In Erwartung einer strukturellen und nachhaltigen AHV-Reform brauch t es eine Übergangsfinanzierung für die 13. AHV-Rente. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hält an ihrem Entscheid fest, die 13. AHV-Rente ausschliesslich über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWST) zu finanzieren, und lehnt die vom Ständerat beschlossene Mischfinanzierung ab. Sie beantragt, dass die MWST befristet bis Ende 2033 um 0,5 Prozentpunkte angehoben wird und die Steuermehreinnahmen der Kantone und Gemeinden aus der 13. AHV-Rente in die AHV fliessen.

Im Rahmen der Differenzbereinigung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente (24.073, Entwürfe 2 und 3) hat die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen beschlossen, an ihrem Entscheid festzuhalten, die 13. AHV-Rente einzig durch eine vorübergehende Anhebung der MWST zu finanzieren. Sie ist der Auffassung, dass die finanzielle Lage der AHV im Rahmen der anstehenden umfassenden Reform AHV2030 stabilisiert werden muss. Die Mischfinanzierung des Ständerates, die eine Erhöhung der MWST und eine Anhebung der Lohnbeiträge vorsieht, würde nach Ansicht der Kommission die Unternehmen und die Erwerbsbevölkerung zu stark belasten.

Damit mehr Zeit für die Ausarbeitung der Reform AHV2030 zur Verfügung steht, beantragt die Kommission jedoch, die Finanzierung über die MWST bis Ende 2033 zu verlängern. Der Nationalrat hatte in der Erstberatung eine bis Ende 2030 befristete Anhebung der MWST beschlossen. Um die Mehrbelastung für Haushalte zu begrenzen und angesichts der guten Ergebnisse des AHV-Ausgleichsfonds in den letzten beiden Jahren hält die Kommission zudem eine moderatere Erhöhung der MWST für ausreichend. Sie beantragt deshalb mit 14 zu 11 Stimmen, die MWST anstatt um 0,7 Prozentpunkte nur um 0,5 Prozentpunkte anzuheben und auf eine Erhöhung des reduzierten MWST-Satzes von derzeit 2,6 % für Güter und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs wie Nahrungsmittel zu verzichten.

Der Ständerat hatte zur langfristigen finanziellen Stabilisierung des AHV-Ausgleichsfonds einen Interventionsmechanismus beschlossen. Die Kommission beantragt mit 17 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen, an der Fassung des Nationalrates festzuhalten und diese Massnahme zu streichen.

Mit 13 zu 12 Stimmen beantragt die SGK-N zudem, gänzlich auf die zweite Etappe einer Mehrwertsteuererhöhung für eine allfällige Aufhebung oder Anhebung des Rentenplafonds für Ehepaare zu verzichten. Der Ständerat hatte in der Frühjahrssession eine entsprechende Bestimmung in einen separaten Entwurf übertragen, um sie nachgelagert im Rahmen der Reform der Hinterlassenenrenten (24.078) zu behandeln Die 13. AHV-Rente verursacht dem Bund erhebliche Kosten. Gleichzeitig können die Kantone und Gemeinden – da das steuerbare Einkommen der Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger steigt – mit zusätzlichen Steuereinnahmen rechnen, ohne sich an der Finanzierung der 13. AHV-Rente beteiligen zu müssen. Um dieses Ungleichgewicht zu beseitigen, hat die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen die Motion «13. AHV-Rente: Zuweisung der Steuermehreinnahmen der Kantone und Gemeinden an die AHV» (26.3518) beschlossen. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion.

Die verbleibenden Differenzen in den Entwürfen 2 und 3 werden die beiden Räte in der Sommersession bereinigen. Verschiedene Minderheiten wollen einzelne Aspekte des ständerätlichen Konzepts übernehmen.

Elektronisches Gesundheitsdossier: Sicherh​eit und Datenschutz ins Zentrum stellen

An ihrer letzten Sitzung ist die SGK-N auf den Entwurf des Bundesrates zum Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (25.082) eingetreten (siehe Medienmitteilung vom 13. Februar 2026). Mit Fokus auf die Sicherheit und den Datenschutz im neuen elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD) hat die Kommission nun die Detailberatung der Vorlage aufgenommen. Sie unterstreicht, dass das Vertrauen der Bevölkerung für die Akzeptanz des E-GD zentral ist. Gemäss Botschaft des Bundesrates soll eine Vielzahl technischer und organisatorischer Massnahmen die hohen Sicherheitsstandards des E-GD gewährleisten. Zudem müssen alle im Informationssystem gespeicherten Daten in der Schweiz verbleiben. Um die Sicherheit des E-GD weiter zu stärken, hat die Kommission die Verwaltung beauftragt, das Prinzip der Ende‑zu‑Ende‑Verschlüsselung und dessen Auswirkungen auf das E‑GD eingehend zu prüfen. Unabhängig von der genauen Ausgestaltung der Verschlüsselung muss sichergestellt sein, dass die Vertraulichkeit und Integrität der Daten über den gesamten Datenfluss – von der Erfassung bis zum Zugriff durch berechtigte Gesundheitsfachpersonen – gewährleistet ist. 

