<p>Bern, 2. Feb. (sda) Der Baselbieter Nationalrat und SD-Zentralpräsident Rudolf Keller soll wegen seines Boykott-Aufrufs gegen jüdische Geschäfte nicht vor den Richter müssen. Im Gegensatz zum Nationalrat hat die Rechtskommission des Ständerates mit 7 zu 1 Stimmen die Aufhebung seiner Immunität abgelehnt.</p>

Keller hatte am 3. Juli 1998 einen Aufruf der Schweizer Demokraten "zum Amerika-Boykott" erlassen: "Heute appellieren wir an alle Schweizerinnen und Schweizer, sämtliche amerikanischen und jüdischen Waren, Restaurants und Ferienangebote solange zu boykottieren, bis diese gemeinen und völlig unberechtigten Angriffe und Klagen gegen die Schweiz, Schweizer Firmen und Banken aufhören! Wir lassen uns nicht mehr erpressen und schreiten zur Tat!"

Fahrlässig gehandelt

Nach Auffassung des Nationalrates hat Keller mit diesem Aufruf die Rassismus-Strafnorm verletzt. Mit 94 zu 45 Stimmen hob die grosse Kammer im vergangenen Dezember die parlamentarische Immunität ihres Kollegen auf, um eine Strafverfolgung zu ermöglichen. Mit 7 zu 1 Stimmen beantragt die Rechtskommission des Ständerates nun aber, diesen Entscheid umzustossen.

Der Nationalrat habe die Debatte zu emotional geführt, sagte Kommissionspräsidentin Christiane Brunner (SP/GE) am Dienstag vor der Presse. Die Bedingungen für die Aufhebung der Immunität seien nicht seriös genug erörtert worden. Keller habe offensichtlich fahrlässig gehandelt und im übrigen seinen Appell nachträglich in der Presse korrigiert. Die Ständeratskommission zweifle deshalb daran, dass er verurteilt werden könnte. In einem solchen Fall sei die Immunität nach den geltenden Richtlinien nicht aufzuheben.

Bei Differenz immun

Folgt der Ständerat in der Märzsession dem Antrag seiner Kommission, kommt das Geschäft noch einmal zurück in den Nationalrat. Beharrt dieser auf der Aufhebung der Immunität, befasst sich erneut der Ständerat mit dem Geschäft. Bekräftigt auch er seine Position, bleibt Keller vor der Strafverfolgung geschützt.

sda/ats 02.02.1999