<p>Bern, 23. Feb. (sda) Das Internationale Olympische Komitee (IOC) wird die Mehrwertsteuer (MWST) bezahlen. Nach dem Rückzug des IOC-Gesuches hat die Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrates beschlossen, die Steuerbefreiung aus dem Mehrwersteuergesetz zu streichen.</p>

Der Bundesrat hatte das IOC im September 1998 rückwirkend auf Anfang 1995 von der MWST befreit und dem Parlament beantragt, dies im Gesetz dauerhaft zu verankern. Der Ständerat stimmte in der vergangenen Herbstsession murrend zu. Die WAK des Nationalrates folgte ihr mit 12 zu 11 Stimmen, doch zog das IOC sein Gesuch noch vor der für März traktandierten Behandlung in der grossen Kammer zurück.

Einstimmig bei zwei Enthaltungen beschloss die WAK nun auf Antrag des Bundesrates, die rund jährlich rund zwei Millionen Franken ausmachende Steuerbefreiung des IOC aus dem MWST-Gesetz zu streichen. Folgt ihr das Plenum, wird laut WAK-Präsident Georg Stucky (FDP/ZG) auch der Ständerat auf seinen Beschluss zurückkommen.

Kein Konnex mit Sion

Die Steuerbefreiung wurde in der Öffentlichkeit harsch kritisiert, nachdem das IOC wegen der Korruptionsskandale in die Schlagzeilen geraten war. Bundesrat Adolf Ogi setzte sich aber vehement dafür ein, weil er die Kandidatur Sions für die Winterspiele 2006 in Gefahr sah. Nach Auskunft Stuckys schätzte der VBS-Chef die Lage allerdings falsch ein. In seinem Rückzugsbrief an den Bundesrat habe des IOC klargestellt, dass es nie einen Konnex zwischen der Steuerbefreiung und der Vergabe der Spiele gegeben habe.

Vorläufig gilt noch die Steuerbefreiung, die der Bundesrat - direkt gestützt auf die Bundesverfassung - per Verordnung beschlossen hatte. Laut Stucky ist noch offen, auf welchen Zeitpunkt und mit welchen Modalitäten sie aufgehoben wird. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) sei beauftragt worden, eine faire Lösung zu suchen. Wenn das IOC zum Nachzahlen der Steuer verpflichtet werde, treffe dies auch zahlreiche Lieferanten, die den Vorsteuerabzug nicht hätten geltend machen können.

Kommission will Übersicht

Nach Auskunft Stuckys hat die WAK von Finanzminister Kaspar Villiger eine Übersicht über die Praxis bei der Steuerbefreiung internationaler Organisationen verlangt. Aufgrund eines Bundesbeschlusses vom Juni 1956 sind zurzeit 62 Organisationen mit oder ohne Sitzabkommen von der einen oder der andern Steuer befreit.

sda/ats 23.02.1999