Bern, 26. März (sda) Die Kantone sollen auch für die Arztpraxen Globalbudgets festsetzen können. Die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) stellt sich damit gegen den Ständerat, der diese Massnahme zur Kostensenkung im Gesundheitswesen für noch nicht spruchreif hält.

Die SGK habe sich mit 10 zu 8 Stimmen für Globalbudgets im ambulanten und teilstationären Bereich ausgeprochen, sagte Präsident Paul Rechsteiner (SP/SG) am Freitag vor der Presse. Die Mehrheit stütze sich auf die jüngsten Informationen des Konkordates der Krankenversicherer (KSK), wonach die Kosten gerade in der ambulanten Medizin explodiert seien.

Bei der ersten Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) ging die SGK im Gegensatz zum Ständerat weitgehend auf die Vorlage des Bundesrates zurück. Mit 13 zu 1 Stimme bei 5 Enthaltungen beschloss sie, dafür zu sorgen, dass künftig Krankenkassen, die sich wie die Visana aus einzelnen Kantonen zurückziehen, einen Teil ihrer Reserven in den Insolvenzfonds geben müssen. Gemäss einem Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes fehlt für solche Zwangszahlungen die gesetzliche Grundlage.

Die SGK diskutierte ferner über den Vertragszwang der Krankenversicherer und eine Neugestaltung des Risikoausgleichs, verschob aber Entscheide auf später. Dagegen beschloss sie, mit einer Kommissionsinitiative das Konkursprivileg der Sozialversicherungen wieder einzuführen.

sda/ats 26.03.1999