Beide Räte hatten die Beratung der Vorlage 23.062, mit der eine staatliche Liquiditätssicherung (Public Liquidity Backstop, PLB) für systemrelevante Banken eingeführt werden soll, sistiert, weil sie das Instrument im Gesamtkontext der Too-Big-To-Fail-Regulierung beurteilen wollten. Die Kommission konnte die Beratung nun vor dem Hintergrund der vom Ständerat diskutierten Eigenmittelfrage (26.027) wiederaufnehmen. Eintreten war in der WAK-S bereits im Oktober 2023 unbestritten (Medienmitteilung WAK-S vom 17. Oktober 2023). Zu diskutieren gab in der Detailberatung insbesondere die Frage, ob die Banken für die Bereitstellung staatlicher Liquiditätsunterstützungen eine Abgeltung entrichten sollen. Die Kommission bejaht dies mehrheitlich und spricht sich grundsätzlich wie der Bundesrat für eine ex-ante-Abgeltungspauschale aus. Sie beantragt jedoch, am Vorschlag des Bundesrats Anpassungen vorzunehmen: Mit 7 zu 5 Stimmen will sie die Entrichtung einer Abgeltungspauschale auf systemrelevante Banken mit substanziellem Auslandgeschäft beschränken. Stand heute würde nur die UBS dieses Kriterium erfüllen. Die Kommission begründet dies damit, dass das Auslandgeschäft wesentlich risikobelasteter sei als das Inlandgeschäft. Bei der Bemessung der Abgeltungspauschale sieht die Kommission ebenfalls eine Anpassung vor: Schuldinstrumente zur Verlusttragung von Insolvenzmassnahmen, vorbereitete Sicherheiten bei ausländischen Zentralbanken sowie weitere langfristige Finanzierungsquellen wie Covered Bonds und Pfandbriefanleihen sollen in die Bemessungsgrundlage für die Abgeltungspauschale einfliessen. Ausserdem will die Kommission mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Bemessungsgrundsatz von maximal einem Basispunkt im Gesetz verankern, statt diese Frage in der Verordnung zu regeln. Einer derart modifizierten ex-ante-Abgeltungspauschale stimmte die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen zu. Eine Minderheit spricht sich grundsätzlich gegen eine Abgeltungspauschale aus, weil die betroffenen Banken keinen Rechtsanspruch auf den Bezug staatliche Liquiditätsunterstützung haben. In den übrigen Punkten stimmt die Kommission dem Entwurf des Bundesrats inhaltlich zu und stimmt der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu.
Kommission unterstützt geplantes Kostenmietmodell im gemeinnützigen Wohnungsbau
Die Kommission ist nach kurzer Diskussion mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf die Revision des Wohnraumförderungsgesetzes (25.065) eingetreten. Die vom Nationalrat bei Artikel 38a beschlossene Präzisierung der Grundlagen für das Kostenmietmodell ist für die Kommission überzeugend. Sie stimmt auch sämtlichen weiteren Beschlüssen des Nationalrates oppositionslos zu und hat den Entwurf schliesslich in der Gesamtabstimmung mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Das Geschäft ist damit bereit für die Wintersession.
Telearbeit: Vorlage ist bereit für die Wintersession
Nach intensiven Diskussionen und vertiefenden Zusatzberichten insbesondere zur Sonntagsarbeit (vgl. öffentliche Kommissionsunterlagen) hat die Kommission die Beratung des Geschäfts 16.484 («Mehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice») abgeschlossen. Sie strebt eine Regelung an, die die heutigen flexibleren Arbeitsmodelle abbildet und zugleich den Arbeitnehmenden, die einen Teil ihrer Arbeit in Telearbeit leisten, ausreichenden Schutz bietet. Ihre Anträge weichen teilweise klar von den Beschlüssen des Nationalrates ab: Die Kommission will das Recht auf Nichterreichbarkeit (Art. 8a des Arbeitsgesetzes (ArG)) aus dem Entwurf streichen (8 zu 3 Stimmen, 0 Enthaltungen), denn dieses Recht gilt auch ohne dass es im Gesetz explizit festgeschrieben ist. Zur Sonntagsarbeit hat die Kommission umfassende Abklärungen machen lassen, beantragt jedoch nun im Sinn eines Kompromisses, die entsprechende Regelung (Art. 28e ArG) ganz aus der Vorlage zu streichen (9 zu 2 Stimmen, 0 Enthaltungen). Nur mit Stichentscheid des Präsidenten plädiert die Kommission für eine Regelung der Telearbeit im Obligationenrecht (OR); sie hat sich dabei jedoch eindeutig für eine Regelung gemäss der Stellungnahme des Bundesrates ausgesprochen und nicht für ein gesondertes Kapitel zum Telearbeitsvertrag, wie dies der Nationalrat beschlossen hatte (10 zu 1 Stimmen, 0 Enthaltungen). Bei den weiteren strittigen Fragen beantragt die Kommission Zustimmung zum Nationalrat: Der Geltungsbereich (Art. 28a ArG) soll nicht stärker eingegrenzt werden, als es der Nationalrat beschlossen hat (10 zu 2 Stimmen, 0 Enthaltungen), und die tägliche Ruhezeit (Art. 28d ArG) soll gemäss Entwurf verkürzt werden dürfen, da der Arbeitsweg mit dem entsprechenden Zeitbedarf bei Telearbeit wegfällt (10 zu 2 Stimmen, 0 Enthaltungen). Zu allen genannten Bestimmungen liegen Minderheitsanträge vor. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage mit 7 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Das Geschäft kommt in der Wintersession in den Ständerat.
