Die ständerätliche SGK hatte im Grundsatz einem indirekten Gegenvorschlag zugestimmt, den eine Arbeitsgruppe aus FDP, SP und Grünen ausgearbeitet hatte. Doch am Freitag lehnte die nationalrätliche Schwesterpartei den Vorschlag mit 10 zu 8 Stimmen ab, weil dieser Kiffen für Erwachsene straffrei erklären will. (05.470 )
Nun ist wieder die ständerätliche Kommission am Zug. Sie entscheidet Anfang nächster Woche unter Zeitdruck über das weitere Vorgehen. Denn die Frist zur Behandlung der Volksinitiative läuft am 13. Juli ab. Sie kann nur um ein Jahr verlängert werden, wenn bis dann zumindest ein Rat einen Gegenvorschlag beschlossen hat.
Die SGK des Ständerates will den Initianten entgegenkommen. Anbau, Besitz und Konsum von Cannabis durch über 18-Jährige soll nicht länger zu bestraft werden. Vorausgesetzt wird, dass es nur um den Eigenkonsum geht und Dritte nicht geschädigt werden. Weiterhin nicht erlaubt wäre der Verkauf von Cannabis.
Die Initiative will den Konsum psychoaktiver Substanzen der Hanfpflanze sowie Besitz, Erwerb und Anbau für den Eigengebrauch straffrei erklären. Eine Altersgrenze fehlt, doch muss der Bund dem Jugendschutz «angemessen» Rechnung tragen. Anstelle eines Verkaufsverbots verlangt die Initiative Bundesvorschriften für den Handel. (06.106 )
Hand zur Entkriminalisierung des Cannabis-Konsum hatte der Ständerat schon 2004 geboten. Der Nationalrat lehnte jene Gesetzesrevision aber ab. Er lancierte eine Teilrevision, die im Wesentlichen die heutigen vier Säulen Prävention, Therapie, Überlebenshilfe und Repression festschreibt. Diese Vorlage ist in
der Differenzbereinigung.
15. Februar 2008