Die Arbeitsbedingungen im Pflegebereich müssen verbessert werden. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) ist deshalb einstimmig auf die beiden Bundesratsentwürfe eingetreten, mit denen die Pflegeinitiative umgesetzt und der Fachkräftemangel bekämpft werden soll. In ihren Augen braucht es eine ausgewogene Lösung, welche die wesentlichen Anliegen der Pflegeinitiative auf pragmatische und finanzierbare Weise erfüllt.

Die Kommission ist einstimmig auf die zwei Bundesratsentwürfe eingetreten, welche die zweite Etappe zur Umsetzung der Pflegeinitiative (25.054) darstellen. Der erste Entwurf, ein neues Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP), enthält Massnahmen in zehn Bereichen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals. Der zweite Entwurf sieht eine Änderung des Gesundheitsberufegesetzes (GesBG) vor, mit welcher der Beruf der Pflegeexpertin beziehungsweise des Pflegeexperten in Advanced Practice Nursing (APN) und die Voraussetzungen für die Ausübung dieses Berufs definiert werden. Er soll die berufliche Weiterentwicklung erleichtern. Der Bundesrat möchte mit diesen Entwürfen die Pflegeberufe attraktiver machen sowie die Berufsausstiege reduzieren und so dem Personalmangel entgegenwirken.

Die Kommission ist sich bewusst, dass sich der Fachkräftemangel im Pflegebereich weiter verschärft, und anerkennt den Handlungsbedarf sowie die Notwendigkeit, den Verfassungsauftrag umzusetzen. Sie nimmt zur Kenntnis, dass der Nationalrat den BGAP-Entwurf stark abgeändert hat, indem er zahlreiche Vorschläge des Bundesrates gestrichen oder reduziert hat. Sie betont, wie wichtig es ist, für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen Lösungen zu finden, die verhältnismässig, finanzierbar und von den Leistungserbringern umsetzbar sind. Für die Finanzierung der zusätzlichen Kosten, welche die neuen Bestimmungen mit sich bringen, braucht es eine pragmatische Lösung, die insbesondere die Übergangsphase bis zur Integration der Pflegeleistungen ins System zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen (EFAS) abdeckt.

Die Detailberatung wird die Kommission im nächsten Quartal aufnehmen.

Kommission unterstützt Digitalisierung der 1. Säule

Die Kommission hat den Entwurf für ein neues Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS; 25.075) in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen.

Mit dem neuen Bundesgesetz sollen die rechtlichen Grundlagen für eine neue elektronische Plattform für die Sozialversicherungen der 1. Säule und für die Familienzulagen geschaffen werden. Diese Plattform wird es den Versicherten ermöglichen, die eingezahlten AHV-Beiträge leicht zu überprüfen, ihre Leistungsansprüche aus der 1. Säule einzusehen und allfällige Anträge elektronisch einzureichen.

Zudem sieht der Entwurf vor, das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) dahingehend zu ändern, dass die Pflicht zur elektronischen Kommunikation auf die Kranken-, Unfall-, Militär- und Arbeitslosenversicherung ausgeweitet wird. Die elektronische Kommunikation wird für die Durchführungsstellen und die Versicherungen obligatorisch sein, für die Versicherten jedoch weiterhin freiwillig bleiben.

Die Kommission begrüsst grundsätzlich die in dieser Vorlage vorgesehenen Neuerungen und unterstreicht, wie wichtig die Digitalisierung der Verwaltungsverfahren im Bereich der Sozialversicherungen ist.

In der Detailberatung hat sie sich den Änderungen des Nationalrates ohne Gegenanträge angeschlossen.

So soll im BISS präzisiert werden, dass die Bundesverwaltung die Durchführungsstellen in die Entwicklung und den Betrieb der neuen Plattform einbeziehen muss. Zudem soll der Entwurf durch Governance-Bestimmungen ergänzt werden, welche insbesondere die Schaffung eines Steuerungsgremiums und die Festlegung technischer Leitlinien zur Interoperabilität vorsehen.

