Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) untersucht seit Ende August 2025 die Geschäftsführung der Bundesbehörden im Kontext der US-Zölle im Zeitraum vom Januar 2025 bis zum Abschluss der rechtlich unverbindlichen Absichtserklärung vom 14. November 2025. Sie wird ihre Arbeiten voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2026 abschliessen. An ihrer letzten Sitzung hat die Kommission entschieden, infolge eines Medienberichts über mutmassliche «Informationen» aus ihrer laufenden Untersuchung Strafanzeige gegen Unbekannt einzureichen.

Ende August 2025 beschloss die GPK-S, die Geschäftsführung der Bundesbehörden im Zusammenhang mit den US-Zöllen zu untersuchen. Sie beauftragte ihre Subkommission EFD/WBF, diese Arbeiten durchzuführen und sich dabei auf die wichtigsten Entwicklungen zwischen Januar und November 2025 zu konzentrieren. Im Fokus der Untersuchung stehen u.a. das Risikomanagement, die Organisation des Krisenmanagements und die Verhandlungen bis zur Unterzeichnung der rechtlich unverbindlichen Absichtserklärung vom 14. November 2025 (sh. Medienmitteilung der GPK-S vom 30.1.2026). Auf der Grundlage dieser Absichtserklärung werden derzeit die Zollverhandlungen zwischen der Schweiz und den USA im Hinblick auf ein rechtlich verbindliches Handelsabkommen geführt.

Die GPK-S hat an ihrer Sitzung vom 3. Juli 2026 vom aktuellen Stand der Untersuchung Kenntnis genommen. In den letzten Monaten hat ihre Subkommission vor allem die Informationsgrundlagen erhoben. Aktuell stehen die Auswertung und die Berichtserstellung im Fokus. Die Kommission plant, ihre Arbeiten in der zweiten Jahreshälfte 2026 abzuschliessen. Sie wird bei der Festlegung des Publikationszeitpunkts den aktuellen Entwicklungen im Dossier zwischen der Schweiz und den USA Rechnung tragen.

Die GPK-S hat zudem Kenntnis genommen von einem am 24. Mai 2026 im SonntagsBlick erschienenen Artikel, in dem verschiedene Behauptungen zur Geschäftsführung der Bundesbehörden im Zusammenhang mit den US-Zöllen aufgestellt werden. Einige dieser Informationen stammen angeblich aus den Arbeiten der Kommission. Seit dem Beginn ihrer Untersuchung wendet die GPK-S systematisch verstärkte Massnahmen zum Informationsschutz an. Sie verurteilt jegliche Verstösse gegen die Geheimhaltungspflicht, an welche die Kommissionsmitglieder sowie alle im Rahmen der Untersuchung angehörten oder schriftlich befragten Personen gebunden sind. Deshalb hat die Kommission beschlossen, bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen Unbekannt einzureichen.

Die GPK-S hat am 3. Juli 2026 unter dem Vorsitz von Ständerätin Maya Graf (Grüne, BL) in Bern getagt.

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