Die Gerichtskommission der Bundesversammlung hat heute drei Personen angehört, die sich für die Nachfolge des am 31. August 2020 zurückgetretenen Bundesanwalts Michael Lauber beworben haben.
Im Anschluss daran hat sie beschlossen, zwei der angehörten Personen zu einer zweiten Anhörung an ihre nächste Sitzung einzuladen. In der Zwischenzeit werden diese Personen einem externen Evaluationsverfahren (Assessment) unterzogen. Die Kommission wird sich auf die Ergebnisse dieses Assessments und der zweiten Anhörung stützen, um zu entscheiden, ob sie der Vereinigten Bundesversammlung eine Person zur Wahl in der Wintersession vorschlagen wird.
Die Gerichtskommission wird ihre Arbeiten am 25. November 2020 fortsetzen.