Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. März 2018 die Botschaft zur
Steuervorlage 17 (18.031) verabschiedet. Er will mit der Vorlage, auch aufgrund der internationalen Entwicklungen im Unternehmenssteuerbereich, zügig Verbesserungen für in- und ausländische Unternehmen schaffen. Ausgangspunkt der Reform ist die Abschaffung der international nicht mehr akzeptierten Regelungen für kantonale Statusgesellschaften.
In der Sommersession 2018 hat der Ständerat entschieden, die Steuervorlage 17 mit der AHV-Sanierung zu verknüpfen. Dieses Vorgehen soll der Unternehmenssteuerreform zum Durchbruch verhelfen und die Altersvorsorge entlasten. Den Deal hat die Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerats aufgegleist. Finanzminister Ueli Maurer sprach von einem «kleinen Kunstwerk des politischen Kompromisses». Tatsächlich zeigten sich Linke und die bürgerliche Mitte geeint, wenn auch ohne Enthusiasmus.
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Die
Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hat mit der Detailberatung zur
Steuervorlage 17 (18.031) am 14.8. 2018 begonnen und zu einigen zentralen Fragen Entscheidungen gefällt. Bislang folgt sie dem Ständerat in allen Punkten, so auch bei der sozialen Kompensation über die AHV als auch bei der Dividendenbesteuerung. Die Detailberatung wird an der Sitzung vom 3. September abgeschlossen.
Quellen: Medienmitteilung des Bundesrates vom 21.03.2018, SDA-Meldung: Debatte im Ständerat, 07.06.2018, Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) vom 14.08.2018