Es gilt das gesprochene Wort

 

Grusswort von Nationalratspräsidentin Chiara Simoneschi-Cortesi


Sehr geehrte Damen und Herren
Es ist mir ein grosses Anliegen hier zu sein. Und ich bedanke mich ganz herzlich für die Einladung. Ich habe mir für mein Präsidialjahr vorgenommen, Institutionen und Organisationen zu besuchen, auf die wir nicht verzichten können, die aber auch nicht gross im Rampenlicht stehen. Seit Jahren verfolge ich auch als Mitglied die Arbeit von Amnesty International und ich bin immer wieder beeindruckt wie unermüdlich sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die vielen Freiwilligen für die Menschenrechte engagieren. Dank Ihrem großen Engagement sind unzählige Menschen zu ihren Rechten gekommen. Gleichzeitig finde ich es aber auch sehr traurig, dass es eine Organisation wie Amnesty International heute überhaupt noch braucht, – 60 Jahre nachdem die Völkergemeinschaft die «Allgemeine Erklärung der Menschenrechte» verabschiedet hat.
Trotz der grossen Diskrepanz zwischen den niedergeschriebenen Menschenrechten und der Realität ist, ist der damalige Schritt der Staatengemeinschaft nicht zu unterschätzen: Sie schuf mit der Menschenrechtserklärung universelle Richtlinien, die über alle politischen und kulturellen Schranken hinweg ihre Gültigkeit haben. Wie ihr Name sagt, ist die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ eine Erklärung, und leider kein verbindlicher Vertrag. Aber sie war Ausgangspunkt des modernen Menschenrechtsschutzes, wie er später in verschiedenen Abkommen der UNO und des Europarates konkretisiert wurde.
Wie Sie wissen, gehört der Schutz der Menschenrechte seit Jahren zu den wichtigsten Anliegen der schweizerischen Aussenpolitik. Natürlich ist mir bewusst, dass selbst die Schweiz gelegentlich wegen Verletzungen der Menschenrechte kritisiert wird. Das dürfte nicht sein. Gerade weil in Genf das Hochkommissariats für Menschenrechte und der Menschenrechtsrat zu Hause sind, die Schweiz Depositarstaat der Genfer Konventionen ist und unser Land in der Menschenrechtspolitik eine tragende Rolle übernehmen möchte. In dieser Rolle hat die Schweiz unter anderem im letzten Dezember – zum 60-Jahr-Jubiläum der Menschenrechtserklärung – die Agenda für Menschenrechte lanciert. Ich hoffe natürlich, dass sich dieser Initiative viele andere Staaten, Institutionen und Persönlichkeiten anschließen werden. Wir dürfen uns keine Illusionen machen, aber bereits kleine Schritte können viel bewirken.
Noch wichtiger scheint mir aber, dass die grosse Bedeutung der Grundrechte von uns Politikern und Politikern immer wieder zum Thema gemacht wird. Oftmals geht vergessen, das sie auch in unserer Bundesverfassung an erster Stelle stehen. Die Politik steht in der Pflicht sich im In- und Ausland für die Menschenrechte einzusetzen. Sie sind immer aktuell – sie dürfen von der Tagesordnung nie verschwinden.

 

