungspaket im März abschliessen. Auf dieser Grundlage wird die Bundesverwaltung dann den Voranschlag 2027 präzisieren. Nach dessen materieller Verabschiedung durch den Bundesrat Ende Juni nehmen die Finanzkommissionen ihre Beratungen auf, die sich bis zur Wintersession hinziehen werden. Sollte es zu einer Volksabstimmung über das Entlastungspaket kommen, findet diese Ende September statt, also mitten in der Parlamentsdebatte über den Voranschlag 2027.

Entlastungspaket 2027 für den Bundeshaushalt (EP 27)

Die Beschlüsse der FK-N zum EP 27 (25.063 s) sind Gegenstand einer gesonderten Medienmitteilung.

Weitere Geschäfte

Die FK-N hat sich im Mitberichtsverfahren mit den finanziellen Aspekten der Vorlage des Bundesrates für einen Mechanismus zur Rettung systemrelevanter Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (25.094) befasst, mit welcher der Bundesrat dem Parlament einen Verpflichtungskredit über 7 Milliarden Franken beantragt. Mit der Vorberatung dieser Vorlage ist die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie betraut. Die FK-N beantragt mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Vorlage des Bundesrates anzunehmen. Sie erachtet die Höhe des vom Bundesrat beantragten Verpflichtungskredits als akzeptabel. Die Kommission hat sich zudem eingehend mit der Eignerrolle der Kantone befasst. Die Kantone beziehen Dividenden von diesen Unternehmen, jedoch ist es der Bund, der bei Liquiditätsengpässen mit finanziellen Nothilfen einspringen muss. Die FK-N erachtet es als unerlässlich, dass das ordentliche Recht nach Ablauf der Übergangsfrist dieser Gesetzesänderung eine stärkere finanzielle Verantwortung der Kantone vorsieht. Vor diesem Hintergrund lehnt eine Minderheit der Kommission das Eintreten auf die Vorlage ab, da es in ihren Augen nicht an den Steuerzahlenden ist, für die fehlende Liquidität dieser Elektrizitätsunternehmen aufzukommen.

Die Kommission hat ferner mit der Staatssekretärin für internationale Finanzfragen eine Aussprache über aktuelle internationale Finanz- und Steuerthemen geführt. Gegenstand dieser Diskussionen waren u.a. Währungsmanipulationen, die Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern, die OECD-Mindeststeuer sowie der Schweizer Zahlungsverkehr einschliesslich digitaler Währung.

Die Kommission hat am 19. und 20. Februar 2026 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Jacques Nicolet (SVP, VD) und teils in Anwesenheit der Vorsteherin des EFD und des Vorstehers des UVEK sowie der Staatssekretärin für Bildung, Forschung und Innovation, der Staatsekretärin für Wirtschaft, des Staatssekretärs für Migration und der Staatssekretärin für internationale Finanzfragen in Bern getagt.