Nachdem der Nationalrat die Vorlage 17.400 in der Sommersession beraten und zwei Differenzen zum Ständerat geschaffen hatte (vgl.
Beschlüsse des Nationalrates vom 14. Juni 2023), hat die Kommission sich erneut über das Geschäft gebeugt und die früheren Entscheide des Ständerates bestätigt. In der Frage der Besteuerung vorwiegend selbstgenutzter Zweitwohnungen hält sie mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung daran fest, einen Systemwechsel vorerst nur für den Erstwohnsitz vorzunehmen. Die Mehrheit argumentiert mit den finanziellen Einbussen, die ein vollständiger Systemwechsel für die Tourismuskantone zur Folge hätte, während die Minderheit die Verwaltungsökonomie stärker gewichtet und deshalb für einen konsequenten Systemwechsel plädiert. Auch beim Schuldzinsenabzug will die Kommission beim Entscheid des Ständerates bleiben und Abzüge bis zu 70 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge zulassen; eine Minderheit beantragt die Rückkehr zum ursprünglichen Entwurf der Kommission und möchte gar keine Schuldzinsenabzüge mehr erlauben (9 zu 3 Stimmen, 1 Enthaltung). Im Zusammenhang mit dem Schuldzinsenabzug hat die Kommission die Verwaltung mit weiteren Abklärungen beauftragt, deshalb wird sie das Geschäft an ihrer Augustsitzung noch einmal traktandieren, danach soll es in der Herbstsession in den Ständerat kommen.
Zustimmung zur Schaffung einer Verfassungsgrundlage für eine Objektbesteuerung
2022 hatte die nationalrätliche WAK die Kommissionsinitiative 22.454 zur Schaffung einer Verfassungsgrundlage für eine Objektsteuer auf Zweitwohnungen beschlossen (vgl.
Medienmitteilung vom 17. August 2022). Das soll den betroffenen Kantonen die Möglichkeit geben, die durch einen vollständigen Systemwechsel bei der Besteuerung des Eigenmietwerts zu erwartenden Steuerausfälle zu kompensieren. Die WAK-S verschliesst sich diesem Weg nicht grundsätzlich, weshalb sie dem Beschluss ihrer Schwesterkommission mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung zustimmt. Weil es ihr aber wichtig ist, beim Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung rasch vorwärts zu machen und die Umsetzung einer neuen Verfassungsbestimmung ihres Erachtens mehrere Jahre beanspruchen würde, hält sie bei 17.400 wie oben gesagt daran fest, die Zweitwohnungen bis auf Weiteres vom Systemwechsel auszunehmen.
Neue Regionalpolitik
Wie der Nationalrat beantragt die Kommission einstimmig, den Entwurf zur Revision des Bundesgesetzes über Regionalpolitik (23.029) unverändert anzunehmen. Dieser sieht vor, dass kleine Infrastrukturvorhaben künftig mit A-Fonds-perdu-Beiträgen unterstützt werden können. In den Augen der Kommission zeigt die Erfahrung, dass die im geltenden Recht vorgesehenen Darlehen nicht das richtige Instrument sind, um kleine Infrastrukturen zu unterstützen, die keine oder nur marginale Cashflows generieren. Diese kleinen Infrastrukturen sind jedoch von regionalwirtschaftlicher Bedeutung, wenn sie von anderen wirtschaftlichen Akteuren zu kommerziellen Zwecken genutzt werden können. Da der Bundesanteil der A-Fonds-perdu-Beiträge 50 000 Franken pro Projekt nicht übersteigt, handle es sich um geringe Beträge. Die Revision des Gesetzes wird in der Herbstsession vom Ständerat beraten.
Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum
Mit ihrer Motion 21.4520 schlägt Ständerätin Z’graggen verschiedene Massnahmen zur Förderung von Wohneigentum vor. Mit 7 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen beantragt die Kommission ihrem Rat, die Motion abzulehnen. Die Kommissionsmehrheit ist zwar wie die Motionärin der Meinung, dass der Verfassungsauftrag (Art. 108) derzeit nicht erfüllt ist, da der Erwerb von Wohneigentum in der Schweiz weiterhin sehr schwierig ist. Sie ist allerdings der Ansicht, dass die in der Motion vorgeschlagenen Massnahmen noch weiter geprüft werden müssen, bevor sie umgesetzt werden können. Deshalb wird die Kommission an einer ihrer nächsten Sitzungen analysieren, ob sie ein Postulat einreichen will.
Weitere Beschlüsse
Einstimmig beantragt die WAK-S ausserdem, die Motion 21.3036 abzulehnen, mit der es Unternehmen ermöglicht werden soll, steuerbegünstigte Arbeitsbeschaffungsreserven zu bilden. Ein entsprechendes Bundesgesetz existierte bereits einmal, trat jedoch Ende 2015 ausser Kraft. Aus Sicht der Kommission hat sich dieses Instrument nicht zur Stärkung der Resilienz von Unternehmen bewährt und soll nicht wieder eingeführt werden. Unternehmen haben verschiedene wirksamere Möglichkeiten, ihre Widerstandsfähigkeit im Hinblick auf Krisen zu stärken, zum Bespiel die freiwillige Reservebildung oder die Kurzarbeit.
Schliesslich hat die Kommission die vom Nationalrat angenommene Motion 22.3098 beraten, die verlangt, Kosten für Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, seien auch bei geringfügigen Um- und Ausbauten von bestehenden Gebäuden steuerlich zum Abzug zuzulassen. Nachdem das Bundesgericht zu Beginn dieses Jahres entschieden hat, jeder einzelne Posten sei auf seine Abzugsfähigkeit hin zu überprüfen, unabhängig davon, ob es sich um Neubauten oder um Sanierungen handle, ist das Anliegen der Motion bereits erfüllt, es besteht kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf mehr. Aus diesem Grund beantragt die Kommission mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung deren Ablehnung.
Die Kommission hat am 19./20. Juni 2023 unter dem Vorsitz von Ständerat Alex Kuprecht (SVP/SZ) in Pfäffikon SZ getagt. Sie nutzte diese Sitzung im Heimatkanton ihres Präsidenten für eine Besichtigung der Firma Estée Lauder AG in Galgenen.