Die Abklärungen der GPK-S zur Steuerung der RUAG MRO durch das VBS als Eigner bestätigen verschiedene Mängel. So hat das VBS die Whistleblower-Meldung im 2019 zu wenig kritisch begleitet. Zudem hat der Bundesrat zu spät Compliance-Anforderungen in die strategischen Ziele der RUAG MRO aufgenommen. Auch hat er die zu positive Berichterstattung der RUAG MRO zu wenig hinterfragt und somit auch die Aufsichtskommissionen zu positiv informiert.

Beim 2023 geplanten Verkauf von 96 Leopard-1-Panzer durch RUAG MRO nach Deutschland wurden Ungereimtheiten festgestellt. Die nachfolgenden Prüfungen der EFK zeigten schwerwiegende Unregelmässigkeiten bei der RUAG MRO auf. Für die GPK-S stellten sich aufgrund dessen verschiedene Fragen zur Aufsicht und zur Steuerung von RUAG MRO durch den Eigner. Sie beschloss deshalb im Frühjahr 2025, zentrale Aspekte der Governance des Eigners bezüglich der RUAG MRO abzuklären. In ihrem heute verabschiedeten Bericht kommt sie zum Schluss, dass verschiedene Verbesserungen bei der Aufsicht und bei der Steuerung notwendig sind und richtet sechs Empfehlungen an den Bundesrat. Gleichzeitig begrüsst sie, dass die betroffenen Akteure bereits verschiedene Verbesserungsmassnahmen getroffen haben.

Unzweckmässiger Umgang des VBS mit den Problemhinweisen im 2019

Aus Sicht der GPK-S wurde die Whistleblower-Meldung von 2019 bei der damaligen RUAG Holding AG durch den Eigner suboptimal behandelt. Das VBS reagierte mit seiner Anfrage an den Verwaltungsrat im Prinzip zwar zuerst richtig, auch wenn sich im Nachhinein zeigte, dass auf die Beschwichtigungen des Verwaltungsrats kein Verlass war. Für die Kommission ist allerdings nur schwer nachvollziehbar, dass das VBS 2019 nicht in der Lage war zu erkennen, dass in der Stellungnahme der Geschäftsleitung die Entkräftung des wichtigsten Vorwurfs aus der Whistleblowing-Meldung fehlte, nämlich die Veräusserung von Material deutlich unter Marktpreisen.

Verspätete Berücksichtigung der Compliance in den strategischen Zielen

Obwohl der Bundesrat nach der Postautoaffäre entschieden hatte, dass die strategischen Ziele aller bundesnahen Unternehmen künftig das Vorhandensein eines Compliance-Managementsystems vorgeben sollten, verzichtete der Bundesrat zuerst auf die Aufnahme eines entsprechenden Ziels für die RUAG MRO. Er nahm erst im Hinblick auf die laufende Strategieperiode 2024–2027 ein solches Ziel in die strategischen Ziele für die RUAG MRO auf. Aus Sicht der Kommission war dies zu spät. In ihrem Bericht bekräftigt die Kommission ihre Haltung, dass es trotz der Bringschuld der Führungsorgane bundesnaher Unternehmen auch am Bundesrat liegt, dafür zu sorgen, dass die Eignerstellen Compliance-Themen regelmässig mit dem Unternehmen besprechen.

Zu positive Berichterstattung des Eigners an die Aufsichtskommissionen

Wie bereits die EFK festgestellt hatte, erstattete der Verwaltungsrat der RUAG MRO zunächst zu positiv an den Bundesrat Bericht und dieser hinterfragte die Zielbeurteilung des Verwaltungsrats zu wenig kritisch. In der Folge fiel auch der Bericht des Bundesrats an die Aufsichtskommissionen zu positiv aus. Entsprechend fordert die Kommission weitere Bemühungen seitens Bundesrates, um eine transparente und kritische Information der parlamentarischen Oberaufsicht zu gewährleisten.

Verbesserter Informationsfluss – weiterhin Optimierungsbedarf

Die GPK-S anerkennt und begrüsst, dass der Eigner im Nachgang zu den Prüfungen der EFK bereits verschiedene Verbesserungen an den ständigen Gesprächsformaten zur Steuerung der RUAG MRO angestossen hat (Eigner- resp. Leistungsbezügergespräche). Die Kommission erkennt hier dennoch weiterhin Handlungsbedarf und fordert, dass der Eigner den Informationsfluss zwischen Unternehmen und Eignervertreter hinsichtlich politisch sensibler Vorkommnisse oder Vorhaben weiter verbessert und proaktiver gestaltet.

Fragen zur Angemessenheit der Corporate Governance des Bundes und weitere Aspekte

Der Kommission stellen sich auch Fragen bezüglich der Angemessenheit der Corporate Governance des Bundes und des dualen Steuerungsmodells. Im dualen Steuerungsmodell nehmen das zuständige Fachdepartement – bei der RUAG MRO das VBS – und die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) die verwaltungsinterne Verantwortung als sogenannte Eignerstellen gemeinsam wahr. Sie reicht deshalb ein Postulat (26.3016) ein, mit welchem der Bundesrat beauftragt werden soll, eine grundlegende Prüfung des aktuellen Systems vorzunehmen. Zudem soll er mögliche Alternativen wie die Einsetzung einer einzigen zentralen Stelle für die Vorbereitung und Koordination aller eignerpolitischen Geschäfte zuhanden des Bundesrates prüfen.

Weiter erwartet die GPK-S, dass der Bundesrat mit der Anpassung der Rechtsform der RUAG MRO nicht nur die überholte rechtliche Ausgestaltung den tatsächlichen Gegebenheiten anpasst, sondern dass er diesen Prozess strategisch nutzt, um die Erkenntnisse aus den Prüfungen der EFK und aus den Abklärungen der GPK-S umzusetzen.

Verschiedene Untersuchungen und Arbeiten liefen parallel zu den Abklärungen der GPK S und dauern bei Abschluss der Untersuchung der GPK-S noch an (eine umfassende forensische Untersuchung durch die Anwaltskanzlei Niederer Kraft Frey AG sowie die Querschnittsprüfung der EFK zur Besetzung der Aufsichts- und Kontrollgremien). Die Kommission kommt gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt auf die Ergebnisse der genannten weiteren Untersuchungen zurück.

GPK-S untersucht Geschäftsführung der Behörden im Kontext der US-Zölle

Ende August 2025 beschloss die GPK-S, die Geschäftsführung der Bundesbehörden im Kontext der US-Zölle zu untersuchen. Dabei fokussiert sich die Kommission auf den Zeitraum von Januar bis November 2025. Im Rahmen ihres Oberaufsichtsauftrags prüft sie zum einen, wie der Bundesrat und die zuständigen Departemente die Risiken im Zusammenhang mit der neuen Handelspolitik der USA bis zur Ankündigung vom 2. April 2025 antizipierten. Zum anderen befasst sie sich mit der Krisenorganisation, die der Bundesrat als Reaktion auf diese Ankündigung einsetzte, sowie mit der Vorbereitung und Durchführung der Verhandlungen mit den USA bis zum Abschluss der gemeinsamen Absichtserklärung am 14. November 2025. Die Kommission führt Anhörungen der involvierten Bundesratsmitglieder sowie weiterer Akteure durch und wertet eine Vielzahl von Behördendokumenten aus. Die GPK-S wird nach Abschluss ihrer Arbeiten, voraussichtlich im Sommer 2026, über die Ergebnisse ihrer Untersuchung berichten.

IT-Probleme beim SECO und Verzögerungen bei der Auszahlung der Arbeitslosenentschädigungen

Im Weiteren hat die GPK-S beschlossen, ihre zuständige Subkommission EFD/WBF mit Abklärungen zu den aktuellen Entwicklungen im Projekt Asalfutur bzw. zu ASAL 2.0 zu beauftragen. In den letzten Jahren hat sich die Kommission mehrfach über den Stand dieses neuen Auszahlungssystems für die Arbeitslosenentschädigung informiert. Damit führt sie frühere Arbeiten zu diesem Geschäft fort.

Die GPK-S hat am 30. Januar 2026 unter dem Vorsitz von Ständerätin Maya Graf (Grüne; BL) in Bern getagt.