Meine Damen und Herren
„Die Idee der Menschenrechte ist die unaufhaltsame Kraft der der modernen Welt, ihr gehöre die Zukunft. Allein ihre Verwirklichung kann der Maßstab des Fortschritts in der Welt sein“, sagte einst der frühere deutsche Außenminister Hans-Dietrich Genscher. Wie Recht er hat! Und seine Worte stoßen mit Sicherheit auf eine breite Zustimmungen. Und doch werden sie nicht ernst genug genommen. Trotz aller Fortschritte gibt es täglich massive Menschenrechtsverletzungen. Armut bedeutet Rechtlosigkeit, Gewalt, Ausbeutung, Unsicherheit. Millionen Kinder sterben den Hungertod, Frauen werden verstümmelt, Hunderte von Millionen Menschen haben keinen Zugang zu Trinkwasser. Das ist skandalös. Es kann nie zuviel getan werden, um auf dieses Unrecht aufmerksam zu machen und dagegen anzugehen. Besonders jetzt in der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise, wo nicht feststeht, ob die Industrienationen wie teilweise angekündigt ihre Entwicklungs-hilfebudgets tatsächlich erhöhen werden. Die FAO gab eben erst bekannt, dass dieses Jahr 100 Millionen Menschen neu in die extreme Armut gestossen werden. Erstmals gibt es auf dieser Welt über eine Milliarde hungernder Menschen. Das 21. Jahrhundert drohe zum Hungerjahrhundert zu werden. Der Klimawandel wird ist daran die Situation der Ärmsten zusätzlich massiv verschlimmern. Angesichts dieser erschreckenden Aussichten muss die Entwicklungshilfe so schnell wie möglich von 0,4 auf die bereits vom Parlament beschlossenen 0,5 Prozent angehoben werden. Auch mit dieser Erhöhung steht die die Schweiz noch lange nicht dort, wo sie als wohlhabendes Land stehen müsste, nämlich bei 0,7 Prozent im Jahr 2015. Dazu hat auch die Schweiz sich offiziell verpflichtet. Andere europäische Länder habe dieses UNO-Milleniumsziel längst umgesetzt.
Die Ärmsten dieser Welt brauchen starke und laute Anwälte. Ich finde es bemerkenswert, dass Amnesty International sein Engagement ausweiten und aufzeigen will, dass Armut die schlimmste Menschenrechtskrise ist. Als Institution mit hervorragendem Ruf und 50-jähriger Erfahrung ist sie eine gewichtige Stimme im Kampf gegen Ungerechtigkeit und ich erhoffe mir ein breites Echo von der neuen Kampagne.
Dass ein Schwerpunkt der Kampagne der Müttersterblichkeit gilt, hat mich als ehemalige Präsidentin der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen besonders berührt. Im eben erst erschienenen Jahresbericht von Unicef steht zu lesen, dass Frauen in den ärmsten Ländern der Welt ein dreihundert Mal höheres Risiko haben, an den Folgen von Schwangerschaft und Geburt zu sterben als in Industrieländern. Sie sterben qualvoll an Blutungen, Infektionen, Vergiftungen und Geburtskomplikationen oder an den Folgen unsachgemäßer Abtreibungen. Die WHO schätzt zudem, dass immer noch 130 Millionen Frauen weltweit Opfer von Genitalverstümmelungen sind und jedes Jahr zwei Millionen Mädchen und Frauen hinzukommen. Geburten betroffener Frauen verlaufen häufig mit lebensgefährlichen Komplikationen und tragen so zu einer Erhöhung der Müttersterblichkeit bei. Die meisten Frauen, die bei der Geburt ums Leben kommen, hinterlassen eine Familie mit Kindern, die nicht gesund aufwachsen werden. Fehlt die Mutter, sind die Zukunftsperspektiven dieser Kinder noch schlechtere als sie ohnehin schon sind.
Die stille Tragödie der Müttersterblichkeit müsste nicht sein. 80 Prozent der Todesfälle könnten verhindert werden, wenn die Frauen nur schon regelmäßigen Zugang zu einer medizinischen Grundversorgung hätten. Schuld – wenn man hier die die Schuldfrage stellen darf – an der hohen Sterberate bei Müttern ist aber vor allem der geringe Respekt gegenüber der Frau. Die Regierungen könnten weit mehr tun, wenn sie nur wollten. Aber in vielen Ländern haben Frauen keine Lobby. Sie sind  der Willkür, Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt, sie werden ihrer Rechte und Würde beraubt. Wir müssen uns mit allen Mitteln dafür einsetzen, die gesellschaftlichen Rechte von Frauen und Mädchen zu stärken. Die Realisierung der Chancengleichheit und der faktischen Gleichstellung zwischen Mann und Frau sind die beste Prävention – und sie sind damit auch der Schlüssel zur Senkung der Müttersterblichkeit.
Wohl ist die Gleichberechtigung der Geschlechter in einer Vielzahl von internationalen Konventionen festgeschrieben, Papier ist bekanntlich aber geduldig. Was nützen Richtlinien und Gesetze, wenn sie nicht durchgesetzt werden wollen?

 

Meine Damen und Herren

Es ist noch ein langer Weg, und die Menschenrechte bleiben vermutlich auf ewig eine Baustelle. Aber immer wieder entsteht eine solide Mauer, ein Stützpfeiler, weil viele Menschen Hand in Hand daran arbeiten, um die Vision von einer gerechteren Welt in die Realität umzusetzen.

 

Ich danke Ihnen von Herzen für Ihr grossartiges Engagement – und das auch im Namen der Bundesversammlung. Ich wünsche Ihnen weiterhin den Mut, die Kraft und die Mittel, laut und deutlich auf die Ungerechtigkeiten dieser Welt hinzuweisen.