Europäische Parlamentspräsidenten-Konferenz
15. -16. September 2016, Strassburg
Christa Markwalder
Es gilt das gesprochene Wort
Sehr geehrter Herr Präsident
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen
Sehr geehrte Damen und Herren
„Die nationalen Parlamente sind die Garanten der Menschenrechte in Europa": Dieser Satz steht in der Resolution 1823 der Parlamentarischen Versammlung des Europarats. Eine Selbstverständlichkeit - denken Sie nun vielleicht. Ist es doch Aufgabe der Volksvertreterinnen und -vertreter, den Rechtsstaat, die Rechte und Freiheiten aller Bürgerinnen und Bürger zu schützen und dafür einzustehen. Hand aufs Herz: Wird diese Aufgabe von den Parlamenten denn tatsächlich als Kernaufgabe verstanden? In der erwähnten Resolution steht nämlich auch, dass die nationalen Parlamente in diesem Zusammenhang häufig übersehen würden. Dabei müssten die Parlamente
die Schlüsselrolle spielen. Sie stehen im Kontakt mit der Öffentlichkeit, sie überarbeiten Gesetzesentwürfe und machen Gesetze, sie kontrollieren die Arbeit der Regierung und wirken mit bei der Ratifizierung von internationalen Verträgen.
Im internationalen Vergleich ist der Menschenrechtsschutz in Europa der wirksamste und weitgehendste, aber perfekt ist er nicht. Er hat sich – begleitet von diversen Rückschlägen – seit der Antike über die verschiedenen Zeitpochen hinweg entwickelt.
Bis schliesslich der Europarat auf den Trümmern des Zweiten Weltkriegs einen Mindeststandard der elementarsten Grundrechte auf einer internationalen Ebene verbindlich verankerte. Die Europäische Menschenrechtskonvention – die EMRK– ist ein Meilenstein in der Geschichte der Zivilisation. Sie schützt in den 66 Jahren ihres Bestehens nicht nur die Menschenrechte, sondern auch die Grundfreiheiten und fördert die Verfahrensrechte. Das Besondere und weltweit einzigartige an der EMRK ist jedoch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, wohin sich Bürgerinnen und Bürger aus 47 Ländern wenden können, wenn sie davon überzeugt sind, dass ihre Grundrechte durch nationale Gesetze und die Rechtsprechung verletzt wurden. Auch wenn unter den unzähligen, gefällten Urteilen das eine oder andere schwer nachzuvollziehen ist, tragen die Entscheide des Gerichtshofes dazu bei, den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Europa weiterzuentwickeln.
Ich zähle darauf, dass sich die Richterinnen und Richter des Gerichtshofes ihrer Verantwortung bewusst sind und die erforderliche Zurückhaltung wahren, indem sie der nationalen Rechtsprechung nur dann in die Zügel greifen, wenn essentielle Menschenrechtsanliegen dies gebieten. Nur so lässt sich der hohe Respekt gegenüber den Urteilen Gerichtshofes in allen Mitgliedsstaaten dauerhaft aufrechterhalten. Neu soll das Subsidiaritätsprinzip in der Präambel verankert werden. Dadurch – davon bin ich überzeugt – wird auch sein Stellenwert bei der Rechtsprechung bedeutender.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen
Ich habe bewusst in der Gegenwartsform gesprochen: Der Menschenrechtsschutz in Europa ist weltweit nach wie vor der effektivste. Doch in unserer konfliktreichen Zeit werden aber auch auf unserem Kontinenten Menschen- und Grundrechte wieder vermehrt verletzt. Sogar die EMRK wird in der Öffentlichkeit als grundsätzliches Instrument infrage gestellt – übrigens auch in der Schweiz. Diese Entwicklung bereitet mir grosse Sorgen.
Ja, es ist unruhig auf unserem Kontinent und in den Nachbarregionen. Das verunsichert die Menschen. Terror, Migration, die Angst vor sozialem Abstieg oder der Verlust von Arbeitsplätzen schüren die Verunsicherung, was zu einer zunehmenden Polarisierung in der Politik führt. Parlamente und Regierungen stehen vor riesigen Herausforderungen und scheinen angesichts der Menge an Problemen die richtige Lösung nicht immer gleich zur Hand zu haben. Das ist verständlich und nachvollziehbar. Ein Zustand der allgemeinen Unsicherheit darf aber nicht dazu führen, die Europäische Menschenrechtskonvention aufs Spiel zu setzen, die seit 66 Jahren die individuellen Rechte und Freiheiten jedes einzelnen gegenüber der Willkür des Staates schützt.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen
„Demokratie und Menschenrechte sind immer nur so stark wie die Bereitschaft der Menschen, sie gegen Angriffe zu verteidigen": Ich glaube, wir sollten uns dieses Zitat von Barbara Prammer, der leider viel zu früh verstorbenen österreichischen Nationalratspräsidentin, zu Herzen nehmen. Als Parlamentarierinnen und Parlamentarier sind wir es unseren Wählerinnen und Wählern schuldig, deren Rechte und Freiheiten zu verteidigen. Ich möchte auch in Zukunft die Gegenwartsform benutzen können und sagen:
Die Menschenrechte und die Grundfreiheiten werden in Europa (auch durch die Parlamente) mit Engagement verteidigt und wirkungsvoll geschützt.