Weiter liess sich die Kommission das Zusammenspiel der Projekte E-GD und Gesundheitsdatenraum (SwissHDS) erläutern. Während sich das E-GD auf den Zugang der Bevölkerung zu ihren persönlichen Gesundheitsdaten und deren längerfristige Nachverfolgbarkeit konzentriert, soll der SwissHDS einen strukturierten und automatisierten Datenaustausch zwischen den Leistungserbringenden ermöglichen (sog. Business-to-Business resp. B2B). Die beiden Projekte setzen auf identische Standards und Schnittstellen. Sie werden parallel aufgebaut und eng aufeinander abgestimmt. Anpassungen an Primärsystemen der Leistungserbringer für die Anbindung an das E-GD können anschliessend auch für die B2B-Kommunikation im SwissHDS genutzt werden.

Auf Grundlage dieser Informationen hat die SGK-N in der Detailberatung erste Beschlüsse gefällt. Sie unterstützt den Entwurf des Bundesrates mehrheitlich. Sie hat hingegen einstimmig beschlossen, dass der Bundesrat im Ausführungsrecht umschreiben muss, welche Daten als behandlungsrelevant gelten und somit im E-GD abgelegt werden müssen (Art. 14 Abs. 4). Die Kommission hat die Verwaltung zudem beauftragt zu prüfen, wie der Übergang vom bestehenden elektronischen Patientendossier zum neuen Gesundheitsdossier besser gestaltet und koordiniert werden kann, um Rechtssicherheit für bereits getätigte Investitionen und laufende Weiterentwicklungen zu schaffen. Die Kommission wird die Detailberatung der Vorlage an einer nächsten Sitzung fortsetzen.

Zusätzliche Begleitmassnahmen im indir​ekten Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative

Die Kommission hat ihren Mitbericht zur Inklusions-Initiative und zum dazugehörigen indirekten Gegenvorschlag (26.029) an die zuständige Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) verabschiedet. Die Kommission befürwortet, dass ein indirekter Gegenvorschlag vorgelegt wird. Sie beantragt der WBK-N jedoch, den indirekten Gegenvorschlag um folgende Massnahmen zu ergänzen:

  • Im Inklusionsgesetz soll verankert werden, dass Bund und Kantone nach Inkrafttreten rasch für eine freie Wahl von Wohnform und Wohnort für Menschen mit Behinderungen sorgen und dafür eine gemeinsame Strategie und Aktionspläne erstellen. Diese Aktivitäten sollen die Umsetzung der Motion 24.3003 der SGK-N beschleunigen (mit 16 zu 7 Stimmen).
  • In der IV soll gesichert werden, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu den Hilfsmitteln und Unterstützungsleistungen haben, damit sie soziale Kontakte pflegen und sich vollständig ins Berufsleben einfügen können (mit 12 zu 11 Stimmen).
  • Das Job Coaching gemäss dem bewährten «Supported Employment» soll künftig über eine längere Zeit von der IV übernommen werden. Ausserdem soll auch ein Anspruch für Personen, die noch nicht bei der IV angemeldet sind, geprüft werden (mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung). Die bestehenden Hürden bei der Anstellung oder Weiterbeschäftigung von Menschen mit Behinderung sollen somit abgebaut werden.

Kontrovers diskutiert, aber letztlich nicht in den Mitbericht aufgenommen wurde zudem der Vorschlag, auch nahe Angehörige als Assistenzpersonen im Rahmen des Assistenzbeitrags anzustellen.

Die zuständige WBK-N nimmt die Beratungen nächste Woche auf.

Kommission verzichtet auf Anhebung​ der Familienzulagen

Die Kommission hat Kenntnis genommen von den Ergebnissen der Vernehmlassung zum Vorentwurf zur Umsetzung der pa. Iv. Jost «Starke Familien durch angepasste Zulagen» (23.406). Dieser Vorentwurf, der eine Erhöhung der Mindestansätze der Kinderzulagen auf 250 Franken und der Ausbildungszulagen auf 300 Franken vorsieht, wurde in verschiedenen Punkten kritisiert. Angesichts dieser Rückmeldungen ist die Kommission auf ihren Eintretensbeschluss zurückgekommen und beantragt mit 12 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid der Präsidentin, die parlamentarische Initiative abzuschreiben.

