Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) beantragt, die Vorlage 21.081 «Assistenzdienst der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie» ohne Änderungen anzunehmen. Der Entscheid fiel einstimmig.

Die SiK-N hält auch diesen dritten Einsatz der Armee für sinnvoll und würdigt deren Unterstützung für die Zivilgesellschaft. Sie begrüsst, dass die Armee Lehren aus dem ersten und dem zweiten Einsatz zugunsten des Gesundheitswesens gezogen und die Kriterien für die Bewilligung der Einsätze verschärft hat. Insbesondere befürwortet die Kommission, dass die antragstellenden Behörden vor einem Assistenzdienst den Nachweis erbringen müssen, alle verfügbaren Ressourcen ausgeschöpft zu haben. Die Kommission betont die Wichtigkeit der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips. Entsprechend nahm sie mit Befriedigung zur Kenntnis, dass auch dieser dritte Einsatz nun evaluiert und weitere Lehren daraus gezogen werden. Schliesslich dankt die Kommission allen beteiligten Verantwortlichen und Armeeangehörigen für ihre wertvolle Arbeit.

Bei dieser Vorlage kommt das Sonderverfahren zur Anwendung, d.h. sie wird in der Frühjahrssession von beiden Räten behandelt.

Die Kommission hat am 23. Februar 2022 unter dem Vorsitz von Nationalrat Mauro Tuena (SVP, ZH) per Videokonferenz getagt.