Ein sicheres und vertrauenswürdiges elektronisches Gesundheitsdossier (E-GD) soll die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorantreiben. Mit diesem Ziel vor Augen hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) die Beratung des Bundesgesetzes über das Elektronische Gesundheitsdossier abgeschlossen. Sie hat dabei insbesondere die Vorgaben zu Datenschutz und -sicherheit geschärft. Mit Blick auf die Einführung des E-GD fordert die Kommission den Bundesrat auf, mit den relevanten Akteuren auf eine reibungsfreie Ablösung des elektronischen Patientendossiers hinzuarbeiten.

Die SGK-N hat das neue Bundesgesetz über das Elektronische Gesundheitsdossier (EGDG; 25.082) in der Gesamtabstimmung mit 17 zu 8 Stimmen angenommen. Den Grossteil der Detailberatung hatte die Kommission bereits im Frühjahr durchgeführt (siehe Medienmitteilungen vom 17. April 2026 und vom 8. Mai 2026).

Sie hatte dabei insbesondere beschlossen, dass sich die Kantone künftig auf eine einzige nationale Gemeinschaft einigen müssen. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass die Konsolidierung voranschreitet und das elektronische Patientendossier (EPD) mit dem Ausstieg der Post aus dem Betrieb des EPD bereits heute auf eine einzige Stammgemeinschaft mit einer einheitlichen technischen Infrastruktur zusteuert. Sie zeigt sich jedoch besorgt über die durch den Rückzug von Post Sanela als Stammgemeinschaft entstandenen Unsicherheiten. Der Kommission ist es ein besonderes Anliegen, einen geordneten Übergang vom bestehenden EPD zum künftigen E-GD sicherzustellen. Dieser Übergang ist aus ihrer Sicht eine gemeinsame Aufgabe aller beteiligten Akteurinnen und Akteure. Er erfordert ein koordiniertes Vorgehen sowie die Bereitschaft, gemeinsam tragfähige, praxistaugliche und wirtschaftliche Lösungen zu entwickeln. Die Kommission ersucht den Bundesrat deshalb einstimmig, sich für einen sorgfältig ausgestalteten Übergang einzusetzen und darauf hinzuwirken, dass die bisher getätigten Investitionen so weit wie möglich erhalten und nutzbar bleiben. Insbesondere soll der Bundesrat in seiner Funktion als Eigner die Post auffordern, die kostenfreie Migration aller bei Post Sanela bestehenden Dossiers zu einer anderen Stammgemeinschaft aktiv zu unterstützen. Die bei der Post angeschlossenen Personen und Institutionen sollen weder einen Verlust ihrer Daten noch zusätzliche Investitionen oder Ausgaben hinnehmen müssen. Die Kommission betont, dass der Post als staatsnahes Unternehmen eine besondere Verantwortung zukommt.

Basierend auf einer Studie der EPFL zur Datensicherheit beim elektronischen Gesundheitsdossier (E‑GD) im Auftrag des BAG hat sich die Kommission zum Abschluss der Detailberatung vertieft mit der Frage einer möglichen Ende-zu-Ende (E2EE) Verschlüsselung auseinandergesetzt. Sie nimmt zur Kenntnis, dass kein anderes staatliches oder landesweites System eine strikte E2EE-Verschlüsselung nutzt, da solche Lösungen aktuell technisch noch zu wenig ausgereift sind. Die Kommission unterstützt daher eine technologieneutrale Regelung mit dem Ziel, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheit, Benutzerfreundlichkeit, Kosten und digitaler Souveränität zu finden. Einstimmig beantragt sie jedoch, die Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit sowie die Notwendigkeit einer Verschlüsselung der Daten in einem neuen Artikel 5a explizit aufzuführen. Um das Vertrauen in den Schutz der besonders sensiblen Personendaten im E-GD zu stärken, beantragt die SGK-N weiter einstimmig, festzuschreiben, dass der Bund Daten nur in dem Umfang bearbeiten darf, der für den technischen Betrieb des Informationssystems E-GD erforderlich ist (Art. 5 Abs. 5). Ebenfalls einstimmig will die Kommission klarstellen, dass der Quellcode der verwendeten Software so weit möglich offengelegt (Open Source; Art. 5 Abs. 8) und anpassbare, verständliche Berechtigungsprofile zur Verfügung gestellt werden müssen (Art. 11 Abs. 5bis und 5ter).

Die Vorlage ist damit bereit für die Herbstsession. Die Berichte der Verwaltung inklusive der erwähnten Studie der EPFL werden im Hinblick auf die Beratung im Rat auf der Geschäftsseite auf parlament.ch publiziert.

Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit»: SGK-N spricht sich für direkten Gegenentwurf des Bundesrates aus

Die Kommission hat mit 16 zu 8 Stimmen den direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit»(26.036) angenommen. Sie beantragt einstimmig, Volk und Ständen die Volksinitiative zur Ablehnung und den Gegenentwurf zur Annahme zu empfehlen.

