<p>Bern (sda) Die Sanierung der Invalidenversicherung darf den AHV-Fonds nicht aushöhlen. Die Ständeratskommision für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) schlägt dem Plenum einstimmig eine Lösung vor, die Links und Rechts zufriedenstellen soll.
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Nach dem Konzept der SGK wird die Mehrwertsteuer für sieben Jahre zugunsten der IV proportional erhöht: beim Normalsatz um 0,5 Prozentpunkte auf 8,1 Prozent, beim reduzierten Satz um 0,2 Prozentpunkte auf 2,6 Prozent und bei der Hotellerie um 0,2 Prozentpunkte auf 3,8 Prozent.

Laut Christoffel Brändli (SVP/GR) dürfte dies ungefähr das jährliche Defizit der IV von 1,5 Milliarden Franken decken. Noch nicht gelöst ist damit aber das Problem, dass eine mittlerweile auf rund 10 Milliarden gewachsene IV-Schuld den AHV-Ausgleichsfonds belastet.

Zinsen für die AHV

Die SGK schlägt nun vor, für die IV einen eigenständigen Ausgleichsfonds zu schaffen. In diesen soll die AHV 5 Milliarden Franken überweisen. Damit die AHV nicht ausgehöhlt wird, soll die IV-Schuld entgegen früheren Plänen nicht gestrichen, sondern im AHV-Ausgleichsfonds belassen werden.

Diese Schuld, die Ende 2009 zwischen 12 und 15 Milliarden ausmachen dürfte, muss zugunsten der AHV verzinst werden. Ein Drittel der jährlichen Zinsbelastung oder durchschnittlich 122 Millionen übernimmt die Invalidenversicherung, zwei Drittel oder 243 Millionen bezahlt der Bund.

Nur als Ganzes

Nach Meinung der SGK muss die Mehrwertsteuererhöhung, für die es die Zustimmung von Volk und Ständen braucht, mit der Schaffung des IV-Ausgleichsfonds verknüpft werden. Mit zum Konzept gehört zudem der Auftrag an den Bundesrat, dem Parlament spätestens Ende 2012 die Botschaft für eine 6. IV-Revision vorzulegen.

Für diese Lösung seien die Linke wie die Rechte Kompromisse eingegangen, sagte SGK-Präsidentin Erika Forster (FDP/SG) vor den Medien. Die SP habe sich insbesondere eine längere Befristung gewünscht. Laut Brändli wich die SVP in der Kommission von ihrem Grundsatz ab, der IV keinerlei Mehreinnahmen zu verschaffen.

Der Ständerat befasst sich in der Wintersession mit dem Geschäft. Dieses muss anschliessend zurück in den Nationalrat. Dieser hatte im März nach taktischem Hin- und Her eine Mehrwertsteuererhöhung in der Gesamtabstimmung verworfen, weil der Rat auf die von FDP und CVP strikt geforderte Befristung verzichtet hatte.