Die Kommission anerkennt zwar, dass die Beherbergungswirtschaft nicht mehr im gleichen Umfang wie zum Zeitpunkt der Einführung des Sondersatzes in einer Krise steckt, erachtet die bisherigen Unterstützungsmassnahmen jedoch weiterhin als notwendig. In der Detailberatung diskutierte die Kommission verschiedene Anpassungsmöglichkeiten des Sondersatzes. Sie kam dabei zum Schluss, dass die Weiterführung des bisherigen Sondersatzes von 3,8 Prozent die beste Option ist, um die Beherbergungswirtschaft in Zeiten des starken Frankens und des Fachkräftemangels zu unterstützen sowie um im internationalen Wettbewerb zu bestehen.
Ein Antrag auf eine Erhöhung des Sondersatzes auf 5 Prozent wurde mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Ebenso wurde ein Antrag auf eine Senkung des Normalsatzes auf 8 Prozent (und gleichzeitige Aufhebung des Sondersatzes), was grundsätzlich allen statt nur der Hotellerie zugutekommen sollte, mit 11 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung verworfen.
Entscheid zur Eigenkapitalunterlegung bei ausländischen Beteiligungen systemrelevanter Banken ausstehend
Nach den im Mai durchgeführten Anhörungen (vgl. Medienmitteilung vom 4. Mai 2026) hat die Kommission die Beratung der Vorlage zur Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken (26.027) aufgenommen. Dass nach dem Untergang der CS Handlungsbedarf besteht und die Eigenkapitalunterlegung bei ausländischen Beteiligungen systemrelevanter Banken gestärkt werden soll, ist in der Kommission unbestritten. In diesem Sinn ist sie einstimmig auf den Entwurf des Bundesrats eingetreten. Noch nicht entschieden hat die Kommission hingegen darüber, wie diese Stärkung genau erfolgen soll. Aus der bisherigen Diskussion ging deutlich hervor, dass es der Kommission wichtig ist, dabei eine Balance zwischen dem legitimen Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung und der ebenso legitimen Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes zu finden. Neben dem Vorschlag des Bundesrats, über den die Kommission noch nicht entschieden hat, liegen verschiedene Anträge vor, beim vollständigen Abzug ausländischer Beteiligungen von den Eigenmitteln nicht nur hartes Kernkapital (CET1), sondern auch zusätzliches Kernkapital (AT1) zu berücksichtigen und gleichzeitig mittels einer Anpassung der qualitativen Ausgestaltung der AT1-Instrumente sicherzustellen, dass diese frühzeitig einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung der Bank leisten können. Die genaue Ausformulierung wird Gegenstand der weiteren Beratung sein. Die Kommission erwartet einen Bericht der zuständigen Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz zu den bisher vorliegenden Formulierungsvorschlägen. Sie will die Beratung am 31. August fortsetzen und auch die Beratung der Botschaft zum Public Liquidity Backstop (23.062) an diesem Tag durchführen. Vorgesehen ist immer noch, beide Geschäft in der Herbstsession in den Ständerat zu bringen.
Kein weiterer Aufschub der Beiträge für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität
In der Frühjahrssession 2025 hatte der Ständerat die Motion 24.4348 («Harmonisierung "Beitrag für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität" erst mit der AP 2030») der Kommission zur Vorberatung zugewiesen und sie zugleich beauftragt, dazu die Kantone anzuhören. Diesem Auftrag ist die Kommission nachgekommen, indem sie Delegationen der Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK) sowie der Konferenz der Beauftragten für Natur- und Landschaftsschutz (KBNL) angehört hat. Die Vorarbeiten zur Zusammenlegung von Vernetzungsprojekten und Landschaftsqualitätsprojekten zu Projekten für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität (PrBL) sind in den Kantonen weitestgehend abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund möchte die Kommission am eingeschlagenen Kurs und am kommunizierten Zeitplan festhalten und damit für alle Betroffenen Planungssicherheit schaffen. Sie beantragt ihrem Rat deshalb mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion abzulehnen, und hält gleichzeitig fest, dass die neuen Beiträge im Rahmen der Arbeiten zur AP30+ nicht wieder geändert werden sollen.
Brotgetreide-, Mehl- und Backwarenbranche: Massnahmen gegen steigenden Importdruck
Gestützt auf die Abklärungen, die sie der Verwaltung in Auftrag gegeben hatte (vgl. Medienmitteilung vom 24. März 2026), befasste sich die WAK-S erneut mit den thematisch verwandten Motionen Riem 24.3127 («Aufhebung der zolltariflichen Begünstigung der Importe von Halbfertig- und Fertigprodukten des Zolltarifkapitels 19») und Badertscher 24.3385 («Stärkung der Schweizer Brotgetreideproduktion»).
Die Kommission ist sich einig, dass der Verlust von Anteilen im Bereich des Brotgetreide-, Mehl- und Backwarenmarktes ins Ausland im Hinblick auf eine ausreichende Selbstversorgung einer politischen Reaktion bedarf. Eine Zollerhöhung für Brotgetreide gemäss der Motion Badertscher 24.3385 lehnt sie aber einstimmig ab, weil sich dadurch die Inlandpreise für Brotgetreide erhöhen und sich Schweizer Produkte gegenüber importierten Backwaren weiter verteuern würden. Mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen lehnt die Kommission auch die Motion Riem 24.3127 ab. Deren Umsetzung würde eine Neuverhandlung des Freihandelsabkommens von 1972 zwischen der Schweiz und der EU bedingen, was aus ihrer Sicht nicht im Interesse der Schweiz liegt. Eine Minderheit beantragt, die Motion anzunehmen.
Um dem Trend steigender Importmengen sowohl von Brotgetreide als auch von Backwaren entgegenzuwirken, verabschiedete die Kommission indes zwei Kommissionsmotionen. Die mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommene Motion 26.4060 strebt – lediglich im Bereich des Brotgetreides – Kontingentsversteigerungen oder eine Optimierung des heute angewendeten Windhundprinzips an. Sie wird von einer Kommissionsminderheit abgelehnt. Auch die Motion 26.4061 (angenommen mit 5 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen und Stichentscheid des Präsidenten) verfolgt eine Optimierung beim Windhundverfahren. Zusätzlich verlangt sie, dass geprüft wird, ob für Teiglinge und Backwaren weiterer Handlungsspielraum im Bereich der Abgabepflichten für den Garantiefonds und der Anbindung an eine Inlandleistung besteht.
Neuer Anlauf zur Vereinfachung der Verrechnungssteuer
Mit 11 zu 2 Stimmen hat die Kommission einer Initiative der WAK-N zugestimmt, die verlangt, die Schweizer Wirtschaft sei von den schädlichen Nebenwirkungen der Verrechnungssteuer zu entlasten (25.480). Ziel ist es, dass sich Schweizer Unternehmen leichter über inländische Anleihen finanzieren können und nicht gezwungen sind, an ausländischen Börsen Geld aufzunehmen. Ausserdem soll die Rückerstattung der Verrechnungssteuer deutlich schneller abgewickelt werden. Mit der Zustimmung der WAK-S hat die WAK-N nun den Auftrag, ihrem Rat innerhalb von zwei Jahren einen Entwurf zur Umsetzung ihrer Initiative zu unterbreiten.
Die Kommission hat am 10./11. August 2026 unter dem Vorsitz von Ständerat Erich Ettlin (M-E, OW) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Guy Parmelin und Bundesrätin Karin Keller-Sutter in Bern getagt.