Bern (sda) Bei der Energieabgabe soll der Nationalrat dem Ständerat auf halbem Weg entgegen kommen. Seine Kommission schlägt neu einen Satz von 0,4 Rappen pro Kilowattstunde vor. Das Plenum entscheidet am Dienstag.

Um während einer gewissen Zeit die erneuerbaren Energien, die rationelle Energienutzung und die Wasserkraft zu fördern, hatte der Nationalrat eine Abgabe von 0,6 Rappen auf nicht erneuerbaren Energien beschlossen, was rund 900 Millionen pro Jahr einbrächte. Demgegenüber liess es der Ständerat in zwei Runden bei 0,2 Rappen oder 300 Millionen bewenden.

Nach Auskunft ihres Präsidenten Ulrich Fischer (FDP/AG) entschied sich die Kommission nun für einen Kompromiss bei 0,4 Rappen bzw. 600 Millionen. Sie zog diesen Satz mit 9 zu 8 Stimmen den 0,6 Rappen und mit 13 zu 10 Stimmen den 0,2 Rappen des Ständerates vor. Die unterlegenen Minderheiten halten im Plenum an ihren Anträgen fest.

Während zwanzig Jahren: Mit 14 zu 9 Stimmen beharrte die Nationalratskommission darauf, die voraussichtlich 2001 in Kraft tretende Energieförderabgabe während 20 Jahren zu erheben. Der Ständerat hatte eine Geltungsdauer bis 2010 mit der Möglichkeit einer Verlängerung um höchstens fünf Jahre beschlossen.

Nach dem Beschluss beider Räte sollen für Produktionsprozesse, die in hohem Masse den Einsatz nicht erneuerbarer Energien erfordern, Erleichterungen gewährt werden. Im Sinne des Ständerates beantragt die Nationalratskommission nun, dass der Bundesrat in Härtefällen auch anderen energieintensiven Unternehmen (z.B. Bergbahnen) entgegen kommen kann.

Auch Erwerbslose entlasten:Auch bei der "grossen" Energie-Lenkungsabgabe, die um das Jahr 2004 die Basis zu einer ökologischen Steuerreform legen soll, näherte sich die Kommission dem Ständerat an: Der Ertrag dieser Abgabe soll zur Senkung der obligatorischen Lohnnebenkosten verwendet werden - und nicht zur Entlastung von obligatorischen Sozialversicherungsprämien allgemein.

Damit fallen bei der Entlastung insbesondere die Kopfprämien der Krankenversicherung ausser Betracht. Neu schlägt die Nationalratskommission deshalb vor, dass das Gesetz für Personen ohne Erwerbseinkommen eine andere Art der Rückerstattung vorsehen kann.

sda/ats 23.09.1999