Es gilt das gesprochene Wort
Sehr geehrte Konferenzteilnehmerinnen, sehr geehrte Konferenzteilnehmer
Liebe Organisatorinnen, liebe Organisatoren
Meine Damen und Herren
Vor wenigen Wochen hat mich eine Zeitungsmeldung aufgeschreckt: Darin stand, dass ein grosse Schweizer Versicherungsgesellschaft nicht für Schäden haftet, die aus dem Umgang von gentechnisch veränderten Organismen entstehen. Neu daran ist, dass dies auch die Privathaftpflichtversicherten betrifft – also Menschen wie Sie und ich. Das hat mich irritiert und ich habe mich gefragt, ob die potenzielle Gefahr der Gentechnologie so gross ist, dass ein Versicherer die damit verbundenen Risiken ablehnen muss? Der im Artikel zitierte Experte belehrte mich zwar, dass ein Ausschluss der Haftung nichts mit der Gefährlichkeit zu tun hat, die Risiken müssten jedoch kalkulierbar sein. Offensichtlich sind es die Risiken, die von der Gentechnik ausgehen nicht. Sonst bestünde keinen Grund, eine Haftung für allfällige Schäden abzulehnen.
Meine Damen und Herren
Wenn sich Versicherungen auf die Gentechnologie nicht einlassen, so sollen es Konsumentinnen und Konsumenten erst recht nicht müssen: Sie sollen das Recht haben, selbst zu entscheiden, ob sie gentechnisch veränderte Lebensmittel essen wollen oder nicht; wie das in der die Genlex – dem Schweizer Gentechnikgesetz – verankert ist. Auch wenn Wissenschaftler immer wieder betonen, die Technik habe sich längst bewährt, die Skepsis sei unbegründet: Sie müssen sich gedulden. Denn es sollen nicht die Wissenschaftler, Politiker und Grosskonzerne sein, die uns zu sagen haben, was auf unseren Tisch kommt. Zumal gerade auch hier in der Schweiz weder in der Landwirtschaft noch bei den Konsumentinnen und Konsumenten ein Bedürfnis nach GVO im Lebensmittelbereich besteht. Wenn eine Ablehnung da ist, soll eine Nachfrage nicht erzwungen werden dürfen. Dieses marktwirtschaftliche Prinzip muss auch für die Gentechnik gelten.
Meine Damen und Herren
Die Schweiz hat in der Gentechnologie bis jetzt einen klugen Weg eingeschlagen: Das fünfjährige Moratorium, das noch bis Ende 2010 dauert, hat dafür gesorgt, dass die Schweizer Landwirtschaft „gentechnikfrei“ bleiben konnte und sich auch als solche hat positionieren können. Das ist ein grosser Vorteil für den kleinen Agrarmarkt Schweiz.
Vom Moratorium ist die Forschung nicht betroffen, Versuche in geschlossenen Systemen wie auch im Freien waren und sind möglich. Die Risiko- und Grundlagenforschung war übrigens ein Hauptgrund für das Moratorium. Sie muss sein, damit wir dereinst auf dieser Basis fundierte Entscheide treffen können. Unmittelbar nach in Kraft treten des Moratoriums, initiierte die Schweiz deshalb auch ein breit angelegtes, nationales Forschungsprogramm. Noch stehen die Resultate über Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen aus. Die Studien werden erst Mitte 2012 abgeschlossen sein. Die Schweizer Regierung hat darum vorgeschlagen, dass Moratorium um weitere drei Jahre zu verlängern. Sie begründet dies unter anderem damit, dass das Forschungsprogramm ohne übermässigen politischen Druck weitergeführt und abgeschlossen werden soll.
Und ich hoffe sehr, dass das Schweizer Parlament sich diesem Vorschlag anschliessen wird, obwohl es natürlich auch Widerstände gibt. Die Kritiker behaupten, das Moratorium behindere die Forschung. Sollten sich die Parlamentsmehrheit gegen eine Verlängerung des Moratoriums stellen, besteht eine grosse Chance, dass das Stimmvolk den Entscheid korrigiert. Ich kann mir gut vorstellen, dass das letzte Woche in Deutschland verhängte Anbau-Verbot der gentechnisch veränderten Maissorte Mon810 eine Signalwirkung haben wird.
In der Schweiz haben wir das das grosse Glück, dass die Stimmberechtigten bei bedeutenden Entscheiden, wie die Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen oder Saatgut eine ist, noch mitentscheiden können. Diese Möglichkeit der Mitsprache ist verglichen mit anderen Staaten ein Privileg. Ich glaube denn auch, dass die Schweiz – auch wenn sie ein kleines Land ist – Signale im Umgang mit GVO setzen kann. Wir müssen uns aber auch bewusst sein, dass die Schweiz ihre Interessen auch gegen aussen vertreten muss. Sie kann sich unter anderem mit anderen Staaten für eine einheitliche – und vor allem eindeutige – Deklarationspflicht von GVO einsetzen. Wenn es realistischerweise schon nicht möglich ist und möglich sein wird, Produkte mit gentechnisch veränderten Inhaltstoffen von den Regalen fernzuhalten, so müssen sie augenfällig deklariert werden – und nicht nur als Zutat in der klein gedruckten Liste.
Meine Damen und Herren
Wir wissen bei der Gentechnologie noch nicht, worauf wir uns einlassen. Die Risiken bei gentechnologisch veränderten Pflanzen sind noch zu gross. Lassen wir deshalb die Wissenschaftler weiter arbeiten. Es gibt keinen Grund zur Eile. Vielleicht sind wir in einigen Jahren klüger und können die Natur mit Hilfe des Wissens über die Gene und die Erbmasse besser verstehen und besser einsetzen, und das vielleicht auch ohne sie gentechnisch zu manipulieren.
Ich danke Ihnen.