Die Kommission will auch nach dem Auslaufen der befristeten Massnahmen zugunsten der Zuckerproduktion gute Rahmenbedingungen für die Branche, damit der heutige Selbstversorgungsgrad mit einheimischem Zucker erhalten bleibt.

Die Kommission hat zwei Standesinitiativen der Kantone Thurgau (22.322) und Bern (23.302) beraten. Diese haben beide zum Ziel, den Selbstversorgungsgrad der Schweiz beim Zucker auf dem Niveau der letzten Jahre zu halten und Forschungsprojekte zugunsten eines ökologischen Zuckerrübenanbaus zu fördern. Die Kommission hat den beiden Initiativen mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge gegeben. Sie möchte die bis 2026 befristeten Massnahmen nicht einfach unverändert fortführen, aber der Branche Sicherheit geben und gewappnet sein für den Fall, dass der Selbstversorgungsgrad plötzlich absacken sollte.

Aufnahme der Beratungen zur Einführung eines Public Liquidity Backstop

Zum Auftakt der Beratungen der Vorlage 23.062, mit der eine staatliche Liquiditätssicherung (Public Liquidity Backstop, PLB) für systemrelevante Banken eingeführt werden soll, hat die Kommission Vertretungen der Schweizerischen Nationalbank, der Finanzmarktaufsicht (Finma) und der Expertengruppe Bankenstabilität angehört. Es ist der Kommission ein Anliegen, für allfällige kommende Krisen möglichst gut gewappnet zu sein. Sie ist deshalb einstimmig auf die Vorlage eingetreten. Sie wird die Detailberatung im November führen.

Tonnagebesteuerung: Kommission erachtet weitere Abklärungen als nötig

Bei ihrer ersten Beratung der Vorlage 22.035 zur Tonnagebesteuerung von Seeschiffen hatte die Kommission die Verwaltung damit beauftragt, zusätzliche Erläuterungen zu liefern zu Fragen der Verfassungsmässigkeit, des Flaggenerfordernisses und der finanziellen Folgen (vgl. Medienmitteilung vom 14. Februar 2023). Auch der mittlerweile gelieferte Zusatzbericht vermag die Leerstellen jedoch nicht befriedigend zu schliessen. Die Kommission hat deshalb den Eintretensentscheid vorerst aufgeschoben und die Verwaltung mit weiteren Abklärungen beauftragt. Sie wünscht insbesondere konkretere Aussagen zu den finanziellen Folgen, sie lässt Varianten rechnen für unterschiedliche Steuersätze und sie möchte eine Stellungnahme der Verwaltung zu einem Antrag, der die Schaffung eines Fonds zur Finanzierung ökologischer Massnahmen verlangt. Angesichts dieses umfangreichen Auftrags wird sie die Beratung des Geschäfts erst Anfang 2024 wieder aufnehmen.

Teilrevision Kartellgesetz

Nachdem die Kommission an ihrer Sitzung vom 17. August 2023 stillschweigend auf die Vorlage des Bundesrates zur Teilrevision des Kartellgesetzes (23.047) eingetreten war, hat sie die Detailberatung aufgenommen und wird diese an ihrer Sitzung vom 9. November 2023 fortsetzen. Über ihre Entscheide wird die Kommission nach Abschluss der Beratung kommunizieren.

Wohneigentumsförderung

Im Anschluss an die Beratung der Motion 21.4520 (vgl. Medienmitteilung vom 20. Juni 2023) hat die Kommission einstimmig ein Kommissionspostulat (23.4323) beschlossen, das den Bundesrat beauftragt, die verschiedenen Möglichkeiten zur Förderung von Wohneigentum, dessen Erwerb in den letzten Jahren zunehmend schwieriger geworden ist, zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten. Der Bundesrat wird namentlich ersucht zu prüfen, ob das im Wohnraumförderungsgesetz vorgesehene und seit 2003 sistierte Instrument der direkten Eigentumsförderung reaktiviert und gegebenenfalls an neue, genauer definierte Voraussetzungen gekoppelt werden kann. Zudem soll analysiert werden, was der gemeinnützige Wohnungsbau zum Zugang zu Wohneigentum beiträgt und wie diese Fördermassnahme allenfalls gestärkt werden könnte. Überdies wird der Bundesrat gebeten zu prüfen, wie sich die verschiedenen Massnahmen auf die Immobilienpreise auswirken würden.

Standards im Bauwesen

Die Kommission beantragt mit 8 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen, die Motion 23.3008 abzulehnen. Diese beauftragt den Bundesrat, in einer Rechtsgrundlage auf Bundesebene gewisse allgemeingültige Standards im Bauwesen festzulegen, damit die damit verbundenen Vollzugshilfen bezeichnungsfähig werden. In den Augen der Kommission würde die Umsetzung des Motionsanliegens bedeuten, dass eine Angelegenheit, für welche die Kantone und Gemeinden zuständig bleiben sollten, auf Bundesebene zentralisiert wird. Sie fordert die Branchenakteure jedoch auf, die Standards im Bauwesen zu vereinheitlichen, um die Komplexität der Vollzugshilfen zu verringern.

Förderung von Investitionen in Digitalisierung und klimafreundliche Technologien

Mit 9 zu 3 Stimmen ohne Enthaltungen beantragt die Kommission ihrem Rat, die Motion 21.3937 abzulehnen. Diese möchte den Bundesrat beauftragen, für klimafreundliche oder innovative Investitionen von Schweizer KMU ein Bürgschaftsprogramm einzurichten. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass bereits ausreichend entsprechende Fördermöglichkeiten für Schweizer KMU bestehen, darunter die Instrumente von Innosuisse und des kürzlich angenommenen Klima- und Innovationsgesetzes oder das bestehende Bürgschaftswesen für KMU.

Weitere Beschlüsse

Die Motion 23.3842 verlangt, dass ein Liquidationsgewinn von einem Liquiditätsabfluss unterschieden werden soll, der durch die Covid-19-Härtefallverordnungen verboten ist. Die Praxis bei den Rückzahlungen von Härtefallhilfen soll demensprechend angepasst werden. Die Kommission hat beschlossen, den Vorstoss zu sistieren, da sie zusätzliche Informationen von der Verwaltung benötigt. Sie wird ihn im ersten Quartal 2024 wieder traktandieren.

Die Kommission hat oppositionslos entschieden, die Motion ihrer Schwesterkommission «Pressefreiheit in Finanzplatzfragen gewährleisten» (22.42​72) abzulehnen. Sie ist der Ansicht, dass die Diskussion rund um die Problematik der Strafbarkeit der Veröffentlichung illegal erworbener Daten ausgeweitet soll und hat deshalb ein entsprechendes Kommissionspostulat (23.4322) eingereicht.

Die Kommission hat am 16./17. Oktober 2023 unter dem Vorsitz von Ständerat Alex Kuprecht (SVP/SZ) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Karin Keller-Sutter in Bern getagt.