Die meisten Kantone, die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren sowie zahlreiche weitere Organisationen lehnen den Vorentwurf ab. In ihren Augen handelt es sich um eine Lösung nach dem Giesskannenprinzip, die beträchtliche Mehrkosten verursacht, ohne bedürftigen Familien gezielt zu helfen. Sie haben zudem darauf hingewiesen, dass das Familienzulagensystem auf dem Modell des Föderalismus beruht: Eine Erhöhung der Mindestansätze würde den Handlungsspielraum der Kantone, ihre Familienpolitik an die regionalen Bedürfnisse anzupassen, unnötig einschränken. Gewisse Vernehmlassungsteilnehmende haben ausserdem angeregt, die Einführung der neuen Betreuungszulage abzuwarten, bevor weitere Änderungen der Familienzulagen beschlossen werden.

Die Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass Familien aufgrund der Teuerung sowie der steigenden Krankenkassenprämien und Mieten mit einem erheblichen Kaufkraftverlust konfrontiert sind. Dieser könnte mit einer Anhebung der Familienzulagen teilweise kompensiert werden. Sie beantragt deshalb, die parlamentarische Initiative nicht abzuschreiben. Der Nationalrat wird im Sommer über die Abschreibung befinden.

Krankenkassen: Kommission​ will Entschädigungen für Mitglieder der leitenden Organe beschränken

Nach Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse hat die Kommission ihren Entwurf zur Umsetzung der pa. Iv. Hurni «Keine überhöhten Entschädigungen für die leitenden Organe von Krankenkassen zulasten der Versicherten» (21.453) mit 15 zu 9 Stimmen zuhanden des Nationalrates verabschiedet.

Sie hat keine materiellen Änderungen am Vernehmlassungsentwurf vorgenommen. Der verabschiedete Entwurf sieht folglich vor, dass der Bundesrat Höchstentschädigungen für die Mitglieder der leitenden Organe der Versicherer, die im Bereich des KVG tätig sind, festlegt. Die Obergrenzen sollen sich an den höchsten Vergütungen in der Bundesverwaltung orientieren, wobei dem Versichertenbestand und den durchschnittlichen Gesamtkosten pro versicherte Person Rechnung zu tragen ist. Die Beschränkung der Entschädigungen gilt nicht für den Bereich der Zusatzversicherungen.

Die Kommissionsminderheit beantragt Nichteintreten, da der Entwurf aus ihrer Sicht kein nennenswertes Sparpotenzial birgt.

Die Vorlage geht nun an den Bundesrat zur Stellungnahme. Sie ist anschliessend bereit für die Behandlung im Nationalrat.

Weitere Geschäf​te

Mit 13 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen hat die Kommission der pa. Iv. Rechsteiner Thomas «Freizügigkeitsgesetz. Administrative Entlastung» (25.431) Folge gegeben. Damit soll die Auszahlung kleiner Austrittsleistungen in der beruflichen Vorsorge einfacher und klarer geregelt werden. Eine analoge Bestimmung war bereits in der 2024 vom Volk abgelehnten BVG-Reform enthalten. In einem nächsten Schritt wird die Schwesterkommission des Ständerats dazu Stellung nehmen.

Die Kommission hat sich über den Stand der Umsetzung der Empfehlungen informieren lassen, die der Bundesrat im Bericht vom Oktober 2025 zum Thema der von Angehörigen erbrachten Pflegeleistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung verabschiedet hat. Aus ihrer Sicht besteht nach wie vor Bedarf nach verbindlichen Vorgaben, damit missbräuchliche Geschäftsmodelle eingedämmt und die Rahmenbedingungen dieser Pflegeleistung geklärt werden. Sie beantragt deshalb, die zwei Motionen der SGK-S zum Thema anzunehmen (Mo. 26.3012 und Punkt 1 der Mo. 26.3013 einstimmig; Punkt 2 der Mo. 26.3013 mit 21 zu 1 Stimme bei 3 Enthaltungen). Sie erachtet dabei die Datengrundlage als zentral für die weiteren Arbeiten und für eine effektive Rechnungskontrolle. Deshalb hat sie mit 18 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Mo. «Separate Rechnungsausweisung von durch pflegende Angehörige erbrachte Leistungen» (26.3519) eingereicht.

Die Kommission beantragt mit 22 zu 1 Stimme, die Mo. SGK-S «Nationale Unfallstatistik für biologische Labore einführen» (25.4397) in geänderter Form anzunehmen. Der ursprüngliche Wortlaut der Motion sieht ein Meldesystem für alle Labore vor. Die Kommission beschloss mit 15 zu 9 Stimmen den Geltungsbereich auf die biosicherheitsrelevanten Labore der Sicherheitsstufen 3 und 4 einzuschränken. Sie befürchtet ansonsten einen hohen bürokratischen Zusatzaufwand mit begrenztem Nutzen.

Die Kommission tagte am 16. und 17. April 2026 in Bern unter der Leitung von Nationalrätin Regine Sauter (FDP, ZH) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider.