Die Kommission hat sich erneut mit der Volksinitiative der Mitte «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» (25.018) befasst. Sie empfiehlt sie mit 7 zu 6 Stimmen knapp zur Ablehnung und bestätigt damit ihre Position zur Individualbesteuerung.

Nach der Annahme des Bundesgesetzes über die Individualbesteuerung in der Volksabstimmung vom 8. März 2026 setzte sich die Kommission zunächst mit den Folgen einer möglichen Annahme der Mitte-Initiative auseinander. Im Anschluss daran befasste sie sich mit einem Antrag auf Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags. Demnach hätten Ehepaare auch nach Einführung der Individualbesteuerung weiterhin eine gemeinsame Steuererklärung ausfüllen sollen, wären aber individuell veranlagt worden, die Vermögenswerte und die Einkünfte aus Vermögen hätten pauschal hälftig zugerechnet werden sollen. Die Mehrheit argumentierte, mit einem Gegenvorschlag bliebe die Unsicherheit bezüglich des künftigen Steuersystems unnötigerweise noch länger bestehen, als wenn die Mitte-Initiative möglichst bald zur Abstimmung komme. Zudem würden mit dem beantragten Gegenvorschlag unter Umständen die zivilrechtlichen Gegebenheiten nicht respektiert und es gäbe auch verfahrensrechtliche Unklarheiten, wenn etwa ein Ehepartner eine Einsprache gegen die Besteuerung des Vermögens mache. Die Kommission hat diesen Antrag deshalb mit 7 zu 6 Stimmen abgelehnt. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis empfiehlt sie – wie Bundesrat und Nationalrat – auch die Volksinitiative zur Ablehnung. Das Geschäft kommt in der Sommersession in den Ständerat.

Die Motion 19.3464 («Gleichstellung von Zweitverdiener/Rentner-Ehepaaren») würde mit der Einführung der Individualbesteuerung obsolet. Die Kommission hat das Geschäft deshalb sistiert bis nach der Volksabstimmung über die Mitte-Initiative, wenn über die künftige Ehepaarbesteuerung Klarheit besteht.

Weitere Abklärungen zur Telearbeit erforderlich

Die Kommission hat sich erneut intensiv mit der Regelung der Telearbeit (16.484, «Mehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice») befasst. Insbesondere die Frage der Freiwilligkeit von Sonntagsarbeit hat zu grossen Diskussionen geführt. Während ein Teil der Kommission in erster Linie die grössere Flexibilität für die Arbeitnehmenden betont, befürchtet ein anderer Teil eine Zunahme des Drucks zu vermehrter Sonntagsarbeit vonseiten der Arbeitgeber. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission die Verwaltung mit weiteren Abklärungen beauftragt und wird die Beratung erst im dritten Quartal fortsetzen.

Wettbewerbsfähigkeit der Getreideproduktion und Bäckereiwirtschaft

Wie im ersten Quartal beschlossen (vgl. Medienmitteilung vom 23. Januar 2026), hat die Kommission im Zusammenhang mit den thematisch verwandten Motionen Riem 24.3127 («Aufhebung der zolltariflichen Begünstigung der Importe von Halbfertig- und Fertigprodukten des Zolltarifkapitels 19») und Badertscher 24.3385 («Stärkung der Schweizer Brotgetreideproduktion») eine Anhörung der ganzen Brotgetreide- und Backwarenbranche inkl. Wissenschaft durchgeführt (Schweizerischer Getreideproduzentenverband, Dachverband Schweizerischer Müller, Schweizer Bäcker-Confiseure, BISCOSUISSE, Swiss Retail Federation und Prof. Mathias Binswanger). Die Kommission anerkennt den enormen ausländischen Wettbewerb, welchem der heimische Sektor auf allen Stufen der Produktions- und Wertschöpfungskette ausgesetzt ist. Aufgrund der Verflechtung mit der EU stellt sie aber auch fest, dass ein effektiver Schutz der inländischen Produktion komplex ist. Sie hat deshalb die Verwaltung beauftragt, in einer Gesamtschau realistische Grenzschutzmassnahmen und weitere Unterstützungsmöglichkeiten (z.B. Deklarationspflicht) auszuloten, welche die Situation entschärfen könnten. Den Beschluss über die Motionen wird sie nach Vorliegen dieses Berichtes, voraussichtlich im dritten Quartal, fassen.

Noch kein Entscheid zu Digiflux

Auch den Beschluss über die Kt. Iv. BE 25.305 («Vereinfachung der Mitteilungspflicht für Nährstoffe und Pflanzenschutzmittel (Digiflux)») und die inhaltlich identische parlamentarische Initiative 25.451 Stark («Datenerfassung in der Landwirtschaft. Jetzt zusätzliche Bürokratie verhindern!») hat die Kommission auf eine ihrer nächsten Sitzungen vertagt. Sie anerkennt, dass die Praxistauglichkeit der Meldeplattform stark verbessert wurde, stellt aber gleichzeitig fest, dass in gewissen Kreisen, insbesondere im Bereich der Nährstofflieferanten, nach wie vor grosser Widerstand vorhanden ist. In der Hoffnung, durch die Findung eines Kompromisses zur Entspannung der Lage beizutragen, hat sie die Verwaltung beauftragt, in einem Bericht weitere Lösungsansätze zu skizzieren, um diesen praktischen Umsetzungsproblemen Rechnung zu tragen.

Weitere Beschlüsse

Die Kommission beantragt einstimmig, die Motion Cottier 25.4150 («Stärkung der Schweizer Absicherung von Exportrisiken vor dem Hintergrund der neuen internationalen Herausforderungen») anzunehmen, die den Bundesrat beauftragt, den Handlungsspielraum der Schweizerischen Exportrisikoversicherung (SERV) zu vergrössern. Der gleichlautenden Motion Broulis 25.4098 hatte der Ständerat bereits in der Wintersession 2025 zugestimmt.

Mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt sie zudem, der vom Nationalrat vorgebrachten Textänderung der Motion Müller Damian 25.3231 «Anpassung der RAUS-Bestimmungen im Sinne von Umwelt und Tierwohl» zuzustimmen. Im Sinne einer Besitzstandswahrung sollen auch Betriebe, die im Zeitraum 2018-2024 Ställe fertig gebaut haben, bei denen nicht mindestens eine Seite der Auslauffläche bis zum First offen ist, als RAUS-konform anerkannt werden.

Schliesslich beantragt die Kommission einstimmig, dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Simbabwe (25.083) zuzustimmen.

Die Kommission hat am 23./24. März 2026 unter dem Vorsitz von Ständerat Erich Ettlin (M-E, OW) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Karin Keller-Sutter in Bern getagt.