Das Taggeld soll von 300 auf 400 Franken erhöht werden, was die Teuerung seit der letzten Anpassung vor zehn Jahren ausgleicht. Die jährliche Zulage für die beiden Ratsvorsitzenden möchten die Büros von 20 000 auf 40 000 Franken verdoppeln, jene für die vier Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten von 5000 auf 10 000 Franken.
Auch den Ruf der Parteien nach höheren Beiträgen des Bundes an die Kosten ihrer Fraktionssekretariate haben die Büros erhört, wie Alessandro Delprete von den Parlamentsdiensten am Montag mitteilte. Sie beantragen, den Grundbeitrag pro Fraktion von 60 000 auf 90 000 Franken und den Zustupf pro Fraktionsmitglied von 11 000 auf 16 500 hinaufzusetzen.
Staatspolitische Gründe
Die Generalsekretäre der vier Bundesratsparteien hatten sich aus staatspolitischen Gründen für eine Erhöhung der Fraktionsbeiträge stark gemacht. Die Parteien müssten über ausreichende Mittel verfügen, um in der parlamentarischen Arbeit nicht zu stark auf die Hilfe von Parlamentsdiensten, Verbänden und Lobbyisten angewiesen zu sein.
Die Verbesserungen kosten den Bund gegen 3,8 Millionen Franken. Davon entfallen 1,85 Millionen auf das Taggeld der Nationalräte und 310 000 Franken auf das Taggeld der Ständeräte, 60 000 Franken auf die Zulagen für die Präsidenten und die Vize sowie 1,56 Millionen auf die Fraktionsentschädigungen. Die Taggelderhöhung für die Ständeräte belastet mit 720 000 Franken die Kantone.
Die parlamentarische Initiative der Ratsbüros wird von beiden Kammern in der bevorstehenden Herbstsession behandelt.
sda/ats 28.08.2000