Moderne Technologie und demokratische Verfahren?
« Thomas Jefferson hätte Internet angebetet. Seine utopische Vorstellung einer Demokratie, die auf den Versammlungen von Städten und von Dörfern und also auf einer direkten Volksteilnahme basiert, ist dabei, sich zu verwirklichen » hat Dick Morris gesagt.
In der Schweiz gibt es zwei Kantone, in denen Jeffersons utopische Vorstellung, diese Form der direkten Demokratie, noch immer gilt. Es handelt sich um die Kantone Glarus und Appenzell-Innerrhoden, wo seit alters her die Bürger und noch nicht so lange auch die Bürgerinnen sich auf den Gemeindeplätzen der Hauptorte versammeln, um über die Themen, die in die Zuständigkeit dieser Kantone fallen, zu beraten und abzustimmen und ihre Abgeordneten zu wählen.
Diese Demokratieform ist heute am Verschwinden und verschiedene Kantone haben ihre «Landsgemeinden» aufgeben müssen, weil die Wählerschaft zu gross geworden ist.
Sofern die demokratischen Grundprinzipien erhalten bleiben, ist es wünschenswert, die Errungenschaften der Informationsgesellschaft auch auf die Wahl- und Abstimmungsverfahren anzuwenden.
Es ist ermutigend zu wissen, dass das Ministerkomitee des Europarates am 19. Juni 2003 eine Spezialistengruppe zum Thema der elektronischen Volksabstimmung, dem so genannten E-Voting, eingesetzt hat. Diese wird wie folgt definiert: Einsatz elektronischer Hilfsmittel bei der Abgabe, Einsammlung, Aufbewahrung, Übermittlung und Zählung von Stimmzetteln. Die Empfehlungen werden von Staat und Wirtschaft zu befolgen sein und sie werden auch die Grundprinzipien der Wahlen und Abstimmungen widerspiegeln, wie sie in internationalen Verträgen definiert sind.
Wir begrüssen die Bildung dieser Spezialistengruppe mit dem Auftrag, bis zum Frühling 2004 – wir sind bereits soweit – Empfehlungen rechtlicher, organisatorischer und technischer Natur zum E-Voting auszuarbeiten. Die Schweiz wird auf Grund der Erfahrung, die sie in verschiedenen Kantonen auf diesem Gebiet gesammelt hat, aktiv in dieser Spezialistengruppe mitarbeiten. Im Kanton Genf sind vor kurzem in den Gemeinden Anières und Carouge Abstimmungen per Internet durchgeführt worden. Es sind dabei keine Probleme aufgetreten und die Stimmbeteiligung war höher als sonst. In der Schweiz dürfte sich die Volksabstimmung via Internet mit Sicherheit in den nächsten zehn Jahren durchgesetzt haben. In Neuenburg möchte man auch die Unterzeichnung via Internet von Initiativen und Referenden fördern. In Zürich wird ein Register der Stimmberechtigten mit zentralem Zugang erstellt.
Die Vorstellung, von einem Internetcafé, seinem Büro, einer Bibliothek aus oder auch via Mobiltelefon oder elektronische Agenda abzustimmen, ist ziemlich aufregend. Aber das herkömmliche Verfahren muss für all jene erhalten bleiben, die mit den Mitteln der modernen Informationsgesellschaft nicht vertraut sind.
Die elektronische Volksabstimmung bringt zweifellos viele Vorteile. Man wird zu einem beliebigen Zeitpunkt abstimmen können, was allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern im Ausland entgegenkommt, für die bis jetzt eine Stimmabgabe wegen der Fristen und Distanzen oft nicht möglich ist. Den Blinden und Sehbehinderten öffnet sich damit ein weiterer Zugang für die Beteiligung am öffentlichen Leben.
In der Informationsgesellschaft, über deren Schwelle wir getreten sind, wird das E-Voting bald nicht mehr wegzudenken sein. Unsere Staaten sind deshalb aufgefordert, die damit einhergehenden politischen, rechtlichen und technischen Fragen zu regeln. Für die hiefür nötige Koordination eignet sich der Europarat am besten.