Gentili Signore , egregi Signori,
vi saluto molto cordialmente e vi ringrazio dell’invito che ho accolto con piacere, poiché esso rappresenta non soltanto un omaggio alla vostra giornata della memoria, bensì rientra pure perfettamente nelle priorità che mi sono posta, il primo dicembre scorso, al momento della nomina a presidente del Consiglio nazionale.
Nel mio primo discorso ho infatti delineato i miei intendimenti: come sapete oltre che a programmare e dirigere i lavori della camera bassa, la presidente ha pure il compito di ricevere gli ospiti – presidenti di parlamenti esteri, ambasciatori accreditati in Svizzera –, di ricambiare le visite e naturalmente di rispondere agli inviti – numerosi – che provengono da associazioni ed istituzioni pubbliche e private di tutta la Svizzera.
Pendant cette année de présidence, je me suis donné pour objectif de donner de la visibilité aux associations qui représentent des minorités, qui œuvrent pour améliorer la qualité de la vie de la population et qui basent leur action sur le bénévolat. Ce travail de base est trop souvent méconnu et intéresse peu les mass-médias. Je suis heureuse de souligner aujourd’hui, en tant que première citoyenne de ce pays, l’importance de votre engagement pour la communauté.
Je connais depuis des années des représentants de votre peuple et de votre culture: le Tessin abrite en effet une grande communauté syro-orthodoxe. Cette communauté fait partie de la réalité de notre canton transalpin et elle participe activement à la construction de notre société tant du point de vue économique et social que du point du vue politique.
En cette journée de la mémoire, permettez-moi de vous exprimer la reconnaissance de la Confédération pour votre contribution à un mieux vivre ensemble.
Meine Damen und Herren
Obwohl sich die internationale Gemeinschaft seit Jahrzehnten bemüht, sind Diskriminierung und Nicht-Anerkennung von ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten auch in unserer heutigen Zeit immer wieder Auslöser von innerstaatlichen Konflikten, aber auch Quelle für eine Vielzahl von kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Staaten. Traurige, aktuelle Beispiele gibt es genug. Nüchtern betrachtet, hat sich in den letzten 60 Jahren seit die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ verabschiedet worden ist, der Schutz der Minderheiten wohl nur punktuell verbessert, wenn überhaupt. Das mag mitunter auch daran liegen, dass die globalisierte und multikulturelle Welt neue Herausforderungen an den Minderheitenschutz stellt.
Diese Tatsache beschäftigt auch die Schweiz als klassisches Einwanderungsland ganz konkret. Aus dem viersprachigen Land ist längst ein vielsprachiges Land geworden. Es kommen neue Minderheiten dazu, ursprüngliche Minderheiten werden kleiner: Ich denke an unsere romanisch sprechenden Mitbürgerinnen und Mitbürger. Noch 1990 gab es etwa gleich viele Menschen rätoromanischer wie albanischer Muttersprache. Seither hat sich der Anteil der albanisch sprechenden Minderheit fast verdreifacht, während sich seither der Anteil der Rätoromanen noch verringert hat.
Und trotzdem: Seit anderthalb Jahrhunderten – und dies nach heftigen Religionskriegen – bemüht sich die Schweiz Konflikte zwischen den Kulturen und Religionen friedlich und einvernehmlich zu lösen. So steht bereits in der Präambel zur Bundesverfassung der Grundsatz, dass wir den Willen haben, „in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung die Vielfalt in der Einheit zu leben“ und „dass sich die Stärke des Volkes am Wohl der Schwachen misst“. Es werden nicht nur sprachliche, religiöse und kulturelle Minderheiten von unserer Verfassung geschützt, sondern auch Bewohnerinnen und Bewohner in schwierigeren geografischen Verhältnissen, Berufszweige mit unsicherem Einkommen sowie die sozial oder gesundheitlich schwächeren Mitglieder unserer Gesellschaft. Und die Schweiz entwickelte Instrumente, die den religiösen, kulturellen und sprachlichen Frieden wahren sollen: Es sind dies demokratische Mitwirkungsrechte, der Minderheitsschutz und der Wille zu Kompromissen. Die Schweiz versteht sich als Willensnation, welche den politisch verstandenen Staatsbürger in den Mittelpunkt stellt.
Hinter diesem Staatskonzept und diesem Staatsverständnis steckt viel Arbeit. Denn auch wenn wir es im Grunde wissen, müssen wir uns immer wieder bewusst werden, dass die Vielfalt den Reichtum der Schweiz ausmacht, und dass wir zu diesem Reichtum Sorge tragen müssen.
Wie Sie vielleicht wissen, hat das Parlament vor rund anderthalb Jahren ein Sprachengesetz ausgearbeitet und verabschiedet, weil es sich im Gegensatz zur Landesregierung um die sprachlichen Minderheiten sorgte. Das Gesetz regelt den Gebrauch der Amtssprachen, fördert Verständigung und Austausch und unterstützt die mehrsprachigen Kantone bei ihren besonderen Aufgaben. Italienisch und Rätoromanisch werden als Landessprachen geschützt. Besonderes Augenmerk schenkt das Sprachengesetz auch dem Sprachgebrauch innerhalb Bundesverwaltung. Bislang stand es damit nicht zum Besten, obschon gerade unsere Verwaltung in dieser Hinsicht eine Vorbildfunktion übernehmen müsste.
Derzeit ist das Parlament daran, ein neues Kulturgesetz zu schaffen. Grundlage dazu ist der Kulturartikel in der Bundesverfassung aus dem Jahr 2000. Mit dem Gesetz wird der Bund unter anderem verpflichtet, kulturelles Erbe zu bewahren und den Austausch zwischen den kulturellen und sprachlichen Gemeinschaften in der Schweiz zu fördern.
Sie sehen, die Schweiz tut etwas für Ihre Vielfalt. Aber kein Gesetz bringt etwas, wenn es nicht auch umgesetzt wird. Das wissen Sie, liebe Suryoye, wohl am besten. All die in der Vergangenheit verfassten Dekrete, Vereinbarungen und Kollektivrechte, welche Ihnen die Ausübung Ihres Kultus hätten garantieren sollen, wurden nicht umgesetzt, sondern zunehmend ausgehöhlt.
Meine Damen und Herren
Gesetze sind notwendig. Aber viel wichtiger ist ein Umdenken. Vielfalt soll nicht als Gefahr für die Einheit eines Landes verstanden werden, sondern als positiver Wert, als geistiges und soziales Kapital und als Quelle von Kreativität und gegenseitigem Lernen. Vielfalt bedeutet eine grosse Chance. Wenn verstanden würde, welchen Wert zum Beispiel das Kloster von Mor Gabriel nicht nur für die syrisch-orthodoxe Gemeinschaft darstellt, sondern für alle Menschen der Region und des Landes, wäre eine Basis für mehr Verständigung gelegt. Damit hätte ein Gerichtsverfahren, welches das Kloster mit Enteignung und Auflösung des Klosterbetriebes bedroht, kaum mehr eine Chance. Das mag im Moment noch eine Vision sein, es lohnt sich aber immer für Visionen zu kämpfen.
Ich bin überzeugt, dass die Schweiz – als konkretes Beispiel der Zusammenarbeit und des friedlichen Zusammenlebens verschiedener kultureller, sprachlicher und religiöser Gruppen – mithelfen könnte, Minderheitsprobleme in anderen Ländern zu lösen und einen Dialog der Kulturen zu fördern. Ich wünschte mir, unser Land könnte hierbei eine noch aktivere Rolle übernehmen.