Ausserdem hat die Kommission die Motion 24.3779 («Mehr Flexibilität und Eigenverantwortung für Arbeitnehmende mit hohem Einkommen») beraten und beantragt sie ihrem Rat mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen zur Annahme. Die Mehrheit plädiert für eine Liberalisierung des Arbeitsmarktes, während die Minderheit der Meinung ist, der in der Motion genannte Lohn sei als Kriterium nicht ausreichend und ausserdem zu tief.
Schwankungsreserve für Schweizer Wein
Aufgrund einer Initiative der WAK-N (22.405) hat sich der Nationalrat in der Herbstsession für die Einführung einer freiwilligen AOC-Wein-Reserve ausgesprochen, die es den Produzentinnen und Produzenten ermöglichen soll, klimabedingte Ernteschwankungen besser auszugleichen und dadurch sicherzustellen, dass Schweizer Wein in ernteschwachen Jahren seinen Marktanteil halten kann. Die WAK-S beantragt ihrem Rat mit 5 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen, dieser Massnahme, die auf Freiwilligkeit beruht und keine Kosten verursacht, zuzustimmen.
Weitere Geschäfte
Mit 6 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen hält die Kommission an ihrem Entwurf zur Umsetzung der Standesinitiative 23.325 fest und möchte damit die Sonntagsarbeit im Detailhandel an bis zu 12 Tagen im Jahr erlauben. Sie ist weiterhin der Ansicht, dass diese Ausweitung angemessen, verhältnismässig und durch ein gesellschaftliches Bedürfnis gerechtfertigt ist. Die Mehrheit betont, dass es den Kantonen freigestellt ist, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Minderheit beantragt, die Standesinitiative abzuschreiben. Damit wird sich der Ständerat in der Wintersession 2026 ein zweites Mal mit der Vorlage befassen.
Mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission die Annahme der Motion Fonio 24.3499, um eine anerkannte Gesetzeslücke zu schliessen. Mitglieder der Verwaltung eines Unternehmens sollen solidarisch für die Bezahlung der Quellensteuer haften, wenn das Unternehmen diese als Steuersubstitut nicht entrichtet. Eine analoge Solidarhaftung gilt heute bereits für die Entrichtung von AHV-Beiträgen (Art. 52 AHVG).
Weiter beantragt die Kommission mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die vom Nationalrat angenommene Motion Gysin 24.3578 («Für Steuergerechtigkeit bei Abzügen für unterhaltsberechtigte Söhne und Töchter») abzulehnen. Die Kommission stellt sich hinter die geltende Steuerpraxis betreffend die Kinderabzüge für getrennt lebende Eltern. Die geforderte Aufteilung des Kinderabzugs bei gemeinsamer Obhut mit Unterhaltszahlungen wäre aus ihrer Sicht nur schwer umsetzbar und würde Steuernachteile in anderen Bereichen mit sich ziehen.
Der Ständerat und die WAK-N haben der parlamentarischen Initiative Stark 25.451 bzw. der Standesinitiative des Kantons Bern 25.305 Folge gegeben. Die Initiativen verlangen, die Mitteilungspflicht für Lieferungen von Nährstoffen aufzuheben und jene für Pflanzenschutzmittel abzuschwächen. Die WAK-S hat nun den Auftrag, entsprechende Gesetzesanpassungen auszuarbeiten. Sie hat mit dem Bundesamt für Landwirtschaft offene Fragen geklärt und will im Januar 2027 die Kantone und den Bauernverband anhören. Eine Vernehmlassungsvorlage sollte im Lauf des Frühjahrs 2027 vorliegen.
Mit 8 zu 3 Stimmen (ohne Enthaltungen) unterstützt die Kommission die Motion 26.3515 ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission («Nachhaltigen Schutz der Kulturen im Zuckerrübenanbau sicherstellen»). Damit soll die Forschung im Zuckerrübenanbau weiter gestärkt werden. Eine Minderheit lehnt die Motion ab.
Die Kommission hat die Beratung der Motion 26.3017 («Finma. Konsultationsmechanismus des Parlamentes») sistiert, um in Kenntnis des für 2027 geplanten Berichts des Finanzdepartementes zur Optimierung der Finanzmarktregulierung darüber entscheiden zu können.
Auch die Beratung der Motion 25.3907 («Massnahmen zur Existenzsicherung von PFAS-betroffenen Landwirtschaftsbetrieben») hat die Kommission sistiert. Sie möchte eine Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates zur PFAS-Regulierung abwarten.
Ausserdem hat die Kommission die beiden Motionen 25.4191 («Stärkung des Produktions- und Forschungsstandorts Schweiz») und 25.4192 («Investitionsbedingungen für Unternehmen verbessern») sistiert.
Die Kommission hat am 12./13. Oktober 2026 unter dem Vorsitz von Ständerat Erich Ettlin (M-E, OW) in Bern getagt und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Guy Parmelin und Bundesrätin Karin Keller-Sutter in Bern getagt.