<p>Bern (sda) Die ersatzlose Streichung des Bistumsartikels aus der Bundesverfassung stösst auf überraschend viel Widerstand. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates will deshalb Hearings durchführen, bevor sie dem Plenum Antrag stellt.</p>

Mitte November hatte die SPK einstimmig die Streichung des Verfassungsartikels beschlossen, der für neue Bistümer die Genehmigung des Bundes verlangt. Ihrer Ansicht nach verletzt dieses Relikt aus dem Kulturkampf das durch die Religionsfreiheit garantierte Selbstbestimmungsrecht der römisch-katholischen Kirche.

Auch katholische Bedenken

Trotz mehrheitlicher Zustimmung ergab die Vernehmlassung nun aber gewichtige Einwände vonseiten protestantischer Kantone wie auch einzelner kirchlicher Organisationen. Die SPK will deshalb Ende Juni oder im August Hearings durchführen, wie ihre Präsidentin Vreni Spoerry (FDP/ZH) am Dienstag vor den Medien mitteilte.

Gegen die ersatzlose Streichung des Bistumsartikels haben sich namentlich die grossen Kantone Genf, Zürich und Bern ausgesprochen. Neben dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund (SEK) meldete - im Gegensatz zur Bischofskonferenz - auch die Römisch-Katholische Zentralkonferenz (RKZ) Vorbehalte an.

Konsens anstreben

Bundesrat und SPK seien überrascht worden vom Gewicht der Opponenten und und vom Ausmass der Befürchtungen, sagte Spoerry. Einige Kritiker hielten den Zeitpunkt für die Streichung des Artikels für falsch, andere wünschten Begleitmassnahmen, wie ein Konkordat oder einen neuen Religionsartikel.

Laut Spoerry hat es sich im nachhinein als richtig erwiesen, die Streichung des Bistumsartikels aus der Nachführung der Bundesverfassung auszuklammern. Vor allem mit Blick auf die obligatorische Volksabstimmung sei es wichtig, in dieser emotionalen Angelegenheit einen Konsens zu erreichen.

Zu den Hearings sollen Vertreter des Kantons Genf und der Kantone Bern oder Zürich sowie des SEK, der RKZ und der Bischofskonferenz eingeladen werden.

sda/ats 11.05.1999