Monsieur le Secrétaire général des Nations Unies,
Madame la Présidente de la Confédération,
Monsieur le Président du Conseil des Etats,
Monsieur le Président du CICR,
Altesses Royales,
Excellences,
Mesdames, Messieurs,
Si presque tous les Etats sont aujourd'hui parties aux Conventions de Genève dont nous commémorons cette année le 50e anniversaire, tous n'ont pas ratifié leurs Protocoles additionnels et le rôle des Parlements nationaux, émanation de la souveraineté démocratique, est essentiel à cet égard.
L'action des parlements en effet et la responsabilité des parlementaires dans la mise en œuvre du droit international humanitaire, sont ainsi fondamentales, notamment pour l'introduction des règles du droit international humanitaire dans les différentes législations nationales.
Pour cette raison, nous membres de l’Assemblée fédérale suisse, Parlement de l’Etat dépositaire des Conventions de Genève, nous engageons :
• à favoriser la connaissance du droit international humanitaire par les membres des forces armées, les forces de sécurité et la population civile
• à tout mettre en œuvre pour éviter les violations du droit international humanitaire et, le cas échéant, pour sanctionner de telles violations,
• à sensibiliser les représentants des parlements nationaux siégeant dans des enceintes internationales aux obligations découlant de l'application du droit international humanitaire et à veiller à ce que le respect et la mise en œuvre du droit international humanitaire soient régulièrement portés à l'attention des parlementaires.
Nous demandons aux Parlements du monde entier de se joindre à notre effort et de soutenir, par les moyens qu'ils jugeront appropriés, les actions que le Comité international de la Croix-Rouge déploie en faveur de la protection et l'assistance de victimes de conflits, conformément au mandat conféré qui lui est conféré par les Conventions de Genève.
En ce 12 août 1999, 50e anniversaire de l'adoption des Conventions de Genève, nous portons une déclaration co-signée par l'ensemble des Parlementaires suisses à la connaissance du CICR en rendant hommage à son action et en saluant le dévouement et le courage de son personnel.
Je vous remets maintenant, Monsieur le Président Sommaruga, la déclaration signée par tous les membres du Parlement suisse.
(texte voir ci-dessous, Text siehe unten).
Erklärung der Schweizerischen Bundesversammlung zum 50-Jahr-Jubiläum der Genfer Konventionen
Am 12. August 1949 wurden in einer vom Bundesrat einberufenen diplomatischen Konferenz unter dem Vorsitz von Bundesrat Max Petitpierre die vier Genfer Konventionen angenommen:
• das Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde;
• das Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur See;
• das Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen;
• das Abkommen zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten.
Diesen Konventionen, deren 50jähriges Bestehen wir heute gedenken, sind bis heute 188 Staaten und somit fast alle Länder dieser Welt beigetreten.
In den Konflikten, die nach dem Zweiten Weltkrieg stattfanden, wurden neue Kampfmethoden und Kampfmittel entwickelt; zudem beteiligten sich daran auch zahlreiche neue - hauptsächlich nicht-staatliche – Akteure. Die Nachkriegszeit war geprägt von den Unabhängigkeitskämpfen in den Kolonialstaaten, und das Verhältnis zwischen den Staaten wurde durch die Atomwaffe neu definiert. Vor diesem Hintergrund war es unabdingbar, das humanitäre Völkerrecht anzupassen. Der Bundesrat berief deshalb erneut eine diplomatische Konferenz ein.
An dieser Konferenz, welche am 8. Juni 1977 unter dem Vorsitz von Bundesrat Pierre Graber in Genf stattfand, wurden zwei Zusatzprotokolle zu den Genfer Abkommen verabschiedet:
• das Zusatzprotokoll über den Schutz von Opfern internationaler bewaffneter Konflikte und
• das Zusatzprotokoll über den Schutz von Opfern nicht-internationaler bewaffneter Konflikte.
Das erste Zusatzprotokoll ist mittlerweile von 154, das zweite von 146 Staaten ratifiziert worden.
Wie der Präsident des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) sagte, bildet das für bewaffnete Konflikte geltende humanitäre Völkerrecht "ein Regelwerk, das, ohne vollkommen zu sein, den Opfern von Konflikten gleichwohl in grossem Masse und unmissverständlich Recht auf Schutz und Hilfeleistung gewährt".
Als Mitglieder der schweizerischen Bundesversammlung, dem Parlament des Depositarstaates der Genfer Konventionen,
tief verbunden mit dem Pioniergeist von Henri Dunant, der in seinem Buch Un Souvenir de Solferino (Eine Erinnerung an Solferino) die kriegführenden Staaten aufrief, sich der verwundeten und kranken Soldaten anzunehmen und die Feldambulanzen, Militärspitäler und das Sanitätspersonal zu respektieren,
zutiefst besorgt über die in den jüngsten Konflikten begangenen Verletzungen des humanitären Völkerrechts und über das unsägliche Leiden, das dadurch der Zivilbevölkerung zugefügt wird,
ordern wir den Bundesrat auf:
1. weiterhin darauf hinzuwirken, dass die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle von sämtlichen Staaten, einschliesslich aller ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates, ratifiziert werden;
2. die Staaten aufzufordern, auf nationaler Ebene Massnahmen zur Umsetzung des humanitären Völkerrechts zu verabschieden;
3. die Staaten aufzufordern, bei ihren Streitkräften, ihren Sicherheitskräften und in der Zivilbevölkerung die Kenntnis über das humanitäre Völkerrecht zu fördern;
4. die Staaten an ihre Verpflichtung zu erinnern, alles zu unternehmen, dass Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht vermieden und allfällige Verstösse geahndet werden;
5. sämtliche Staaten aufzurufen, die Anstrengungen zu unterstützen, die das Internationale Komitee vom Roten Kreuz in Erfüllung seiner Aufgabe unternimmt, die ihm die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle übertragen.
Wir verpflichten uns,
1. diese Schritte auch bei den Parlamentarierdelegationen in internationalen Gremien zu unternehmen;
2. dafür zu sorgen, dass in denselben internationalen Gremien die Achtung und die Umsetzung des humanitären Völkerrechts den Abgeordneten regelmässig in Erinnerung gerufen werden.
Wir setzen das IKRK über diese Erklärung in Kenntnis und zollen ihm dabei unsere Anerkennung für dessen Arbeit und für die Opferbereitschaft und Beherztheit seiner Mitarbeiterinen und Mitarbeiter.
Bern, den 18. Juni 1999
Die Nationalratspräsidentin: Der Ständeratspräsident:
Trix Heberlein René Rhinow
(es folgen die Unterschriften der 243 anderen Parlamentarier)