Sehr geehrter Herr Präsident
Meine Damen und Herren

Im Namen der Bundesversammlung möchte ich Sie, werte Seniorinnen und Senioren, die sich heute im Nationalratssaal zur dritten Alterssession versammelt haben, herzlich begrüssen und Ihnen danken für Ihr Engagement zum Wohle der Gesellschaft und besonders der älteren Menschen. Bei dieser Gelegenheit möchte ich der älteren Generation, die Sie hier so zahlreich vertreten, meine tiefe Anerkennung ausdrücken für ihren Beitrag, den sie zum Aufbau unserer Gesellschaft und ihrer sozialen Einrichtungen geleistet hat.

Sie haben sich heute hier eingefunden, um der Öffentlichkeit ein Zeichen zu geben und dem Parlament zu zeigen, wo auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit die Grenzen des Sparens verlaufen, wie es die Vereinigung der Senioren- und Selbsthilfe-Organisationen ausgedrückt hat.

"Soziale Sicherheit" und "Zusammenarbeit der Generationen" sind die Schlüsselthemen dieser Alterssession. Ohne Ihren Diskussionen vorgreifen zu wollen, möchte ich dazu einige Gedanken beitragen.

Zusammenarbeit zwischen den Generationen setzt voraus, dass wir füreinander Verständnis aufbringen - Verständnis nicht nur zwischen den Generationen und Altersgruppen, sondern auch innerhalb der Altersgruppen. Zum einen ist Verständnis nötig von den Älteren für die Jüngeren, die nicht mehr die ganze Last der Vorsorge und Fürsorge alleine tragen können. Zum anderen müssen aber auch die Jüngeren der älteren Generation Verständnis entgegenbringen, die in ihrer Lebensweise und mit ihren Bedürfnissen anerkannt sein wollen. Wichtig ist aber ebenso das Verständnis innerhalb der Generationen. Denn nicht alle Älteren sind alt und nicht alle Jüngeren unbedingt jung, weil ja auch innerhalb von Gleichaltrigen der rasante gesellschaftliche Wandel unterschiedlich erlebt und bewältigt wird. So gesehen ist das Alter nicht nur eine Frage des Alters, sondern immer mehr ein individueller Prozess, der von der persönlichen Einschätzung des eigenen Gesundheitszustandes und vom eigenen Verhalten abhängt.


Hinzu kommt, dass sich unsere Gesellschaft im Altersaufbau wesentlich verändert hat: Im Jahre 1894 betrug die Lebenserwartung 34 Jahre. Heute wird ein Mann durchschnittlich 74, eine Frau 81 Jahre alt. Bei uns leben heute gegen 1 Millionen Menschen, die älter als 65 sind. Mit anderen Worten: Das Alter wird immer jünger. Das kann durchaus positive Folgen haben. Heute ist es vielen Menschen möglich, im dritten Lebensalter eine neue Lebensqualität zu finden, indem sie ihr Leben aktiv gestalten und auch neue, erfüllende Aufgaben in der Politik, im sozialen Bereich und in der Nachbarschaft übernehmen.

Diese Altersentwicklung wirft aber auch ernsthafte Fragen auf. Ein Beispiel ist die Finanzierung der Sozialwerke, zum Beispiel der AHV. 1948, als diese Versicherung eingeführt wurde, entfielen auf einen Rentner fast zehn Erwerbstätige, heute sind es noch drei. Und in 10 bis 15 Jahren werden mehr Personen in den Ruhestand treten als ins Erwerbsleben eintreten werden. Damit stellen sich schwerwiegende Fragen, was die Finanzierung der AHV über Lohnprozente betrifft.

Seit Jahrzehnten lautet nun aber die Devise, dass die Jungen den Älteren helfen sollen. Das ist der Generationenvertrag, auf dem unsere Sozialwerke beruhen. In der heutigen Viergenerationengesellschaft genügt dies aber nicht mehr. Neben dem erwähnten Verständnis füreinander müssen wir auch Verantwortung übernehmen. Selbstverantwortung für das eigene Leben und gesellschaftliche Mitverantwortung für das Wohl von Schwächeren und Betreuungsbedürftigen. So betrachtet muss der Generationenvertrag zu einem Solidaritätsvertrag erweitert werden. Die Übergänge zwischen herkömmlicher Erwerbstätigkeit und anderen, sozialen Aktivitäten, die nicht mehr an ein bestimmtes Alter gebunden wären, müssen fliessend werden. Im Grunde genommen geht es darum, den Begriff der Arbeit neu zu definieren und von der traditionellen Erwerbstätigkeit lösen. Vielleicht müsste, wie dies in einer Studie der Pro Senectute einmal vorgeschlagen wurde, eine neue Erwerbskategorie, die sogenannte Sozialzeit, eingeführt werden, bei der jeder einen Teil seiner Zeit für gesellschaftliche Aufgaben aufwenden würde.

Den Generationenvertrag durch einen solchen Solidaritätvertrag ablösen heisst, eine Gesellschaft schaffen, in der alle Verständnis füreinander aufbringen, in der alle Verantwortung tragen, eine Gesellschaft auch, in der alle einander brauchen.

Gebrauchtwerden und Anerkanntwerden – das sind die wesentlichen Voraussetzungen für die Selbstverwirklichung und für die Stärkung des Selbstwertgefühls jedes Menschen, ganz besonders der älteren unter uns.

Ich wünsche Ihnen, sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, eine erfolgreiche Alterssession.