Nachdem bereits ihre Schwesterkommission der parlamentarischen Initiative 25.448 Folge gegeben hatte (vgl. Medienmitteilung der WAK-N vom 13. Januar 2026), steht nun auch die WAK-S einer steuerlichen Entlastung von erwerbstätigen Personen im Pensionsalter im Grundsatz positiv gegenüber. Die Kommission erwartet infolge der geforderten Steuererleichterung einen nennenswerten Effekt auf die Erwerbstätigkeit von Personen im Rentenalter. Durch diese Mobilisierung von pensionierten Arbeitskräften könne dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Verschiedene Kommissionsmitglieder kritisierten, die Initiative führe zu einer Ungleichbehandlung der Altersgruppen und verletze damit das Prinzip der Rechtsgleichheit. Zudem sei die gesetzliche Grundlage für die Schaffung eines Steuerabzugs für Pensionierte mit einem Erwerbseinkommen nicht ausreichend klar.
Die Kommission stimmte dem Entscheid der WAK-N schliesslich mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Damit hat diese nun den Auftrag, einen Erlassentwurf in Erfüllung der parlamentarischen Initiative zu erarbeiten.
Bei der Prüfung der thematisch verwandten, vom Nationalrat angenommenen Motion 24.4517 («Erwerbseinkommen von AHV-Rentnern von der Bundessteuer befreien») hat die Kommission zusätzlichen Informationsbedarf betreffend die finanzpolitischen Auswirkungen einer Steuerbefreiung der Einkommen von AHV-Rentnerinnen und -Rentnern festgestellt. Sie beschloss deshalb mit 8 zu 4 Stimmen, die Beratung des Vorstosses zu sistieren, bis ein entsprechender Bericht der Verwaltung vorliegt.
Preistransparenz und Wettbewerb bei landwirtschaftlichen Produkten
Weiter hat sich die Kommission mit den Themen Preistransparenz und Wettbewerbssituation im Lebensmittelmarkt – insbesondere im Bereich Landwirtschaft – befasst und dazu zwei vom Nationalrat angenommene Motionen vorberaten. Die Motion 24.3295 («Fairer Wettbewerb und gerechte Verteilung der Wertschöpfung mit Markttransparenz») beantragt die Kommission mit 9 zu 3 Stimmen zur Ablehnung. Der Bundesrat habe die Förderung der Preistransparenz im Sinne des guten Funktionierens der Märkte in die Vernehmlassungsvorlage zur Agrarpolitik ab 2030 (AP30+) aufgenommen. Das Anliegen der Motion sei damit erfüllt. Auch die Motion 24.3206 («Kooperationsmöglichkeiten für Produzentinnen und Produzenten schaffen mehr Transparenz und faire Preise») lehnt die Kommission mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Sie erachtet die bestehenden Kooperationsmöglichkeiten für landwirtschaftliche Produzentinnen und Produzenten als ausreichend. Zudem wird mit der AP30+ eine weitere Verbesserung der Stellung der landwirtschaftlichen Produzentinnen und Produzenten erwartet.
Unternehmen weiter entlasten
Mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung gibt die Kommission der von Ständerat Regazzi eingereichten parlamentarischen Initiative 25.489 («Deregulierung mit System») Folge. Sie begrüsst, dass die ersten Bereichsstudien zum Entlastungspotenzial für Unternehmen gestützt auf das Unternehmensentlastungsgesetz in Arbeit sind. In Anbetracht des langsamen Fortschreitens des Regulierungsabbaus müssten die administrative Entlastung der Unternehmen jedoch weiter gefördert und Regulierungen systematisch abgebaut werden. Mit der parlamentarischen Initiative soll der Druck auf die Verwaltung erhöht werden, ihre Deregulierungsvorhaben voranzutreiben.
Keine Aufnahme der Klimarisiken in die treuhänderische Pflicht der Finanzakteure
Die Kommission hat sich erneut mit der Motion 19.3766 («Finanzsystem und Klima. Explizitie Aufnahme der Klimarisiken in die treuhänderische Pflicht») befasst. Sie hatte deren Behandlung sistiert, um Berichte des Bundesrates zur angesprochenen Thematik abzuwarten. Angesichts dessen, was sich in der Zwischenzeit getan hat – namentlich angesichts der vom Bundesrat getroffenen Massnahmen zur Greenwashingprävention und der Selbstregulierung der Branche –, kommt die Kommission nun zum Schluss, die Anliegen der Motion seien bereits weitgehend erfüllt. Zudem müssten die Banken bei ihren Anlageentscheiden ohnehin immer sämtliche Risiken, also auch die klimabezogenen, in Betracht ziehen. Mit 9 zu 3 Stimmen (0 Enthaltungen) beantragt die Kommission ihrem Rat deshalb die Ablehnung der Motion. Eine Minderheit beantragt deren Annahme.
Unternehmensbesteuerung. Den Kantonen neue Möglichkeiten eröffnen
Die OECD hat im Rahmen der globalen Mindeststeuer auf Januar 2026 ein neues Förderinstrument eingeführt. Mit dem sogenannten «Qualified Tax Incentive» (QTI) können Staaten substanzbasierte steuerliche Anreize für Forschung und Entwicklung so ausgestalten, dass sie vor der globalen Mindeststeuer geschützt sind. Die WAK-S will diesen neuen Spielraum nutzen und den Kantonen mit einer Änderung von Artikel 25a des Steuerharmonisierungsgesetzes rasch die Möglichkeit geben, den Forschungs- und Entwicklungsabzug im Einklang mit dem neuen OEDC-Rahmen zu erhöhen. Sie hat mit 10 zu 2 Stimmen beschlossen, eine entsprechende Kommissionsinitiative (26.476) einzureichen, der die WAK-N in einem nächsten Schritt zustimmen muss.
Mit 11 zu 0 (25.4191) bzw. mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung (25.4192) hat die Kommission ausserdem zwei Motionen aus dem Nationalrat mit ähnlicher Stossrichtung wie die Kommissionsinitiative angenommen. Sie bekräftigt damit den Entscheid des Ständerates zu den gleichlautenden Motionen Mühlemann (25.4265 und 25.4264) in der Wintersession 2025.
Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten mit der EU
Oppositionslos beantragt die Kommission, das Änderungsprotokoll zum Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (26.059) zu genehmigen.
Die Kommission hat am 2. November 2026 unter dem Vorsitz von Ständerat Erich Ettlin (M-E, OW) in Bern getagt.