<p>Bern (sda) Die 5. IV-Revision kommt in der Sozialkommission (SGK) des Nationalrates nur langsam voran. Vor allem zur Früherfassung und zur Frühintervention hat die SGK noch viele Fragen. Das Problem der Finanzierung hat sie zurückgestellt.
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Dass die 5. IV-Revision für die Wintersession nicht behandlungsreif wird, war schon seit einiger Zeit klar. Angesichts der Flut von Anträgen braucht es laut SGK-Präsidentin Christine Goll (SP/ZH) sogar einen Sondereffort, um die Vorlage im Frühjahr ins Plenum zu bringen.

Eintreten auf das Gesetz und auf die Zusatzfinanzierung mit einem Mehrwertsteuer-Zuschlag hatte die SGK bereits früher beschlossen. Alle Finanzierungsfragen sollen nun erst am Schluss geregelt werden. Ausgesetzt wurde deshalb auch die Beratung über eine Beitragserhöhung um 1 Lohnpromille, die der Bundesrat mit der Gesetzesrevision beantragt.

Schwergewichtig behandelte die SGK die Bestimmungen zur Früherfassung und Frühintervention. Obschon sie dabei weitgehend dem Modell des Bundesrates folgte, bestellte sie bei der Verwaltung zusätzliche Informationen. Laut Goll ist insbesondere nicht klar, zu welchem Zeitpunkt die verschiedenen Akteure auf den Plan treten sollen.

Mit der 5. IV-Revision will der Bundesrat die Zahl der neuen IV-Renten um 20 Prozent senken. Der Zugang zur Rente soll erschwert, die Wiedereingliederung gefördert werden. Zusammen mit der Zusatzfinanzierung soll die Revision das heute mit jährlich 1,6 Milliarden defizitäre und mit über 6 Milliarden verschuldete Sozialwerk ins Lot bringen.