Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen
Sehr geehrter Herr Bundesrat

 

„Am 12. September 1848 (…) verkündete der Kanonendonner die frohe Botschaft, dass der neue Bund angenommen worden ist. Das Herz wogt höher. Die Schweizernation ist endlich zum Wort gekommen.“ [1]So pathetisch schrieb die Neue Zürcher Zeitung vor 164 Jahren. Damals, am 12. September 1848 wurde die erste Bundesverfassung in Kraft gesetzt. Damit war der symbolische Schlusspunkt unter politische Auseinandersetzungen gesetzt, die die Schweiz fast auseinanderbrechen liessen. Die Auseinandersetzung zwischen Liberalen und Konservativen, der Konflikt zwischen Katholizismus und Reformierten gipfelte in bitteren Pressefehden, in den gewalttätigen Freischarenzügen und schlussendlich in einem eigentlichen Bürgerkrieg, dem Sonderbundskrieg. Nun, am 12. September gab es tatsächlich gute Gründe für grosse Worte: Die Schweiz als Nation, als eigentlicher Staat war geboren.
 

 

1848 setzte damit nicht nur einen Schlusspunkt unter die politische Krise, sondern markiert gleichzeitig den Startpunkt für die Entwicklung der modernen Schweiz. Das Ende des Alten war gleichzeitig der Beginn des Neuen.

 

Nur knapp zwei Monate arbeitete die Verfassungskommission an ihrem Entwurf, vom 16. Februar 1848 bis zum 8. April. Man stelle sich das heute vor, nur drei Monate um ein komplett neues Grundgesetz zu erarbeiten. Da blieb wohl kaum Zeit für Anhörungen, Studien, Gutachten und Vernehmlassungen. Umso mehr dürften die so genannten Verfassungsväter, allen voran die Herren Furrer, Ochsenbein, Munzinger, Kern und Druey in grossen Zügen gedacht, abgewogen, gerungen und entschieden haben. Auch die Tagsatzung arbeitete anschliessend ähnlich rasch: Bereits am 27. Juni wurde die Verfassung ohne wesentliche Änderung verabschiedet. Es folgten im Sommer die Volksabstimmungen in den Kantonen und am 12. September 1848 setzte die letzte Tagsatzung die neue Bundesverfassung in Kraft. Am 6. November trafen sich unsere Vorgänger, die neuen Parlamentarier beider Kammern in Bern zu ihrer ersten Sitzung. Vor dem Sitzungslokal des Ständerates bildeten uniformierte Knaben des Berner Waisenhauses eine Ehrengarde und nach der ersten Sitzung folgte ein grosses Bankett im Restaurant du Théâtre. Innert einem Dreivierteljahr war der neue Bundesstaat, war die neue Schweiz geboren.
Nicht nur symbolisch wurde ein Schlusspunkt unter die Konflikte der Vergangenheit gesetzt, auch inhaltlich war die aus der Krise entstandene Verfassung geeignet, das Land wieder zu vereinen. Die Existenz des Ständerates ist dafür der  lebendige Beweis.
Die Verfassung von 1848, und das unterstreicht die Weitsicht der Verfassungsväter, war nicht eine Verfassung der Sieger, es war eine Verfassung des Ausgleichs. Die radikalen Sieger des Sonderbundskrieges wünschten sich ein Einkammersystem mit einer Sitzverteilung nach Bevölkerungsgrösse, die Konservativen Kräfte wollten eine Fortsetzung des Tagsatzungssystems mit gleichberechtigten Deputierten der Kantone. Gefunden wurde eine salomonische Lösung, die bis heute Bestand hat: Die Kombination zweier, gleichberechtigter Kammern. In der Verfassungskommission wurde intensiv um diesen Kompromiss gerungen, doch schliesslich gelang es, das scheinbar unversöhnliche zu versöhnen. Dem Kommissionsprotokoll kann man entnehmen: „Durch Aufstellung des Zweikammersystems habe die Kommission die Absicht und das Streben an den Tag gelegt, den Anforderungen sowohl des natürlichen als des historischen Rechtes ein Genüge zu leisten. In der ersten Kammer werde der Nation ein gesetzliches Organ dargeboten, um ihren Willen kund zu thun, und in der Ständekammer erhielten die Kantone ein Mittel, ihre besondere Souveränität zur Geltung zu bringen.“[2]
Auch wenn die Verfassungsväter keine Propheten waren, bewies das von ihnen geschaffene System neben seiner Dauerhaftigkeit auch seine Anpassungsfähigkeit: War der Ständerat ursprünglich vor allem ein Instrument der Integration der katholischen Kantone in die moderne Schweiz, so hilft er heute vor allem der Zusammenführung der Interessen der ländlich und der städtisch geprägten Schweiz.
 

 

Als vor gut 160 Jahren unsere Institutionen, von den beiden Kammern, über den Bundesrat bis zum Bundesgericht – damals übrigens auch eine Milizbehörde – geschaffen wurden, weiter eine Geld- und Zollunion und das allgemeine Wahlrecht für Männer eingeführt wurden, die Niederlassungs- und Gewerbefreiheit postuliert wurde, katapultierte sich die Schweiz an die Front der Entwicklungen in Europa. Die Widerstände nicht nur im Inneren, sondern vor allem auch seitens der Nachbarstaaten waren gross. Aber die dynamische Entwicklung zum Aufbau einer neuen, modernen Schweiz war nicht mehr aufzuhalten und wurde, auch in den konservativen Kantonen, von breiten Bevölkerungsgeschichten mitgetragen. Es war die Zeit, in der auch ein eigentliches, schweizerisches Nationalgefühl entstand.
Wenn wir heute zurückschauen, schwingt dabei zu Recht eine zünftige Portion Bewunderung mit. Bewunderung über die Klugheit der damaligen Entscheide und über die Art und Weise, wie ein zerrissenes Land zusammenfand, Bewunderung über das austarierte föderalistische System, das gebaut wurde, Bewunderung über die Dynamik und Effizienz mit welcher der moderne Bundesstatt erschaffen wurde und nicht zuletzt Bewunderung darüber, mit welcher Offenheit und mit welchem politischen Mut sich unsere Vorfahren aufmachten, sich an die Spitze der europaweiten politischen Reformbewegung zu stellen.
 
------

 

 
[1] NZZ vom 13.9.1848, zitiert in : Leonhard Neidhart, „Das frühe Bundesparlament“, Verlag Neue Zürcher Zeitung, 2010 (S. 73).
[2] Christoph André Spenlé, „Das Kräfteverhältnis der Gliedstaaten im Gesamtgefüge des Bundesstaates unter besonderer Berücksichtigung des Konzepts des schweizerischen Zweikammersystems“, Helbing & Lichtenhahn, 1999, S. 235.