Der Gegenentwurf des Bundesrates trägt den wichtigsten Forderungen der Volksinitiative Rechnung, sieht aber eine fokussiertere und verhältnismässige Verfassungskompetenz des Bundes in Sachen medizinischer Versorgungssicherheit vor. Er stellt die aktuelle Aufgabenverteilung zwischen Bund, Kantonen und Wirtschaft nicht infrage, sondern schliesst lediglich die bestehenden Lücken.

Die Einführung einer Bundeskompetenz für die aktive Überwachung der Versorgung mit wichtigen medizinischen Gütern (Abs. 2) stellt nach Ansicht der Kommission ein wesentliches Element des Entwurfs dar. Die Kommission hat diese Massnahme, die es ermöglichen würde, Lieferengpässe vorherzusehen, die verschiedenen Akteure zu informieren und Alternativen vorzuschlagen, mit 15 zu 8 Stimmen angenommen. Sie ruft allerdings dazu auf, bei der Umsetzung darauf zu achten, dass das Monitoringsystem so pragmatisch und unbürokratisch wie möglich konzipiert wird. Eine Minderheit beantragt, Absatz 2 zu streichen.

Für die Möglichkeit des Bundes, selbst wichtige medizinische Güter herzustellen, spricht sich die Kommission mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung aus. Es handelt sich dabei allerdings um eine Kompetenz, die nur als Ultima Ratio genutzt werden soll, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Eine Minderheit spricht sich gegen diese Kompetenz aus.

Eine Minderheit beantragt, nicht auf den Gegenentwurf einzutreten und die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Das Geschäft kommt in der Herbstsession in den Nationalrat.

Obergrenze für die Entschädigungen der Mitglieder der leitenden Organe der Krankenversicherer: SGK-N hält an ihrem Entwurf fest

Die Kommission hat Kenntnis genommen von der Stellungnahme des Bundesrates zu ihrem Entwurf zur Umsetzung der pa. Iv. Hurni «Keine überhöhten Entschädigungen für die leitenden Organe von Krankenkassen zulasten der Versicherten» (21.453). Der Bundesrat unterstützt das Anliegen, schlägt aber vor, den Mechanismus zur Festlegung der Höchstbeträge zu vereinfachen.

Die Kommission hatte beschlossen, dass sich die Obergrenzen an den höchsten Vergütungen in der Bundesverwaltung orientieren sollen und dabei dem Versichertenbestand und den durchschnittlichen Gesamtkosten pro versicherte Person Rechnung zu tragen ist (siehe Medienmitteilung vom 17. April 2026). Der Bundesrat schlägt nun vor, dass die Entschädigungen das Gehalt eines Bundesratsmitglieds nicht übersteigen dürfen. Die Kommission hat mit 11 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen entschieden, an ihrem Entwurf festzuhalten, da sie die vom Bundesrat vorgeschlagene Obergrenze als zu hoch erachtet.

Der Bundesrat schlägt zudem vor, eine Bestimmung in den Entwurf aufzunehmen, die Sanktionen für Verstösse gegen die neue Obergrenze für die Entschädigungen vorsieht. Die Kommission hält mit 16 zu 8 daran fest, keine Strafbestimmung vorzusehen.

Der Entwurf geht also unverändert zur Behandlung an den Nationalrat.

Medikamente: Resultate der Arbeitsgruppe «Lifesciences-Standort» bei der Umsetzung des zweiten Kostendämpfungspakets einbeziehen

Die Kommission empfiehlt dem Bundesrat mit 16 zu 9 Stimmen, mit dem Grossteil der Verordnungsänderungen zur Umsetzung der Mengenrabatte und weiterer neuer Massnahmen im Bereich der Medikamente abzuwarten. Der Bundesrat hatte diese umfassenden Änderungen im Februar in die Vernehmlassung gegeben. Die Kommission hat sich nun dazu konsultieren lassen und Vertretungen der Kantone, der Versicherer, der pharmazeutischen Industrie, der Leistungserbringer sowie der Patientinnen und Patienten angehört. Mit den Verordnungsänderungen sollen die Massnahmen im Bereich der Medikamente aus dem zweiten Kostendämpfungspaket (22.062) umgesetzt und auch das System zur Festsetzung der Medikamentenpreise revidiert werden.

Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass sich der internationale Kontext stark verändert hat seit der Verabschiedung des zweiten Kostendämpfungspakets. Sie empfiehlt daher dem Bundesrat, die Verordnungsänderungen nach Vorliegen der Resultate der Arbeitsgruppe «Lifesciences-Standort» und unter Einbezug der betroffenen Kreise grundlegend zu überarbeiten und anschliessend erneut der Kommission vorzulegen. Die Massnahmen sollen derart ausgestaltet werden, dass sie mit dem geplanten Referenzpreissystem der USA kompatibel sind und den Zugang zu neuen Therapien sichern. Die Resultate der Arbeitsgruppe werden Ende Jahr erwartet.

