Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates unterstützt die bisherigen Massnahmen des Bundesrates zur Abfederung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie. In Ergänzung dazu will die Kommission Kitas und weiteren Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung Finanzhilfen gewähren für die entgangenen Betreuungsbeiträge der Eltern. Ihre übrigen Anliegen übermittelt sie dem Bundesrat mittels Schreiben.

Die WBK-N hat sich mit den Massnahmen des Bundesrates zur Abfederung der Folgen der Corona-Pandemie auseinandergesetzt. Die Kommission tagte in Vorbereitung auf die im Mai stattfindende ausserordentliche Session, die zur nachträglichen Genehmigung der Nachmeldungen zum Nachtrag I zum Voranschlag 2020 (20.007) einberufen wurde. Die Kommission hat die Arbeit des Bundesrates und der Bundesverwaltung gewürdigt und unterstützt die bisherigen Massnahmen des Bundesrates ausdrücklich.

Unterstützung von Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung

Mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission die Ausarbeitung einer parlamentarischen Notverordnung (20.407), mit 19 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen hat sie zudem die Einreichung einer Kommissionsmotion zur Unterstützung der Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung beschlossen (20.3128). Sie hat vorgängig die Generalsekretärinnen der EDK und der SODK angehört und eine Übersicht über die aktuellen Massnahmen in den Kantonen zur Unterstützung der betroffenen Institutionen zur Kenntnis genommen. Ziel sowohl der Initiative als auch der Motion ist es, die durch die Bekämpfung des Coronavirus im Bereich der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung entstandenen wirtschaftlichen Auswirkungen abzufedern. Hierfür sollen Finanzhilfen zugunsten der Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung gewährt werden, wobei sich Bund und Kantone an den Kosten beteiligen sollen. Vorgesehen ist ein Kredit von 100 Millionen Franken. Die Kommissionsmehrheit hat bewusst auf beide parlamentarische Instrumente zurückgegriffen, um der Schwesterkommission die Möglichkeit zu lassen, den ihr adäquat erscheinenden Weg weiterzuverfolgen. Die Schwesterkommission wird sich am Freitag mit der Thematik befassen.

Zu folgenden Sachbereichen hat die Kommission finanzrelevante Beschlüsse gefasst und Anliegen an den Bundesrat adressiert:

Sport

Ohne Gegenstimme beantragt die Kommission der Finanzkommission die nachträgliche Bewilligung der beiden COVID-Kredite im Umfang von je 50 Millionen Franken (für den Bereich des professionellen Sports als zinslose Darlehen sowie als nichtrückzahlbare Beiträge für den Breitensport). Nach einem Austausch mit Vertretern des BASPO und von Swissolympic hat sie mit 20 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschlossen, den Bundesrat aufzufordern, die notwendigen Massnahmen zu treffen, damit die für das Jahr 2020 budgetierten J+S Beiträge trotz der durch die Corona-Krise verursachten Ausfälle von Kursen und anderen Angeboten an die Jugend- und Sportvereine ausbezahlt werden können.

Häusliche Gewalt

Der Kommission ist es ein Anliegen, einer möglichen Zunahme von Fällen häuslicher Gewalt während der Corona-Pandemie zu begegnen. Es sei zu befürchten, dass insbesondere die nicht gemeldeten Fälle zunehmen, da sich die Opfer von häuslicher Gewalt angesichts der besonderen Umstände möglicherweise nicht an die Behörden richten würden. Ausdrücklich hat sie die Einsetzung einer national koordinierten Taskforce des Bundes zum Schutz vor häuslicher Gewalt in Corona-Zeiten begrüsst. Sie hat mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, den Bundesrat aufzufordern, die Taskforce über die eigentlichen Massnahmen zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit hinaus weiterzuführen und weitere finanzielle Mittel für die Aufrechterhaltung des Beratungsangebots einzusetzen. Es sei wesentlich, nun so schnell und umfassend wie möglich von Behördenseite darüber zu informieren, an wen sich von häuslicher Gewalt betroffene Personen wenden können und welche Hilfsmöglichkeiten für sie bestehen.

Kultur

Mit 18 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen – und im Fall der Soforthilfen für Kulturschaffende mit 19 zu 1 Stimmen und 5 Enthaltungen –  beantragt die Kommission der Finanzkommission die nachträgliche Bewilligung der COVID-Kredite im Umfang von insgesamt 280 Millionen Franken für den Kultursektor. Im Austausch mit dem Chef des Innendepartements, Bundesrat Alain Berset, und nach einer Anhörung von Vertretungen der kantonalen Kulturverantwortlichen und von Suisseculture Sociale, lobte die Kommission ausdrücklich die Massnahmen des Bundesrates zugunsten des Kultursektors. Sie erachtet es aber als notwendig, die auf Ende Mai befristete Verordnung um vier Monate zu verlängern und die Budgets so anzupassen, um diese Verlängerung zu ermöglichen. Diesen Beschluss hat sie mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen gefasst. Schliesslich hat sie mit 18 zu 7 Stimmen beschlossen, den Bundesrat zu bitten, dafür zu sorgen, dass die Selbstständigerwerbenden unverzüglich Zugang erhalten zu der in der COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall vorgesehenen Erwerbsausfallentschädigung.

Bildung und Forschung

Die Kommission hat sich ausführlich und im Austausch mit der Generalsekretärin der EDK mit den Auswirkungen der COVID-19-Massnahmen des Bundes auf den Bildungsbereich auseinandergesetzt. Sie ist sich bewusst, dass alle Bereiche – von der obligatorischen Schule über die Berufsbildung bis hin zur tertiären Bildung und der Forschung – stark von den verhängten Einschränkungen des Normalbetriebs betroffen sind. Die Kommission begrüsst dabei die Bemühungen aller Beteiligten, das Bildungs- und Forschungssystem nach Möglichkeiten weiter aufrechtzuerhalten. Beschlossen hat sie mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der Bundesrat solle prüfen, wie eine Unterstützung gegen einen Mangel an Lehrstellen aufgrund der Covid-19-Massnahmen getätigt werden kann.

Die Kommission hat am 15. April 2020 unter dem Vorsitz von Nationalrat Mathias Reynard (SP, VS) und teilweise im Beisein von Bundesrat Alain Berset, Vorsteher EDI, in Bern getagt.