Mit der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003 hat die WBK die Beratung einer für die Bildungs- und Forschungslandschaft Schweiz zentralen Vorlage aufgenommen. Nach der ersten Sitzung zeichnet sich ab, dass die Behandlung des neuen Universitätsförderungsgesetzes (UFG) ein Schwergewicht der Diskussion bilden wird.

Mit dieser Botschaft (98.070) werden erstmals die Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite für die Bereiche Bildung, Forschung und Technologie in einer gemeinsamen Botschaft beantragt. In einer ersten Runde haben die Vorsteherin des EDI, Bundespräsidentin Ruth Dreifuss und der Vorsteher des EVD, Bundesrat Pascal Couchepin, die Ziele der Vorlage erläutert, die drei Gesetzesrevisionen und 10 Bundesbeschlüsse umfasst und die weder unter dem Aspekt der beantragten Kredite noch unter dem jenigen des Umfanges als bescheiden beurteilt werden kann.

Als wesentliche Zielrichtungen wurden u.a. die Verbesserung der höheren Bildung und der Forschung, die Stärkung des Innovationsprozesses, des Wettbewerbs, der Transparenz und des Dialogs zwischen Wissenschaft und Gesellschaft und eine verbesserte Nutzung der Erkenntnisse genannt.

Einen Kernpunkt der Vorlage bildet die Revision des Hochschulförderungsgesetzes (HFG) unter dem neuen Titel "Bundesgesetz über die Förderung der Universitäten und über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich". In der ersten allgemeinen Aussprache wurde deutlich, dass diese Revision einen Schwerpunkt der Beratung in der WBK bilden wird,

Am 26./27. Januar 1999 wird die Kommission die interessierten Kreise zu einem Hearing einladen, dessen Vorbereitung der zweite Teil der Sitzung galt. Ziel ist, die Vorlage in der Sondersession im April im Rat zu behandeln.

Die Kommission tagte am 18./19. Januar 1999 unter dem Vorsitz von Ständerat Jacques Martin (FDP/VD) in Bern.

Bern, 19.01.1999    Parlamentsdienste