Ziel des in der Differenzbereinigung stehenden CO2-Gesetzes ist es, den Ausstoss des wichtigsten Treibhausgases Kohlendioxid bis 2010 um zehn Prozent gegenüber 1990 zu verringern und so internationale Verpflichtungen zu erfüllen. Wird dieses Ziel mit politischen und freiwilligen Massnahmen in Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft absehbar nicht erreicht, soll frühestens 2004 eine CO2-Abgabe von maximal 210 Franken pro Tonne erhoben werden.
Ein politischer Entscheid
Strittig zwischen den Räten ist einzig, wer den Startschuss zu dieser Abgabe geben soll. Im Gegensatz zu Ständerat und Bundesrat hatte der Nationalrat die Kompetenz im vergangenen Herbst mit 85 zu 75 Stimmen dem Parlament zugeschanzt. Der Ständerat hielt aber im Dezember mit 22 zu 14 Stimmen an der Zuständigkeit der Landesregierung fest. Nach dem Antrag ihrer Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek) soll nun auch die grosse Kammer hart bleiben.
Die Auslösung der CO2-Abgabe sei ein wichtiger politischer Entscheid, der in die Hand des Gesetzgebers gehöre, sagte Urek-Präsident Ulrich Fischer (FDP/AG) am Dienstag vor der Presse. Ob die im Gesetz aufgeführten Bedingungen dereinst erfüllt seien, müsse interpretiert werden. Wenn sich die Verhältnisse oder Ansichten änderten, müsse das Parlament dem Rechnung tragen können. Seine Zuständigkeit erhöhe auch die Chancen des Gesetzes in einer allfälligen Referendumsabstimmung.
Kein falsches Signal nach aussen
Für die Kommissionsminderheit und Bundesrat Moritz Leuenberger ist die Einführung der CO2-Abgabe klar eine Vollzugsaufgabe, die der Exekutive zusteht. Die Wirtschaft müsse sich darauf verlassen können, was geschieht. Der Nationalratsbeschluss sei ein falsches Signal nach aussen, denn er wecke Zweifel am Willen des Parlaments, mit der CO2-Abgabe ernst zu machen. Sollten sich die Verhältnisse ändern, könnten die Räte mit einer parlamentarischen Initiative das Gesetz ändern.
Neben dem CO2-Gesetz sind in den Räten auch Projekte für eine zweckgebundene Energieabgabe und für einen ersten Schritt zur ökologischen Steuerreform hängig. In der Urek wurde laut Fischer die Frage aufgeworfen, ob die Schlussabstimmung über das CO-Gesetz bis zur Bereinigung dieser Vorhaben im Zusammenhang mit der Energie-Umwelt- und der Solarinitiative sistiert werden sollte. Bundesrat Leuenberger riet aber von einer Verzögerung ab.
sda/ats 16.02.1999