Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) stellt nach Abschluss ihrer Untersuchung zum Fixpreis des F-35A fest, dass mit den USA kein pauschaler Fixpreis ver-einbart wurde. Vor diesem Hintergrund kann sie die so absolute Kommunikation des VBS gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit nicht nachvollziehen. Im Weiteren kommt die Kommission zum Schluss, dass die Organisationsstruktur der Verhandlungen nicht zweckmässig war. Sie kritisiert, dass das Departement die Verhandlungen zu wenig eng ge-führt hatte und der Informationsfluss nicht ausreichend war. Für künftige Beschaffungen von grosser Tragweite fordert die Kommission einen konsequenteren Einbezug des Rechtsdiens-tes von armasuisse und die Formulierung eines klaren Verhandlungsmandates.

Die GPK-N beschloss am 27. Juni 2025 die Umstände des Fixpreises des Neuen Kampfflugzeugs F-35A zu untersuchen, nachdem der Bundesrat bekannt gegeben hatte, dass für dessen Beschaffung mit Mehrkosten von mehreren Hundert Millionen Franken zu rechnen ist.

Kein pauschaler Fixpreis vereinbart

Die Kommission kommt aufgrund ihrer Abklärungen zum Schluss, dass das VBS und der Bundesrat nicht von einem pauschalen Fixpreis hätten ausgehen dürfen. Dieser ist nicht nur nicht durchsetzbar, sondern auch nicht vertraglich vereinbart worden, auch wenn mit der Note 55 ein pauschaler Fixpreis suggeriert wurde. Da bei FMS-Geschäften der Preis erst durch Abschluss des Vertrages zwischen Hersteller und US-Regierung definitiv festgelegt wird, kann er nicht gleichzeitig bereits im Vertrag zwischen der Schweiz und der US-Regierung festgehalten worden sein.

Die GPK-N kritisiert hier auch den Umstand, dass nur wenige der involvierten Personen den Vertrag vollständig gelesen hatten und dadurch das Verhandlungsergebnis zu wenig überprüft wurde. Die GPK-N kann aus heutiger Sicht nicht nachvollziehen, wie das VBS gegenüber dem Parlament den pauschalen Fixpreis so absolut vertreten hat. Spätestens die von der EFK geäusserten Zweifel zum pauschalen Fixpreis hätten zu einer kritischen Überprüfung und Nachverhandlungen führen müssen. Mindestens eine Aufnahme des Mehrkostenrisikos in das Risikomanagement wäre angezeigt gewesen.

Organisationsstruktur der Verhandlungen nicht zweckmässig

In ihrem Bericht ​stellte die GPK-N zudem fest, dass die Verhandlungen mit den USA nicht zweckmässig organisiert waren. So stellte das GS-VBS armasuisse eine Anwaltskanzlei zur Seite, wodurch der amtsinterne Rechtsdienst faktisch bei der Vertragsaushandlung nicht involviert war, was im Widerspruch zum gesetzlichen Auftrag von armasuisse als zentrale und im Rüstungsbereich spezialisierte Beschaffungsstelle des Bundes ist. Auch begleiteten das Generalsekretariat und die damalige Vorsteherin VBS die Verhandlungen zu wenig eng. Das Departement wurde ausserdem ungenügend über die konkreten Verhandlungsschritte informiert, forderte dies jedoch auch nicht ein. Die Kommission erwartet für künftige Rüstungsbeschaffungen dieser Tragweite Verbesserungen, etwa mit einem konsequenteren Einbezug des Rechtsdienstes von armasuisse oder der Formulierung eines klaren Verhandlungsmandates und einer angemessenen Begleitung durch die Departementsspitze. Die Kommission richtet entsprechende Empfehlungen an den Bundesrat.​

Information an den Bundesrat erfolgte zu spät

Die Kommission hält fest, dass die Information des Gesamtbundesrats über die sich abzeichnenden Mehrkosten der F-35A-Beschaffung durch die damalige Vorsteherin VBS zu spät erfolgte. Die ersten Hinweise auf mögliche Mehrkosten erhielt armasuisse im August 2024, darüber war die Vorsteherin informiert. Sie orientierte den Gesamtbundesrat erst im März 2025, nachdem die USA der Schweiz erstmals den Umfang der Mehrkosten schriftlich bestätigt hatten. Dieses Vorgehen war aus Sicht der GPK-N nicht zweckmässig. Die GPK-N anerkennt jedoch, dass armasuisse und das VBS bemüht waren, den Fixpreis gegenüber den USA durchzusetzen.

Gutachten des Rüstungschefs: Vorgehen begrüssenswert, aber Ausführung bedingt zweckmässig

Zu Beginn seiner Amtszeit gab der aktuelle Rüstungschef zwei Gutachten bzgl. der Frage allfälliger Mehrkosten und damit auch indirekt zum Fixpreis in Auftrag. Die Kommission begrüsst dieses Vorgehen im Grundsatz. Sie erachtet es jedoch unter dem Aspekt einer möglichen Befangenheit nicht als zweckmässig, dass diejenige Kanzlei mit einem der beiden Gutachten beauftragt wurde, welche armasuisse bereits bei den Verhandlungen des Fixpreises und dessen Absicherung beratend zur Seite stand.

Ablagepflicht nicht eingehalten

Im Weiteren hat die Kommission auch festgestellt, dass die Ablage gewisser Dokumente nicht gemäss den geltenden Vorschriften vorgenommen wurde. Damit war die ihr vorliegende Dokumente nicht vollständig., Entsprechend hat die Kommission Empfehlungen an den Bundesrat gerichtet, damit die Ablagepflicht künftig besser eingehalten wird.

Der Bundesrat ist eingeladen, bis am 11. Dezember 2026 zu den Erkenntnissen und Empfehlungen Stellung zu nehmen.

Die Kommission hat am 7. und 8. September unter dem Vorsitz von Nationalrätin Priska Wismer-Felder (Die Mitte, LU) in Sursee getagt.