Es gilt das gesprochene Wort

 

Hochgeachtete, sehr geehrte Frau Bundesrätin
Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin (Laura Sadis)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister (von Mendrisio Carlo Croci)
Sehr geehrte Damen und Herren Staats- und Regierungsräte
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen aus dem National- und Ständerat
Sehr geehrte Gäste
Sehr geehrte Damen und Herren

Wenn Sie in der Eingangshalle des Parlamentsgebäudes stehen und zur Kuppel hinaufblicken, sehen Sie die Wappenscheiben aller Kantone, die sich um das von Eichenlaub umrankte Schweizerkreuz herum gruppieren. Auf zwei Schriftbändern - ober- und unterhalb des Kreuzes - steht zu lesen: „Unus pro omnibus – omnibus pro uno“. Für mich bringt diese Konfiguration aus Kantonswappen, Schweizerkreuz und Leitspruch auf sehr schöne und anschauliche Weise ein wichtiges, wenn nicht gar das zentrale, Strukturelement unseres Bundesstaates zum Ausdruck.

In veste di presidente del Consiglio degli Stati ho l'onore di parlare in nome di un'istituzione che non è solo tra i promotori di questa conferenza, ma che costituisce altresì una delle due colonne portanti dello Stato federale svizzero, vale a dire i Cantoni in qualità di Stati membri della Confederazione, sebbene l'importanza politica e istituzionale del Consiglio degli Stati superi di gran lunga il compito di rappresentare i Cantoni. Vi ringrazio sinceramente di avermi invitato, dandomi l'occasione di porgervi i migliori saluti e auguri da parte del Consiglio degli Stati e di rivogervi un breve discorso.

Das Thema Ihrer Konferenz lautet bekanntlich: „Föderalismus und neue territoriale Herausforderungen“.

Unter Föderalismus ist ganz allgemein ein Prinzip zu verstehen, nach welchem eine Organisation, vor allem eine politische Gemeinschaft, vorzugsweise ein Staat, in Untereinheiten gegliedert ist. Diese sollen grösstmögliche Autonomie sowie einen substantiellen Handlungsspielraum haben und am Willensbildungsprozess der oberen Einheit teilnehmen. Staaten schliessen sich zu einem Bund zusammen, soweit dies zur Stärkung nach innen und nach aussen erforderlich ist. Die tieferen Gründe hiefür sind verschiedenartig, sie können in der Geschichte, der Kultur, der Geographie oder anderweitig begründet sein. Unabdingbar für den Föderalismus sind das Subsidiaritäts- und das Solidaritätsprinzip, letzteres verstanden als Verhaltensmaxime nicht nur zwischen den Gliedstaaten, sondern auch zwischen dem Zentralstaat und den Gliedstaaten.

Tout Etat fédéral n’est pas forcément homogène. Au contraire, le fédéralisme crée une « unité dans la diversité » ; il unit la campagne à la ville, les petits territoires aux grands espaces, les Histoires, les langues, les cultures, les mentalités. Ce n’est pas un hasard si les principes fondamentaux du fédéralisme ont marqué les différentes étapes ayant mené la République helvétique de 1798 à l’Acte de Médiation de 1803, puis à la Confédération d’Etats de 1815 et enfin à l’Etat fédéral de 1848. Le pacte que les Suisses ont conclu a permis de renforcer leur position vis-à-vis de l’extérieur et de maintenir la paix et la stabilité à l’intérieur de leurs frontières.

Naturellement, le fédéralisme n’est pas immuable ; c’est notamment vrai en ce qui concerne le principe de subsidiarité. Il faut sans cesse se demander quelles tâches sont dévolues aux pouvoirs publics, et surtout s’il appartient à la Confédération ou aux cantons d’assumer ces tâches.

Zentral sind nun aber und gerade in der heutigen Zeit die territorialen Herausforderungen des Föderalismus. Es handelt sich dabei um Entwicklungen, Zustände und Ereignisse, welche auf die föderalen Einheiten, den Zentralstaat wie die Gliedstaaten, einwirken und diese beeinflussen. Als solche Einflussfaktoren sind etwa zu erwähnen:

  1. die Globalisierung und Internationalisierung;
  2. die gewaltige Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien;
  3. die – unterschiedliche – wirtschaftliche Entwicklung;
  4. die Mobilität, sei es der Privaten, sei es der Unternehmen.