Anders ist die Lage bei preisgünstigen Generika oder anderen nicht mehr patentgeschützten Medikamenten, so die Kommission. Sie empfiehlt daher dem Bundesrat, die Massnahme der differenzierten WZW-Prüfung rasch umzusetzen und so die Versorgungssicherheit zu stärken.

Kostenwachstum bei der psychologischen Psychotherapie bremsen

Die Kommission liess sich über die Ende Juni publizierte Evaluation der Neuregelung der psychologischen Psychotherapie informieren. Angesichts der seit Einführung des Anordnungsmodells stark gestiegenen Kosten für die psychologische Psychotherapie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) hat die SGK-N mit 16 zu 9 Stimmen die Motion «Obligatorische Krankenpflegeversicherung: Gezielter Einsatz der Prämien- und Steuergelder» (26.4067) eingereicht. Diese verlangt, dass bei Therapiebeginn eine gesicherte medizinische Diagnose vorliegen muss, die eine Psychiaterin oder ein Psychiater gestellt hat. Die Kommission will so das Kostenwachstum dämpfen. Ausserdem soll die Steuerung des Therapieangebots und der Zugang für Menschen mit schwereren psychischen Erkrankungen verbessert werden. Mit 13 zu 9 Stimmen hat die Kommission zudem die Motion «Regelmässige Datenerhebungen zu psychischen Erkrankungen und zum psychischen Wohlbefinden» (26.4066) eingereicht, um eine bessere Datenlage zur Prävalenz psychischer Erkrankungen in der Schweiz zu schaffen. Zu Beginn der Beratungen hat die Kommission Vertretungen der Verbände der Psychologinnen und Psychologen, der Psychiaterinnen und Psychiater sowie der Krankenversicherer angehört.

Weitere Geschäfte

Zu Beginn ihrer Sitzung liess sich die Kommission über die kontroverse Höchstgrenze für verrechenbare Taxpunkte pro Arbeitstag informieren. Diese Massnahme wurde vom Parlament als Teil des zweiten Kostendämpfungspakets (22.062) beschlossen. Die Kommission sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf und verweist darauf, dass nun richtigerweise die Tarifpartner gefordert sind, die Höchstgrenze umzusetzen und die Tarife weiterzuentwickeln.

Die Kommission beantragt mit 13 zu 11 Stimmen, die Mo. SGK-N «Temporärbranche nicht weiter von der Schlechtwetterentschädigung ausschliessen» (25.3429) in der vom Ständerat abgeänderten Fassung anzunehmen. Sie erachtet die Beschränkung auf Angestellte, die seit mindestens sechs Monaten in einem durchgehenden Arbeitsverhältnis beschäftigt sind, als geeignetere Lösung.

Die Kommission beantragt mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der pa. Iv. Porchet «Aufhebung der Leistungskürzungen für junge Arbeitssuchende aus der vierten Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes» (25.452) keine Folge zu geben. Das System mit einer reduzierten Anzahl Taggelder habe sich bewährt und sei angesichts der Mobilität von jungen Erwachsenen auf dem Arbeitsmarkt zweckmässig.

Mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, auch der pa. Iv. Schmezer «Verbesserung des Schutzes von Arbeitnehmenden in der betrieblichen kollektiven Unfall- und Krankenversicherung (Änderung von Art. 95a VVG)» (25.457) keine Folge zu geben. Die Kommission weist darauf hin, dass Arbeitnehmende auf den Arbeitgeber Regress nehmen können, wenn ihnen aufgrund einer nicht bezahlten Prämie in der Taggeldversicherung Leistungen vorenthalten werden.

Mit 17 zu 7 Stimmen beantragt die Kommission, die Kt. Iv. JU «Die skandalöse Entwicklung der Medikamentenpreise stoppen» (19.320) abzuschreiben. Ihr Anliegen wurde im zweiten Kostendämpfungspaket berücksichtigt.

Im Weiteren hat die SGK-N beschlossen, an die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur einen Mitbericht zur Mo. WBK-S «Schaffung von Anreizen für die Durchführung von klinischen Studien in der Schweiz und Gebührenerlass für nicht kommerzielle klinische Studien» (26.3007) zu richten. In ihren Augen besteht die Gefahr, dass ein verlängerter Unterlagenschutz erhebliche Kosten für die OKP generiert und die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln gefährdet, da so die Vermarktung von kostengünstigeren Generika und Biosimilars verzögert würde. Sie beantragt deshalb mit 19 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, diese Massnahme aus der Liste der in der Motion genannten möglichen Anreize zu streichen.

Die Kommission tagte am 20. und 21. August 2026 in Bern unter der Leitung von Nationalrätin Regine Sauter (FDP, ZH) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider.