Die Kommission hat sich in einer Anhörung über die Auswirkungen der US-Zollpolitik auf die Schweizer Unternehmen informieren lassen. Nachdem BAK-Economics und Switzerland Global Enterprise eine allgemeine Beurteilung der Wirtschaftslage präsentiert hatten, konnten mehrere betroffene Unternehmen (Bobst Group, Sortenorganisation Gruyère, Kuhn Rikon, Lonza und Thermoplan) Stellung nehmen. So hat die Kommission aus erster Hand erfahren, welche Herausforderungen sich angesichts der gegenwärtigen Verunsicherung stellen, wie diese Herausforderungen angegangen werden und welche Unterstützung von der Politik erwartet wird.
Einstieg in die Teilrevision des bäuerlichen Bodenrechts
Mit einer Teilrevision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (25.079) sollen das Prinzip der Selbstbewirtschaftung, die Position der Ehegatten und das Unternehmertum in der Landwirtschaft gestärkt werden. Der Bundesrat setzt damit eine Motion der WAK-S (22.4253) um. Als Einstieg in ihre Beratung hörte die Kommission eine Vertretung der Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK) an. Rasch zeigte sich in der anschliessenden Diskussion, dass die eingereichten Anträge für die Detailberatung – unter anderem auch Anträge der mitberichtenden Kommission für Rechtsfragen – aus Sicht der WAK-N noch einer genaueren Erläuterung bedürfen. Die WAK-N hat die Beratung deshalb bis zu ihrer nächsten Sitzung vom 9./10. Februar ausgesetzt, um der Verwaltung Gelegenheit für eine schriftliche Stellungnahme zu geben. Eintreten auf den Entwurf des Bundesrats war unbestritten.
Anpassung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
Die Kommission beantragt oppositionslos, auf die vom Ständerat bereits beratene Vorlage zur Anpassung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes und weiterer Erlasse im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen (25.071) einzutreten. Die vom Ständerat vorgenommene Anpassung von Artikel 42c lehnt die WAK-N hingegen mit 19 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung ab, weil sie darin eine Aufweichung des Kundenschutzes sieht. Die vom Bundesrat beantragte Formulierung sei ein praktikabler Mittelweg zwischen dem Kundenschutz und den Interessen der Finanzinstitute. Auch bei allen übrigen Bestimmungen beantragt die Kommission, dem Bundesrat zu folgen. Sie stimmte dem Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 16 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen zu.
Schwankungsreserve für Schweizer Wein
Die Kommission hat vom Ergebnis der Vernehmlassung zu ihrer Initiative «Einführung einer Klimareserve für Schweizer Wein» (22.405) Kenntnis genommen und ihren Vernehmlassungsentwurf mit 14 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen unverändert zuhanden des Nationalrats verabschiedet. Die Kommissionsmehrheit hält die Möglichkeit einer Reservebildung von AOC-Wein zum Ausgleich von Ernteschwankungen nach wie vor für ein sinnvolles Instrument zur Unterstützung der Weinbranche. Die Vorlage erfülle insbesondere ein Anliegen aus der Westschweiz und dem Tessin, was auch die Vernehmlassung bestätigt habe. Eine Kommissionsminderheit beantragt, nicht auf den Entwurf einzutreten, weil sie das Risiko einer Traubenüberproduktion und eines zunehmenden Preisdrucks befürchtet, was insbesondere die kleinen Weinproduzentinnen und -produzenten treffen würde. Als nächstes wird der Bundesrat zum Entwurf der Kommission Stellung nehmen. Der Nationalrat wird ihn voraussichtlich in der Frühjahrsession beraten.
Erwerbstätigkeit im Rentenalter steuerlich entlasten
Mit der parlamentarischen Initiative Schneeberger 25.448 sollen die Kantone die Möglichkeit erhalten, Personen, die nach dem Erreichen des ordentlichen Pensionsalters erwerbstätig bleiben, steuerlich zu entlasten. Zugunsten der Initiative wurde eingebracht, sie wirke dem Fachkräftemangel entgegen und weise ein durch Studien belegtes beträchtliches Potential für zusätzliche Erwerbstätige auf. Die vorgeschlagene Massnahme trage der unterschiedlichen Situation in den Kantonen Rechnung und erlaube ihnen massgeschneiderte Lösungen. Gegen die Initiative wurde neben finanzpolitischen und verfassungsrechtlichen Bedenken ins Feld geführt, sie könnte die Generationengerechtigkeit strapazieren und Druck auf das allgemeine Referenzalter ausüben. Ausserdem würden bereits Arbeiten zur Förderung ausserfiskalischer Anreize der Erwerbstätigkeit im Rentenalter laufen (u.a. durch die Motionen 25.3423 und 25.3424, eingereicht von der SGK-S). Schliesslich überwogen die befürwortenden Argumente und die Kommission gab der Initiative mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge. Als nächstes wird sich die WAK-S damit befassen.
Studie zu den Auswirkungen von KI auf Arbeitsmarkt und Steuereinnahmen
Mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid ihres Präsidenten hat die WAK-N ein Kommissionspostulat (26.3003) verabschiedet, mit dem der Bundesrat beauftragt werden soll, eine Studie zu den Auswirkungen von künstlicher Intelligenz (KI) auf den Arbeitsmarkt und die daraus folgende Entwicklung der Steuereinnahmen durchzuführen. Sie will damit sicherstellen, dass die Schweiz für allfällige spätere Anpassungen am Steuersystem über die erforderlichen Entscheidgrundlagen verfügt. Eine starke Minderheit lehnt das Postulat ab, weil sie es angesichts des raschen Wandels und der grossen Unsicherheiten im Zusammenhang mit KI für verfrüht hält, jetzt eine Studie dazu in Auftrag zu geben.
Weitere Beschlüsse
Die Kommission ist mit 16 zu 8 Stimmen auf die Vorlage 25.072 zur Genehmigung der internationalen Rechtsgrundlage für den Informationsaustausch im Bereich der Mindestbesteuerung eingetreten. In der Gesamtabstimmung hat sie die Vorlage mit dem gleichen Stimmenverhältnis angenommen. Die Minderheit lehnt den Entwurf ab.
Die Forderungen der parlamentarischen Initiative 22.477 («Für eine wirksame Preisbeobachtung in der Lebensmittelkette») sollen grundsätzlich in die Agrarpolitik ab 2030 (AP30+) integriert werden. Die Kommission lässt sich im dritten Quartal darüber informieren, wie die Umsetzung im Rahmen der AP30+ konkret vorgesehen ist. Sollte das Ergebnis in ihren Augen unbefriedigend sein, wird sie eigene Gesetzgebungsarbeiten an die Hand nehmen.
Schliesslich beriet die Kommission die Motion Herzog Eva 25.3685, welcher der Ständerat bereits zugestimmt hat. Die Motion verlangt vom Bundesrat die Ausarbeitung einer Strategie zur Stärkung des Pharma- und Biotechnologie-Standortes. Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion ebenfalls anzunehmen. Sie verweist auf die zentrale Bedeutung der Pharma- und Biotechnologiebranche für den Schweizer Wirtschaftsstandort und die Bevölkerung als Nutzerin des Gesundheitssystems. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion.
Die Kommission hat am 12./13. Januar 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrat Samuel Bendahan (PS/VD) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Guy Parmelin in Bern getagt.