Und diese Einflussfaktoren führen dazu, dass die (staats-) rechtlichen Gebilde in zunehmendem Masse nicht mehr deckungsgleich sind mit den faktischen. Die Schweiz ist gewiss nach wie vor ein souveräner Staat, doch wird diese Souveränität zwar nicht als solche, wohl aber in quantitativer Hinsicht eingeschränkt. Insbesondere haben wir zur Kenntnis zu nehmen, dass die Europäische Union zwar auch gewissen Veränderungen unterworfen ist (und dies gerade heute), dass sie aber als solche auf Dauer Bestand haben wird und dass wir uns daher im Rahmen eines angemessenen rechtlichen Verhältnisses mit ihr zu arrangieren haben. Wir haben uns diesbezüglich für den Bilateralismus entschieden, müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass dieser auch seine Stolpersteine und Grenzen hat. Ohne einem Automatismus betreffend Übernahme von EU-Recht das Wort zu reden, werden wir wohl kaum darum herumkommen, angesichts der schnellen Entwicklung des EU-Rechts auch in denjenigen Bereichen, welche Gegenstand der bilateralen Verträge sind, in der „Bewirtschaftung“ dieser Verträge sowie beim Abschluss neuer Verträge über gegenüber heute flexiblere Mechanismen, also auch über institutionelle Fragen nicht nur nachzudenken, sondern über solche auch zu verhandeln.

Im Vordergrund des Konferenzthemas stehen nun aber zweifelsohne die territorialen Herausforderungen im Innenverhältnis. Und hier stellt sich logischerweise die Frage, ob bzw. wie der Diskrepanz zwischen den „rechtlichen und faktischen Verhältnissen“, das heisst zwischen den Kantonen in ihren heutigen Grenzen und den diese Grenzen überschreitenden und überschneidenden Regionen, zu begegnen ist.

Da un punto di vista teorico sembrerebbe logico far coincidere le realtà di fatto con le realtà di diritto. Accanto alle discussioni sulle unificazioni di Appenzello Interno e Appenzello Esterno e di Obvaldo e Nidvaldo, negli anni Novanta si è proposto anche di unificare i Cantoni di Ginevra e Vaud in un Cantone del Lemano, i Cantoni della Svizzera centrale in un Cantone della Svizzera Centrale nonché i Cantoni di Argovia, Basilea Campagna, Basilea Città e Soletta in un Cantone della Svizzera Nordoccidentale. Nella stessa direzione andava anche il progetto di Avenir Suisse di istituire regioni metropolitane.

Diese Diskussionen sind heute, wenn ich dies richtig sehe, wieder abgeklungen. Die kantonalen Grenzen scheinen offensichtlich resistent zu sein. Veränderungen, welcher Art auch immer, in den Gebieten der Kantone sind nur möglich auf dem Weg von unten nach oben, keineswegs aber von oben verordnet. Auch die NFA, die ja weit über ein finanzpolitisches Projekt hinausging und von hoher staatspolitischer Bedeutung ist, hat an den staatsrechtlichen Einheiten der Kantone nicht gerüttelt. Wichtig erscheint ein Zweifaches.

  1. Erstens: Die „regional zusammenhängenden“ Kantone müssen in denjenigen Bereichen, in welchen sie deckungsgleiche Interessen haben, noch stärker als bisher, allenfalls auch institutionell, allenfalls auch unter Einbezug der Parlamente, zusammenarbeiten.
  2. Und zweitens und vor allem: Es ist durch die entsprechenden Politiken, insbesondere Verkehrspolitik, Raumordnungspolitik, Umweltpolitik, Regionalpolitik, Steuerpolitik, dafür zu sorgen, dass die Berg- und Randregionen nicht nur Lebens-, sondern auch Wirtschaftsräume sind. Wenn die Menschen bei uns wohnen ist es gut; wenn sie bei uns auch noch Arbeit finden, ist es noch besser.

Ich habe einleitend darauf hingewiesen, dass die Stellung des Ständerates weit über die Vertretung der Kantone hinausgeht. Dem Ständerat ist staatspolitisch vor allem aufgetragen, für die Kohärenz in unserem Land besorgt zu sein und dazu gehört vor allem auch unser föderaler Staatsaufbau. Daher ist nach meiner Auffassung gerade bei diesen angesprochenen Politikbereichen der Ständerat ganz besonders gefordert, indem er bei der einschlägigen Gesetzgebung insbesondere auch diesen föderalen Aspekten Rechnung trägt.

Ich wünsche Ihnen einen anregenden zweiten Konferenztag und bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.