Die Kommission spricht sich ferner auch für die vom Nationalrat beschlossenen Ausweitungen bei der Digitalisierung der Kommunikation im Bereich der Sozialversicherungen aus. So soll die Plattform über Schnittstellen auch für Informationssysteme zugänglich sein. Zudem sollen die Entscheide nicht nur den Versicherten, sondern auch anderen Beteiligten, wie beispielsweise den Arbeitgebern, über die Plattform mitgeteilt werden können. Die Kommission schliesst sich zudem dem Beschluss des Nationalrates an, den Datenaustausch zwischen den Durchführungsstellen der 1. Säule einerseits und der Militärversicherung sowie den Unfallversicherern andererseits zu erleichtern. Sie beantragt jedoch, bestimmte Formulierungen zu überarbeiten und dem Bundesrat die Kompetenz zu übertragen, festzulegen, welche Daten automatisiert übermittelt werden dürfen.

Der Entwurf geht in der Herbstsession in den Ständerat.

Zweites Kostendämpfungspaket: Massnahmen im Bereich der Medikamente umsetzen nach Vorliegen der Resultate der Arbeitsgruppe «Lifesciences-Standort»

Die Kommission hat sich zu den Verordnungsentwürfen konsultieren lassen, mit denen die Mengenrabatte für umsatzstarke Medikamente und weitere Massnahmen des zweiten Kostendämpfungspakets umgesetzt werden sollen. Sie empfiehlt dem Bundesrat einstimmig, mit der Verabschiedung der Verordnungsänderungen abzuwarten, bis die Ergebnisse der Arbeitsgruppe «Lifesciences-Standort» vorliegen. Diese Arbeitsgruppe wurde Anfang Jahr von Bundespräsident Parmelin und Bundesrätin Baume-Schneider einberufen, ihr Bericht wird Ende Jahr erwartet. Gestützt auf diese Ergebnisse und die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung sollen die Verordnungsentwürfe überprüft und überarbeitet werden. Die pharmazeutische Industrie und die Versicherer sollen dabei einbezogen werden.

Die nationalrätliche SGK hatte sich vor zehn Tagen mit den Verordnungsentwürfen befasst und dem Bundesrat empfohlen, die Vorlage zurückzustellen (siehe Medienmitteilung der SGK-N vom 21.8.26). Wie die Schwesterkommission stellt auch die SGK-S fest, dass der veränderte internationale Kontext berücksichtigt werden muss. Sie ortet aber keinen grundlegenden Überarbeitungsbedarf. Das vom Parlament beschlossene zweite Kostendämpfungspaket bilde weiterhin den Rahmen. Die Überarbeitung solle vielmehr darauf abzielen, den Zugang zu neuen innovativen Arzneimitteln auch künftig zu gewährleisten und gleichzeitig die Prämienzahlenden möglichst nicht zusätzlich zu belasten. Bei Generika und anderen kostengünstigen Medikamente schätzt die SGK-S die Lage anders ein. Sie machen einen bedeutsamen Teil der gehandelten Medikamente aus und sind von Versorgungsengpässen bedroht. Deshalb sollen die Arbeiten zur Umsetzung der differenzierten WZW-Prüfung, die auf diese Medikamente zielt, vorangetrieben werden.

Zu Beginn der Beratungen hat die SGK-S Vertretungen der Kantone, der Versicherer, der pharmazeutischen Industrie, der Leistungserbringer sowie der Patientinnen und Patienten und auch den Preisüberwacher angehört. Sie erwartet, dass ihr die überarbeiteten Verordnungsentwürfe erneut vorgelegt werden. Im Hinblick auf diese erneute Behandlung hat sie die Verwaltung mit mehreren vertiefenden Abklärungen beauftragt. Zudem wird sie sich dann auch mit zwei Motionen (25.4188, 25.4379) befassen, die den Zugang zu innovativen Arzneimitteln und die Auswirkungen der US-Politik zum Thema haben.

Änderung des Freizügigkeitsgesetzes: Beginn der Beratung

Die Kommission ist einstimmig auf den Entwurf des Bundesrates zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes (25.097) eingetreten. Mit dieser Vorlage in Umsetzung der Motion Dittli 21.4142 soll die Situation von Arbeitnehmenden verbessert werden, die in einem sogenannten 1e-Vorsorgeplan mit wählbarem Anlagerisiko versichert sind und die Stelle wechseln. Sie sollen ihr Vorsorgeguthaben für maximal zwei Jahre auf eine Freizügigkeitseinrichtung übertragen können, wenn das Guthaben andernfalls in eine Vorsorgeeinrichtung ohne Wahl der Anlagestrategie eingebracht werden müsste. So soll die versicherte Person die Möglichkeit erhalten, einen allfälligen Verlust durch die gewählte Anlagestrategie auszugleichen. Zusätzlich sieht der Entwurf des Bundesrates neue Meldepflichten vor, um das Problem der kontaktlosen Vorsorgeguthaben zu entschärfen. Die Kommission hat einstimmig beschlossen, diese neuen Meldepflichten von der Umsetzung der Motion 21.4142 zu trennen und die entsprechenden Bestimmungen in einen neuen Entwurf zu überführen. Sie wird die Beratungen dazu an einer nächsten Sitzung fortsetzen.

Weitere Geschäfte

Die Kommission beantragt einstimmig, die Mo. Silberschmidt «Weiterversicherung in der beruflichen Vorsorge bei Erwerbstätigkeit nach dem Referenzalter verbessern» (25.4880) anzunehmen. Die Motion verlangt, die Weiterversicherung in der beruflichen Vorsorge zu erleichtern, um so die Fortsetzung der Erwerbstätigkeit über das Rentenalter hinaus zu fördern. Diese Massnahme ist bereits im Vernehmlassungsentwurf des Bundesrates zur AHV-2030-Reform enthalten.

Mit 6 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen beantragt die Kommission, die Mo. SGK-N «13. AHV-Rente. Zuweisung der Steuermehreinnahmen der Kantone und Gemeinden an die AHV»(26.3518)

abzulehnen. Sie möchte nicht vom verfassungsmässigen Prinzip der fiskalischen Äquivalenz abweichen und lehnt eine Änderung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer aufgrund einer einzelnen Anpassung grundsätzlich ab.

Die Kommission hat vom Bericht in Erfüllung ihres Postulats «Handlungsoptionen bei der Krankentaggeldversicherung» (24.3465) Kenntnis genommen. Bevor sie über die Mo. Romano «Obligatorium für eine Krankentaggeldversicherung» (21.4209) befindet, möchte sie das Thema im Rahmen von Anhörungen weiter vertiefen und sich insbesondere das Branchenmodell des Schweizerischen Versicherungsverbandes vorstellen lassen.

Die SGK-S hat sich über den Evaluationsbericht zur Neuregelung der psychologischen Psychotherapie informieren lassen. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung stark gestiegen sind. Zudem bestehen weiterhin offene Fragen zum Effekt der Neuregelung auf die Versorgungssituation sowie zu den insbesondere für Kinder und Jugendliche unvermindert langen Wartezeiten für Therapieplätze. Die Verwaltung plant diese Fragen vertieft zu analysieren. Die SGK-S wird das Thema weiterhin eng begleiten.

Die Kommission hat sich mit der Bundesrätin und der Verwaltung über die kontrovers diskutierte Höchstgrenze für verrechenbare Taxpunkte pro Arbeitstag ausgetauscht. Das Parlament hat diese Massnahme als Teil des zweiten Kostendämpfungspakets beschlossen. Ziel der Massnahme ist es, missbräuchliche Abrechnungen zu verhindern und vor allem Anreize dafür zu schaffen, die veralteten Zeitangaben im Tarif zu aktualisieren. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass die Massnahme für Unsicherheiten sorgt. Sie weist jedoch darauf hin, dass die Höchstgrenze nur die sogenannten ärztlichen Leistungen betrifft und die Tarifpartner einen entsprechenden Umsetzungsvorschlag ausgehandelt haben. Sie identifiziert daher zum jetzigen Zeitpunkt keinen Handlungsbedarf. Sie wird die Umsetzung dieser Massnahme wie auch die Weiterentwicklung des Gesamttarifsystems eng verfolgen.

Die Kommission hat ihre Beratungen der Änderung des AHVG zur Anpassung der Hinterlassenenrenten (24.078) weitergeführt. Sie hat die Verwaltung beauftragt, eine differenzierte Aufhebung oder Erhöhung des Rentenplafonds für Ehepaare in Abhängigkeit des individuellen Einkommens zu prüfen und wird ihre Beratungen nach der Herbstsession fortsetzen.

Die Kommission tagte am 1. und 2. September 2026 in Bern unter der Leitung von Ständerat Hannes Germann (SVP, SH) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider.